Abbildung von: Der Thurzo-Kodex - eine einzigartige Quelle zum europäischen Bergrecht und Münzwesen um 1500 - Studien Verlag

Der Thurzo-Kodex - eine einzigartige Quelle zum europäischen Bergrecht und Münzwesen um 1500

Studien Verlag
1. Auflage
Erschienen am 30. August 2022
546 Seiten
E-Book
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978-3-7065-6260-7 (ISBN)
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Der Thurzo-Kodex, der im Milieu der Kaufmannsfamilie Thurzo entstand, stellt eine aussagekräftige Quelle zur Rechts- und Geldgeschichte des spätmittelalterlichen Europas dar. Johann I. Thurzo (1437-1508) wurde zum bedeutendsten Kooperationspartner der Augsburger Familie Fugger im Ostmitteleuropa des ausgehenden 15. Jahrhunderts und diese Kooperation führten seine Nachkommen in Krakau und Augsburg fort. Der in Kremnitz ausgefertigte Thurzo-Kodex besteht aus einem bergrechtlichen Teil, der die Texte mehrerer Bergrechte umfasst, und aus einem münztechnischen Teil mit dem streng vertraulichen Betriebsgeheimnis der Goldreinigung in der Kremnitzer Münzstätte. Die vorgelegte Publikation beinhaltet nicht nur die Edition des Thurzo-Kodex, der in der Bayerischen Staatsbibliothek in München aufbewahrt wird, mit einleitenden Erläuterungen, sprachlicher Analyse und dem Glossar, sondern auch die erste vollständige Biografie von Johann I. Thurzo und seinem Sohn Georg III. Thurzo.
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Innsbruck
Österreich
Dateigröße
29,65 MB
ISBN-13
978-3-7065-6260-7 (9783706562607)
Schlagworte
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Miroslav Lacko, PhD. (1988): Historiker mit dem Forschungsschwerpunkt in vormoderner Wirtschafts- und Sozialgeschichte. PostDoc am Friedrich-Christian-Lesser-Kolleg für Ostmitteleuropa an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena.

PhDr. Erika Mayerová, PhD. (1963): Germanistin mit Fokus auf der Geschichte der deutschen Sprache, seit 1986 am Institut für Germanistik, Niederlandistik und Skandinavistik an der Philosophischen Fakultät der Comenius-Universität in Bratislava tätig.

Zum Inhalt des Thurzo-Kodex


I. Bergrechtlicher Teil des Thurzo-Kodex (fol. 1r-81r)


Das Iglauer Berg- und Stadtrecht gehört zu den ältesten bergrechtlichen Ordnungen Europas und beeinflusste die Entwicklung des Bergrechts im europäischen Raum von Sachsen bis Siebenbürgen.1 Der Silberbergbau in Iglau (Jihlava) auf der Böhmisch-Mährischen Höhe erlebte seit den 1230er Jahren eine große Konjunktur, die durch die Hussitenkriege im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts unterbrochen wurde.2 Das Privilegium des Königs Wenzel I. und seines Sohnes, des Markgrafen Przemysl (d. h. des späteren Königs Przemysl Ottokar II.), für die Iglauer Stadtbürger und Bergleute, das auf das Jahr 1249 datiert worden war, stellt ein Falsum aus den 1270er Jahren dar. Dieses Privilegium beinhaltet die erste Fassung - sog. A - des Iglauer Berg- und Stadtrechts, die als Iura civium et montanorum bekannt ist. Die Fassung A hat vier Teile mit Schwerpunkt auf dem Stadtrecht. Der letzte Teil beinhaltet die bergrechtlichen Artikel.

Die zweite ergänzte Fassung des Iglauer Bergrechts - B - war in der Urkunde des Iglauer Stadtnotars Hermann eingeschrieben, die um 1290 erstellt und mit dem Stadtsiegel versehen wurde.3 Außerdem wurde das sog. Deutsche Iglauer Bergrecht während des 14. Jahrhunderts in drei Redaktionen verfasst, die in mehreren Rechtsbüchern erhalten sind. Die dritte Redaktion des Iglauer Bergrechts, die auch im Thurzo-Kodex enthalten ist, wurde im Brünner Kodex M aus der Mitte des 14. Jahrhunderts und im Iglauer Kodex B aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts aufgenommen. Mit der Vollendung des sog. "Liber Iglaviensis" um 1410 konnte die Entwicklung des Iglauer Berg- und Stadtrechts abgeschlossen werden.4

