Abbildung von: Zustimmungserfordernis beim Europäischen Stabilitätsmechanismus - Mohr Siebeck

Zustimmungserfordernis beim Europäischen Stabilitätsmechanismus

Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der besonderen Gesetzesvorbehalte des Art. 23 Abs. 1 GG
Lena Ketterer(Autor*in)
Mohr Siebeck (Verlag)
1. Auflage
Erschienen im Mai 2021
XVII, 493 Seiten
E-Book
PDF mit Adobe-DRM
978-3-16-160450-8 (ISBN)
89,00 €inkl. 7% MwSt.
Systemvoraussetzungen
für PDF mit Adobe-DRM
E-Book Einzellizenz
Als Download verfügbar
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) bildet eine der zentralen Maßnahmen zur Bewältigung der sogenannten Eurokrise und wirft grundlegende Fragen des Europa- und des Verfassungsrechts auf. Lena Ketterer stellt seine Entstehung in den Kontext der Rettungspolitik der Jahre 2010 bis 2014 und analysiert die erforderliche Änderung der Europäischen Verträge sowie den völkerrechtlichen ESM-Vertrag im Hinblick auf die Gesetzesvorbehalte des Europa-Artikels (Art. 23 Abs. 1 GG). Bedurfte die Änderung der Europäischen Verträge und der völkerrechtliche ESM-Vertrag eines Zustimmungsgesetzes mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat? Bei der Erörterung dieser Frage wird der Anwendungsbereich des Europa-Artikels neu definiert.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Tübingen
Deutschland
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Dateigröße
7,82 MB
ISBN-13
978-3-16-160450-8 (9783161604508)
DOI
10.1628/978-3-16-160450-8
Schlagworte
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg; Referendariat im OLG-Bezirk Karlsruhe; Akademische Mitarbeiterin an der Albert-Ludwigs-Universitaet Freiburg, Institut fuer OEffentliches Recht; Rechtsassessorin beim Rechtsamt der Stadt Freiburg; 2014 Richterin, Verwaltungsgericht Freiburg.
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg; Referendariat im OLG-Bezirk Karlsruhe; Akademische Mitarbeiterin an der Albert-Ludwigs-Universitaet Freiburg, Institut fuer OEffentliches Recht; Rechtsassessorin beim Rechtsamt der Stadt Freiburg; 2014 Richterin, Verwaltungsgericht Freiburg.
  • Cover
  • Titel
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Gegenstand und Ziel der Arbeit
  • II. Gang der Untersuchung
  • 1. Kapitel: Rechtshistorische Rahmenbedingungen der Entstehung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • A. Entstehung der Wirtschafts- und Währungsunion und deren tragende Strukturmerkmale
  • I. Wirtschaftspolitik
  • II. Währungspolitik
  • III. Fazit zur Konzeption der Wirtschafts- und Währungsunion
  • B. Chronologie der "Eurokrise" und der "Euro-Rettung"
  • I. Begriff und Beginn der Eurokrise
  • II. Maßnahmen zur Krisenbewältigung
  • 1. Bilaterale Finanzhilfen für die Hellenische Republik
  • 2. Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
  • a. Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
  • b. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
  • aa. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität in der Vertragsfassung vom 7. Juni 2010
  • (1) Beschlüsse zur EFSF auf europäischer Ebene
  • (2) Beschlüsse zur EFSF auf nationaler Ebene
  • (3) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 zur EFSF
  • bb. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität in der Vertragsfassung vom 16. September 2011
  • (1) Beschlüsse zur Änderung des EFSF-Rahmenvertrages auf europäischer Ebene
  • (2) Beschlüsse auf nationaler Ebene und parlamentarische Beteiligung an der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
  • (3) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2011 und 28. Februar 2012 zum Sondergremium
