Die Arbeit befasst sich mit den methodologischen Aspekten der unionsrechtskonformen Auslegung bundesdeutschen Strafrechts. Dazu wird im Besonderen der Frage nachgegangen, ob dem Institut der unionsrechtskonformen Auslegung im Bereich des Kriminalstrafrechts rechtsstaatliche Prinzipien oder allgemeine Rechtsgrundsätze des Unionsrechts entgegenstehen. Dies ist im Ergebnis zu verneinen, sofern die Auslegungsgrundsätze methodisch sauber angewandt werden. Insoweit sind zur Sicherung des eingeschränkten Vorrangs des Unionsrechts gegenüber nationalstaatlichem Recht sämtliche Träger der öffentlichen Gewalt verpflichtet, bundesdeutsches Strafrecht unionsrechtskonform auszulegen. Dieser Aufgabe müssen insbesondere die bundesdeutschen Gerichte gerecht werden. Aufgrund des stetig zunehmenden Einflusses des Unionsrechts auf die Rechtsordnungen seiner Mitgliedstaaten wird die Relevanz der unionsrechtskonformen Auslegung zunehmen und das Institut zum unverzichtbaren Bestandteil der Jurisprudenz
Sascha Knaupe studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Im Mai 2020 schloss er in Leipzig das zweijährige Rechtsreferendariat ab. Im Juni 2020 erfolgte die Promotion. Von August 2014 bis September 2020 arbeitete der Autor als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie, Herr Prof. Dr. D. Klesczewski, an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Seit Oktober 2020 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP in Hamburg tätig
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