Viele der Artikel des Deutschen Iglauer Bergrechts wurden auch in das Schemnitzer Berg- und Stadtrecht übernommen, dessen älteste Fassung im Jahr 1466 schriftlich angefertigt wurde.5 Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wird über die Herkunft des Schemnitzer Bergrechts kontrovers diskutiert, da einige Autoren die Theorie forcierten, wonach das Schemnitzer Recht sogar älter als das Iglauer Berg- und Stadtrecht sein könnte.6 Diese Theorie wurde aber aufgrund mangelnder Beweise abgelehnt. Der slowakische Mediävist Richard Marsina entwickelte die These über eine selbstständige Entwicklung des Schemnitzer Berg- und Stadtrechts bis zu seiner schriftlichen Aufnahme in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, obwohl er den Einfluss des Iglauer Rechts anerkennt. Nach den Resultaten des erwähnten Mediävisten R. Marsina, der aber nicht alle relevanten Quellen auswertete, existiert eine Verbindung zwischen dem Schemnitzer Bergrecht und der Fassung B des Iglauer Bergrechts. Marsina zufolge existiert solche Beziehung auch zum Iglauer Stadtrecht, das in Schemnitz mit wenigeren oder größeren Abwandlungen teilweise übernommen worden sein soll.7 Diese Thesen können ohne komplexe Überprüfung des Forschungsproblems nicht eindeutig bestätigt werden, wobei auch weitere Bergrechte im Königreich Ungarn (wie in Kremnitz, Göllnitz usw.) und darüber hinaus (z. B. Freiberg) in Betracht zu ziehen sind.

Die Ausfertigung des Thurzo-Kodex um 1500 wurde in bisherigen rechtshistorischen Forschungen nicht berücksichtigt, obwohl es um eine grundlegende Quelle geht. Zur Zeit der Kammergrafen Johann I. Thurzo und Georg III. Thurzo war die rechtliche Tradition der ungarischen Bergstädte noch lebendig und die Thurzos als Kammergrafen hielten das Iglauer Stadt- und Bergrecht für eine Rechtsquelle der ungarischen bergrechtlichen Ordnungen. Die Eintragung der Iglauer Schöffensprüche und des Iglauer Bergrechts in den Thurzo-Kodex lässt sich nur durch eine übergeordnete Stellung in Bezug auf die niederungarischen Bergrechte erklären, da eine solche Eintragung in der Zeit, als die Schemnitzer und Kremnitzer Bergrechte schon schriftlich erfasst waren, sonst sinnlos wäre. Diese These bestätigt auch die spätere Abschrift des Iglauer Bergrechts, die in Schemnitz wahrscheinlich in der Mitte des 16. Jahrhunderts verfasst wurde.8 Eine vollständige Analyse des Wissens- und Rechtstransfers zwischen den mitteleuropäischen Bergbaugebieten im Mittelalter gilt daher als eine künftige Forschungsaufgabe.

Erste Seite der Iglauer Schöffensprüche - Thurzo-Kodex, fol. 1r (Bayerische Staatsbibliothek München, Handschriftensammlung, Sign. Cgm 561)

Iglauer Schöffensprüche - Thurzo-Kodex, fol. 29v (Bayerische Staatsbibliothek München, Handschriftensammlung, Sign. Cgm 561)

Iglauer Schöffensprüche (fol. 1r-37r)

Der Iglauer Stadtrichter und zwölf Schöffen bildeten den obersten Gerichtshof für die Städte in Böhmen (Deutschbrod, Czaslau, Kuttenberg, Eule, Bergreichenstein, Pilsen, Kupferberg, Preßnitz u. a.), Mähren (Römerstadt, Hangenstein, Pernstein, Jamnitz u. a.) und Schlesien (Zuckmantel, Reichenstein, Troppau, Wartenberg u. a.), die das Iglauer Bergrecht übernahmen. Dieses Gericht hatte bis Anfang des 15. Jahrhunderts mehr als 1.300 Urteilssprüche und Belehrungen erlassen, die in mehrere Rechtsbücher eingetragen wurden. Während des 16. Jahrhunderts stagnierte die Tätigkeit des Iglauer Gerichts und seine Bedeutung verfiel schrittweise bis zu seiner Aufhebung.9 Im ersten Teil des Thurzo-Kodex sind die Iglauer Schöffensprüche zu finden, die J. A. Tomaschek und A. Zycha in ihren Editionen teilweise publizierten.10 Die im Thurzo-Kodex eingetragenen Artikel sind mit Datierungen aus dem 14. (Jahr 1314, 1360 usw.) und 15. Jahrhundert (1480) und mit einer Nummerierung versehen, die aber keiner Reihe folgt, weshalb es möglich ist, dass sie aus den Vorlagen übernommen wurde. Die Namen der Verfahrensbeteiligten sind im Kodex meistens mit einem Buchstaben abgekürzt.