  • (4) Weitere Beschlüsse zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
  • (a) Hebelung der EFSF-Kreditvergabekapazität
  • (b) Gläubigerbeteiligung beim zweiten Griechenland-Rettungspaket
  • (c) Hilfsanträge weiterer Eurostaaten
  • 3. Außergewöhnliche Maßnahmen der Europäischen Zentralbank
  • 4. Verstärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Koordinierung
  • 5. Europäische Bankenunion
  • III. Zusammenfassung zum Verlauf der Eurokrise und der Euro-Rettungspolitik
  • C. Entstehung, Struktur und Funktionsmechanismen des Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • I. Europäischer Stabilitätsmechanismus in der am 11. Juli 2011 unterzeichneten Vertragsfassung
  • 1. Beschlüsse zum Europäischen Stabilitätsmechanismus auf europäischer Ebene
  • a. Änderung des Primärrechts
  • b. Zwischenstaatlicher ESM-Vertrag in der Fassung vom 11. Juli 2011
  • 2. Beschlüsse auf nationaler Ebene und Beteiligung des Bundestages an der Entstehung des Stabilitätsmechanismus
  • a. Parlamentarische Beteiligung bei der Änderung des Primärrechts
  • b. Parlamentarische Beteiligung bei der Entstehung des ESM-Vertrages
  • 3. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 zu den Beteiligungsrechten gemäß Art. 23 Abs. 2 GG
  • a. Angelegenheiten der Europäischen Union im Sinne des Art. 23 Abs. 2 GG
  • b. Intergouvernementaler ESM-Vertrag als Angelegenheit der Europäischen Union
  • c. Anforderungen an die Unterrichtungspflichten
  • d. Umsetzung des Urteils
  • II. Europäischer Stabilitätsmechanismus in der am 2. Februar 2012 unterzeichneten Vertragsfassung
  • 1. Beschlüsse zur Änderung des ESM-Vertrages auf europäischer Ebene
  • 2. Beschlüsse zum ESM-Vertrag auf nationaler Ebene und parlamentarische Beteiligung in Deutschland
  • a. Beteiligung des Bundestages an der Änderung des ESM-Vertrages
  • b. Zustimmungsverfahren und gesetzliche Voraussetzungen für die Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • aa. Zustimmungsverfahren und Begleitgesetzgebung
  • bb. Regelungslücke hinsichtlich der Parlamentsbeteiligung in der Gesetzesvorlage
  • (1) Inhaltslose Gesetzesvorlage
  • (2) Verfassungsrechtliche Bewertung
  • cc. Parlamentsbeteiligung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • dd. Schlussabstimmung über den ESM-Vertrag und der Beschluss zur direkten Bankenrekapitalisierung
  • ee. Gesetzliche Grundlage zur Erfüllung der Einzahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Kapitalanteile
  • III. Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 und 18. März 2014 zur Vereinbarkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus mit Art. 79 Abs. 3 GG
  • IV. Finanzhilfen des Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • 1. Hilfsprogramm für Spanien
  • 2. Hilfsprogramm für Zypern
  • D. Abschließende Betrachtung zur Entstehung des Europäischen Stabilitätsmechanismus im Kontext der Eurokrise
  • 2. Kapitel: Zustimmungserfordernisse des Grundgesetzes
  • A. Offenheit des Grundgesetzes und Zustimmungserfordernisse
  • B. Auswärtige Gewalt und europäische Integration
  • I. Kompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt
  • II. Kompetenzverteilung im Bereich der europäischen Integration
  • C. Innerstaatliche Geltung von Völker- und Europarecht und Zustimmungserfordernisse des Grundgesetzes
  • D. (Besonderer) Gesetzesvorbehalt des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG
  • I. Bedeutung und Funktion des Gesetzesvorbehaltes
  • II. Voraussetzungen und Grenzen des Zustimmungsgesetzes
  • E. Besonderer Gesetzesvorbehalt des Art. 24 Abs. 1 GG
  • I. Bedeutung und Funktion des Gesetzesvorbehaltes
