Kapitel 1 Grundsätze der Fallbearbeitung
Im Verlauf der Unterrichtungen des 1. Dienstjahres werden im Einsatzrecht zwei Prüfschemata relevant: Zum einen das Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen (Arbeitsbegriff: Maßnahmenschema) und zum anderen das Schema zur Prüfung von Straftaten.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil:
- -
- Ist nach der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gefragt, ist folgerichtig das Maßnahmenschema zu wählen.
- -
- Ist danach gefragt, ob sich die Person strafbar gemacht hat, ist folgerichtig das Strafbarkeitsschema zu wählen.
- Lernvideo zum Maßnahmenschema:
- https://www.youtube.com/watch?v=2_im0IAzJyc&t=143s
- Lernvideo zum Strafbarkeitsschema:
- https://www.youtube.com/watch?v=YYYGHkA-8B8&t=35s
Der Prüfungspunkt 4 des Maßnahmenschemas (Zwang) wird in diesem Buch nicht erläutert, da die Darstellung den Rahmen sprengen würde und zudem recht unübersichtlich wäre. Ausführungen zum Zwang sind enthalten in Lerm/Lambiase, Einsatzrecht kompakt - Fälle zum Recht des unmittelbaren Zwanges, erschienen im RICHARD BOORBERG VERLAG. Darüber hinaus finden Sie im o. g. YouTube-Kanal Lernvideos zum Zwangsrecht.
Merke:
Eingriffsmaßnahmen berechtigten die Polizeivollzugsbeamten, in die Rechte von Bürgern einzugreifen[3]. Im 1. Dienstjahr werden primär die präventiven Standardmaßnahmen aus dem Bundespolizeigesetz (BPolG) und die repressiven aus der Strafprozessordnung (StPO) behandelt.
Eingriffsmaßnahmen
präventiv (d. h. zur Gefahrenabwehr)
repressiv (d. h. zur Strafverfolgung)
Maßnahme aus dem BPolG
Maßnahme aus der StPO
Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen[4]
- 1.
- Entscheidung
- 1.1
- Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln
- 1.2
- Benennung der zu treffenden Maßnahme
- 2.
- Zuständigkeit
- 2.1
- Sachliche Zuständigkeit
- 2.2
- Örtliche Zuständigkeit
- 3.
- Eingriff
- 3.1
- Befugnisnorm
- 3.2
- Adressat
- 3.3
- Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
- -
- Verhältnismäßigkeit
ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit
- 3.4
- Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften
- 3.5
- Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
- 4.
- Zwang
- 4.1
- Benennung der Art des Zwanges
- 4.2
- Zulässigkeit der Vollstreckung
- 4.3
- Adressat des Zwanges
- 4.4
- Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigte Personen
- 4.5
- Besondere Vorschriften
- -
- Androhung
- -
- Besondere Anforderungen
- 4.6
- Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
- -
- Verhältnismäßigkeit
ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit
- 4.7
- Feststellung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahme
Schema für die Prüfung von Straftaten
Einleitender Obersatz:
Dieser besteht...