Iglauer Bergrecht (fol. 37r-72r, 81r)

Die dritte Redaktion des Deutschen Iglauer Bergrechts wurde in den Thurzo-Kodex vom sog. Kodex E (nach der Bezeichnung von A. Zycha), d. h. von einer Papierhandschrift aus dem frühen 15. Jahrhundert übernommen. Diese Handschrift, die in der Wiener Hofbibliothek aufbewahrt wurde und derzeit in der Österreichischen Nationalbibliothek (Nr. 14446, Suppl. 2051) zu finden ist, wurde zwischen 1406 und 1416 von mehreren Schreibern in Iglau verfasst. Sie beinhaltet das Bergrecht und die bergrechtlichen Sprüche aus Iglau in einer ähnlichen Reihenfolge wie im Thurzo-Kodex.11 Die Identifizierung der 'Wiener' Handschrift E als Vorlage dieses Teils des Thurzo-Kodex bestätigt auch die Eintragung im Register der Schöffensprüche und der bergrechtlichen Artikel im Thurzo-Kodex auf fol. 65r, nach der auch Eide von Studenten der Prager Universität im Kodex erfasst sein sollen.12 Diese Eide von Prager Studenten aus dem Jahr 1409 wurden zwar nicht in den Thurzo-Kodex eingetragen, sind aber in der Vorlage dieser Texte, d. h. in der Handschrift E, zu finden.13 Auf die Notwendigkeit, bei der Untersuchung des Schemnitzer Bergrechts auch die Handschrift E zu berücksichtigen, wies R. Marsina bereits 1990 hin, aber es kam bis heute zu keiner vollständigen Analyse.14

Iglauer Bergrecht - Thurzo-Kodex, fol. 37r (Bayerische Staatsbibliothek München, Handschriftensammlung, Sign. Cgm 561)

Verleihung des Königsberger Reissenschuch-Erbstollens im Jahr 1383 (fol. 72r-72v)

Die Eintragung zu Königsberg (Nová Bana), in der Nähe von Kremnitz im niederungarischen (mittelslowakischen) Bergbaugebiet, hängt mit der Errichtung einer Wasserkunst am Reissenschuch-Bergwerk durch die Thurzos im frühen 16. Jahrhundert zusammen.15 Im Thurzo-Kodex ist eine Fassung der Verleihungsurkunde zu finden, die der königliche Steiger Jakob Rollo (Raylo) und der Königsberger Stadtrichter mit dem Stadtrat im Jahr 1383 in Königsberg erstellten.16 Durch diese Urkunde wurde der Reissenschuch-Erbstollen an die Gewerken Hans Schaffer, Henzel Eisenrinckel (Eissen Nickel) und ihre Mitgesellschafter mit allen üblichen Berechtigungen verliehen. Um 1391 verwaltete Henzel Eisenrinckel als Kammergraf die Königsberger Bergkammer und ließ in der Stadt ein Spital mit der St.-Elisabeth-Kirche erbauen.17 Der Verfasser des Thurzo-Kodex hat bei dieser Eintragung aber das falsche Jahr (1323) notiert (siehe fol. 72v), d. h., es handelt sich um einen Schreibfehler.

Göllnitzer Bergrecht aus den Jahren 1487-1498 (fol. 72v-80v)

Im Thurzo-Kodex ist das Göllnitzer Bergrecht in vollständiger Form erfasst, und zwar mit der Fassung der Verleihungsurkunde des obersten königlichen Steigers und Kremnitzer Unterkammergrafen Mathias Tengler von Lichtenfeld für Martin I. Thurzo und andere Gewerken vom 5. Oktober 1498 (fol. 72v-75v), mit Instruktionen für die oberungarischen Bergmeister (fol. 75v-79v) und mit den sog. Kaschauer Artikeln vom 26. Dezember 1487 (fol. 79v-80v). Diese bergrechtlichen Artikel wurden bei der Gründung des Verbundes der oberungarischen Bergstädte im Dezember 1487...

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