  • II. Voraussetzungen und Grenzen des Zustimmungsgesetzes
  • III. Verhältnis zu Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG
  • F. Besondere Gesetzesvorbehalte des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG
  • I. Bedeutung und Funktion der Gesetzesvorbehalte
  • II. Verhältnis zu Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG
  • III. Anwendungsbereich der Gesetzesvorbehalte des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG
  • 1. Mitwirkung bei der Entwicklung der Europäischen Union
  • a. Europäische Union
  • b. Erstreckung des Art. 23 Abs. 1 GG auf Einrichtungen mit besonderem Bezug zum Unionsrecht
  • aa. Geltung des Art. 23 Abs. 1 GG für Einrichtungen mit hinreichend engem Unionsbezug
  • bb. Charakterisierung der Einrichtungen mit hinreichend engem Unionsbezug
  • 2. Besonderer Gesetzesvorbehalt des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG: Übertragung von Hoheitsrechten
  • a. Übertragung von Hoheitsrechten
  • b. Ausweitung des Anwendungsbereichs durch das Bundesverfassungsgericht
  • aa. Vertragsänderung im vereinfachten Änderungsverfahren
  • bb. Brückenklauseln
  • (1) Allgemeine Brückenklausel des Art. 48 Abs. 7 EUV
  • (2) Spezielle Brückenklauseln
  • cc. Flexibilitätsklausel in Art. 352 AEUV
  • dd. Vertragserweiterungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
  • ee. Sonstige Fälle, die einer Hoheitsrechtsübertragung zumindest gleichkommen
  • c. Zusammenfassende Analyse zur Übertragung von Hoheitsrechten im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG
  • d. Ergebnis zum besonderen Gesetzesvorbehalt des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG
  • 3. Besonderer Gesetzesvorbehalt des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG: Verfassungsändernde bzw. -ergänzende Integrationsakte
  • a. Begründung der Europäischen Union, Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen
  • aa. Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen
  • bb. Vergleichbare Regelungen
  • b. Verfassungsändernde Bedeutung des Integrationsaktes
  • aa. Bezugspunkt der verfassungsändernden Wirkung
  • bb. Ansätze zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in Anlehnung an eine Hoheitsrechtsübertragung im Sinne des Satzes 2
  • cc. Bestimmung der verfassungsändernden Bedeutung des Integrationsaktes im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG
  • (1) Übertragung von Hoheitsrechten als Verfassungsänderung
  • (2) Ansätze zur Bestimmung der verfassungsändernden Bedeutung im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in der Literatur und deren Bewertung
  • (3) Ansätze zur Bestimmung der verfassungsändernden Bedeutung im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in der Rechtsprechung
  • dd. Zusammenfassende Bewertung zur verfassungsändernden Bedeutung des Integrationsaktes
  • G. Abschließende Betrachtung zu den Zustimmungserfordernissen des Grundgesetzes
  • 3. Kapitel: Zustimmungserfordernis betreffend die Ergänzung des Primärrechts um Art. 136 Abs. 3 AEUV
  • A. Zustimmung gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG betreffend die Änderung des Primärrechts
  • I. Grundlage im politischen Prozess
  • II. Anwendung des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG auf die Änderung des Art. 136 AEUV
  • 1. Übertragung von Hoheitsrechten im klassischen Sinne
  • 2. Textliche Änderung des Primärrechts
  • B. Zustimmung gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG betreffend die Änderung des Primärrechts
  • I. Grundlage im politischen Prozess
  • II. Anwendung des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG auf die Änderung des Art. 136 AEUV
