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Einleitung: Gegenstand und Ziele der Untersuchung A. Juristen in der Kirche - B. Kirchenrecht im Sozialismus 1. Kapitel: Staat und Kirche in der DDR - Zum grundsätzlichen Verhältnis A. Die drei Phasen des Verhältnisses von Staat und Kirche - B. Der Antagonismus zwischen Marxismus-Leninismus und Christentum 2. Kapitel: Recht der Kirche - Recht des Staates A. Der Marxismus-Leninismus und das Recht - B. Kirchenrecht im Sozialismus - C. Die Diskussion innerhalb der ostdeutschen Kirche über die Eigenständigkeit des Kirchenrechts - D. Die Begründung der Eigenständigkeit des Kirchenrechts in der DDR aus kirchlicher Sicht - E. Die Bedeutung des Kirchenjuristen für ein eigenständiges Kirchenrecht 3. Kapitel: Grundzüge der staatlichen Juristenausbildung A. Juristenausbildung als staatliche Aufgabe - B. Kernpunkte der Juristenausbildung in der Bundesrepublik bis 1989 - C. Die Ausbildung von Juristen in der DDR - D. Zwischenfazit: Kein Raum für kirchenjuristische Ausbildung an den staatlichen Universitäten 4. Kapitel: Voraussetzungen und Planung der Kirchenjuristenausbildung A. Kein monokausaler Erklärungsansatz für die Kirchenjuristenausbildung - B. Grundsätzliche Überlegungen zu kirchlichen Berufen innerhalb des sozialistischen Bildungssystems - C. Ausgangspunkte der Diskussion über eine kirchliche Juristenausbildung - D. Die gesamtkirchliche Lösung der Ausbildung von Kirchenjuristen - E. Der Weg zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren kirchlichen Verwaltungsdienst - F. Der Sonderweg der thüringischen Landeskirche 5. Kapitel: Die Durchführung der kircheneigenen Juristenausbildung A. Einrichtung von dauerhaften Förderungslehrgängen am Katechetischen Oberseminar (KOS) - B. Die Auswahl der Bewerber - C. Wechsel von Bewerbern an die staatlichen Fakultäten - D. Vorlesungsorganisation und Selbststudium - E. Prüfungsleistungen der Prüfungen I und II - F. Der kirchliche Vorbereitungsdienst - G. Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der kirchlichen Verwaltungsbehörden - H. Zwischenfazit zur Kirchenjuristenausbildung in den 1960er-Jahren 6. Kapitel: Rezeption und Aufgabe der kircheneigenen Juristenausbildung A. Die Kirchenjuristenausbildung aus Sicht des SED-Staates - B. Planungen zur kirchlichen Juristenausbildung ab 1971 - C. Kirchenjuristenausbildung an den juristischen Sektionen der Universitäten - D. Zwischenfazit zur Kirchenjuristenausbildung ab den 1970er-Jahren 7. Kapitel: Nachwirkungen der Kirchenjuristenausbildung A. Anerkennung der Kirchenjuristenausbildung durch staatliche Stellen - B. Anerkennung der Ausbildung durch die westlichen Gliedkirchen - C. Anpassung des Kirchenrechts nach der Wiedervereinigung Fazit
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