  • 1. Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union
  • 2. Verfassungsändernde Bedeutung der Vertragsänderung
  • a. Veränderungen im Gefüge der Wirtschafts- und Währungsunion
  • aa. Verhältnis der neuen Vertragsvorschrift zur No-bailout-Klausel des Art. 125 Abs. 1 AEUV
  • (1) Einschätzungen im politischen Prozess
  • (2) Bedeutung des Art. 125 Abs. 1 AEUV in der Wirtschafts- und Währungsunion
  • (3) Inhalt und Reichweite des Art. 125 Abs. 1 AEUV
  • (a) Wortlaut
  • (b) Systematik
  • (c) Entstehungsgeschichte
  • (d) Teleologische Auslegung
  • (aa) Sinn und Zweck der No-bail-out-Klausel
  • (bb) Unvereinbarkeit freiwilliger und/oder mittelbarer, konditionierter Finanzhilfen im Allgemeinen mit Sinn und Zweck der No-bail-out-Klausel
  • (cc) Unvereinbarkeit von Darlehen, Kreditlinien und Ankaufprogrammen für Staatsanleihen im Besonderen mit Sinn und Zweck der No-bail-out-Klausel
  • (e) Ergebnis zu Inhalt und Reichweite des Art. 125 Abs. 1 AEUV
  • (4) Funktion des Art. 136 Abs. 3 AEUV: Öffnungsklausel
  • (a) Verschiebungen im Gefüge der Wirtschaftsund Währungsunion
  • (b) Konstitutive Bedeutung der Vertragsänderung
  • (5) Fazit zum Verhältnis der Vertragsänderung zur No-bail-out-Klausel des Art. 125 Abs. 1 AEUV
  • bb. Folgen der neuen Vertragsvorschrift für die Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft
  • (1) Begriff und Konzept der Stabilitätsgemeinschaft
  • (a) Normativer Rahmen des Grundkonzepts der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft
  • (b) Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zur Förderung der Stabilität der Währung
  • (c) Fazit zum Begriff und Konzept der Stabilitätsgemeinschaft
  • (2) Änderungen in der Konzeption als Stabilitätsgemeinschaft durch die Vertragsänderung?
  • cc. Ergebnis zu Veränderungen im Gefüge der Wirtschaftsund Währungsunion
  • b. Verfassungsänderndes Gewicht der Veränderungen im Primärrecht
  • aa. Rückwirkungen der Änderungen im Konzept der Stabilitätsgemeinschaft auf die Stabilitätsvorgaben des Grundgesetzes
  • bb. Grundsatz der finanziellen Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten
  • (1) Demokratiesichernde Funktion der No-bail-out-Klausel des Art. 125 Abs. 1 AEUV
  • (2) Nationale Haushaltsautonomie
  • cc. Finanzverfassungsrecht
  • dd. Prinzip der souveränen Staatlichkeit
  • (1) Europäischer "Finanzausgleich"
  • (2) Mitgliedstaaten als "Herren der Verträge"
  • (3) Unbestimmtheit der Vertragsvorschrift
  • c. Fazit zur verfassungsändernden Bedeutung der Vertragsänderung
  • d. Exkurs: Rückblick auf Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG
  • C. Ergebnis zur Zustimmungsbedürftigkeit der Änderung des Art. 136 AEUV
  • 4. Kapitel: Zustimmungserfordernis betreffend den ESM-Vertrag
  • A. Grundsätzliche Geltung des Art. 23 Abs. 1 GG für den ESM-Vertrag
  • I. Ausgewählter Teilnehmerkreis
  • II. Finale resp. funktionale Verknüpfung mit dem Unionsrecht
  • III. Einbindung der Unionsorgane
  • IV. Normative und entstehungsgeschichtliche Verknüpfung mit dem Unionsrecht
  • V. Rückwirkungen auf das Primärrecht
  • VI. Ergebnis zur grundsätzlichen Geltung des Art. 23 Abs. 1 GG für den ESM-Vertrag
  • B. Zustimmung gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG betreffend den ESM-Vertrag
  • I. Grundlage im politischen Prozess
  • II. Anwendung des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG auf den ESM-Vertrag: Vorliegen einer Hoheitsrechtsübertragung
  • 1. Erheblicher Gestaltungsverlust des Parlaments in einem für die demokratische Selbstbestimmung besonders sensiblen Bereich
  • a. Höhe der Verbindlichkeiten und nationale Gestaltungsmacht
  • aa. Volumen des Europäischen Stabilitätsmechanismus und finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland
  • bb. Folgen für die Handlungsfähigkeit des Haushaltsgesetzgebers
  • b. Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der ESM-Organe und deren Einwirkung auf die nationale Rechtsordnung
  • aa. Aufgabe und Instrumente des Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • bb. Zentrale Befugnisse des Gouverneursrates
  • (1) Zentrale haushaltsrelevante Befugnisse des Gouverneursrates
  • (2) Kapitalabruf durch den Gouverneursrat gemäß Art. 9 Abs. 1 ESMV
  • (3) Vertragsänderungsbefugnisse des Gouverneursrates
  • (a) Änderung der Finanzhilfeinstrumente gemäß Art. 19 ESMV
  • (b) Änderung des Stammkapitals gemäß Art. 10 Abs. 1 ESMV
  • (c) Übertragung der Befugnisse des Gouverneursrates auf das Direktorium, Art. 5 Abs. 6 Buchstabe m) ESMV
  • (d) Sonstige Vertragsänderungsbefugnisse des Gouverneursrates und Fazit
  • cc. Haushaltsrelevante Befugnisse des Direktoriums und des Geschäftsführenden Direktors
  • dd. Ergebnis zu Aufgaben und Befugnissen des Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • c. Dauerhaftigkeit einer Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • aa. Austritts- und Kündigungsrechte im Vergleich
  • bb. Austritts- und Kündigungsrechte nach der Wiener Vertragsrechtskonvention resp. dem Völkergewohnheitsrecht
  • cc. Fazit zur Dauerhaftigkeit einer Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus
  • d. Ergebnis der Untersuchung zum Verlust nationaler Gestaltungsmacht
  • 2. Bezug zur Zuständigkeitsordnung der Europäischen Union
  • a. Europarechtliche Zulässigkeit der Übertragung von Aufgaben an Unionsorgane
  • b. Verfassungsrechtliche Grundlage der Übertragung von Aufgaben an Unionsorgane
  • aa. Betrachtung der Aufgaben im Einzelnen
  • bb. Bewertung der Aufgabenübertragung anhand einer Gesamtbetrachtung
  • 3. ESM-Vertrag und das Konzept der Integrationsverantwortung
  • 4. Ergebnis zum Zustimmungserfordernis des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG
  • III. Ergebnis zur Zustimmungsbedürftigkeit des ESM-Vertrages gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG
  • C. Zustimmung gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG betreffend den ESM-Vertrag
  • I. Grundlage im politischen Prozess
  • II. Anwendung des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG auf den ESM-Vertrag
  • 1. Vergleichbare Regelung im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG
  • 2. Verfassungsändernde Bedeutung des ESM-Vertrages
  • a. Vorüberlegungen zur Normstruktur
  • b. Bedeutung des ESM-Vertrages für das Haushalts- und Finanzverfassungsrecht
  • aa. Relevante Bestimmungen der Finanzverfassung
  • bb. Finanzverfassungsrechtliche Bestimmungen und die Befugnis zu Kapitalabrufen
  • (1) Überblick über die Befugnisse zum Kapitalabruf gemäß Art. 9 ESMV
  • (2) Kapitalabrufe und Ausgabenermächtigung im Haushaltsgesetz gemäß Art. 110 GG
  • (a) Notwendigkeit einer Ausgabenermächtigung im Haushaltsgesetz gemäß Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG
  • (b) Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts gemäß Art. 110 Abs. 3 GG
  • (c) Kapitalabrufe als Anwendungsfall des Notbewilligungsrechts der Exekutive gemäß Art. 112 GG?
  • (3) Kapitalabrufe und Parlamentsvorbehalt für die Aufnahme von Krediten gemäß Art. 115 Abs. 1 Alt. 1 GG
  • (4) Kapitalabrufe und Schuldenbremse gemäß Art. 109 Abs. 3, Art. 115 Abs. 2 GG
  • (a) Finanzielle Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus: eine finanzielle Transaktion im Sinne des Art. 115 Abs. 2 Satz 5 GG?
  • (b) Kapitaleinzahlungen an den Europäischen Stabilitätsmechanismus als Anwendungsfall der verfassungsrechtlichen Ausnahmen von der materiellen Verschuldungsgrenze?
  • cc. Besondere Durchsetzungskraft der Kapitalabrufe
  • (1) Geltung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für Kapitalabrufe?
  • (2) Durchsetzung der Befugnis zu Kapitalabrufen gegenüber dem Finanzverfassungsrecht aus anderem Grund
  • (a) Folgen einer Aussetzung der Stimmrechte bei unterbliebener Zahlung
  • (b) Vermeidung einer Aussetzung der Stimmrechte als verfassungsrechtliches Gebot
  • dd. Ergebnis zur Bedeutung der Befugnis zu Kapitalabrufen für die Finanzverfassung
  • c. Modifikationen in der Wahrnehmung des Budgetrechts durch das Parlament
  • aa. Strukturüberlegungen zum Schutz der Budgethoheit im Grundgesetz
  • bb. Beeinträchtigung der Gestaltungsfähigkeit im Haftungsfall
  • cc. Parlamentarische Steuerung und ihre Grenzen
  • dd. Vertragsimmanente faktische Bindungen bei der Ausübung des Budgetrechts
  • ee. Ergebnis zur punktuellen Überlagerung der parlamentarischen Budgethoheit
  • d. Einbindung in einen Mechanismus der Eurostaaten zur gegenseitigen Hilfeleistung als Ergänzung des Grundgesetzes
  • aa. Ergänzungen des Grundgesetzes im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG
  • bb. Einbindung in den Stabilitätsmechanismus als Ergänzung der Finanzverfassung
  • e. Wesentliche Änderung der Bedingungen, unter denen der Übertragung der Währungshoheit mit verfassungsändernder Mehrheit zugestimmt wurde
  • 3. Ergebnis zur Zustimmungsbedürftigkeit des ESM-Vertrages gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG
  • D. Ergänzende Bemerkungen zur Zustimmungsbedürftigkeit des ESM-Vertrages gemäß Art. 59 Abs. 2 GG
  • I. ESM-Vertrag als Vertrag, der sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht?
  • II. ESM-Vertrag als Vertrag, der die politischen Beziehungen des Bundes regelt?
  • III. Beteiligung des Bundesrates am Zustimmungsgesetz im Sinne des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG
  • IV. Verfassungsändernde Mehrheiten bei einer Zustimmung gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG
  • V. Ergebnis zur Zustimmungsbedürftigkeit des ESM-Vertrages gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG
  • Schlusskapitel: Zusammenfassung (in Thesen) und Ausblick
  • Literaturverzeichnis
  • Verzeichnis der Materialien
  • Sachregister

Dateiformat: PDF
Kopierschutz: Adobe-DRM (Digital Rights Management)

Systemvoraussetzungen:

  • Computer (Windows; MacOS X; Linux): Installieren Sie bereits vor dem Download die kostenlose Software Adobe Digital Editions (siehe E-Book Hilfe).
  • Tablet/Smartphone (Android; iOS): Installieren Sie bereits vor dem Download die kostenlose App Adobe Digital Editions oder die App PocketBook (siehe E-Book Hilfe).
  • E-Book-Reader: Bookeen, Kobo, Pocketbook, Sony, Tolino u.v.a.m. (nicht Kindle)

Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist.
Mit Adobe-DRM wird hier ein „harter” Kopierschutz verwendet. Wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie das E-Book leider nicht öffnen. Daher müssen Sie bereits vor dem Download Ihre Lese-Hardware vorbereiten. 

Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen unbedingt nach Installation der Lese-Software diese mit Ihrer persönlichen Adobe-ID zu autorisieren!

Weitere Informationen finden Sie in unserer  E-Book Hilfe.