
Praxishandbuch Kaffeesteuer
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Neben Fragen rund um die Kaffeesteuer beschäftigt sich Dr. Johannes Hielscher in seiner Tätigkeit u. a. mit kennzeichnungsrechtlichen Fragestellungen sowie der rechtlichen Beurteilung von Inhaltsstoffen.
Inhalt
- Intro
- Abkürzungsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- A. Geschichte der Kaffeesteuer
- B. Regelungen zur Kaffeesteuer
- 1. Steuergebiet
- a. Ausschlüsse
- b. Anschlüsse
- 2. Steuergegenstand
- 3. Steuersatz
- a. Röstkaffee und löslicher Kaffee
- b. Kaffeehaltige Waren
- c. Kaffeegetränke mit einem Anteil an löslichem Kaffee
- 4. Steuerentstehung und Steuerbefreiung
- a. Steuerentstehung
- b. Steuerbefreiung
- 5. Steuerlager
- a. Räumlichkeiten
- b. Steuerliche Aufzeichnungen
- c. Bestandsanmeldung
- 6. Herstellung von Kaffee
- a. Kaffee herstellen, ohne ein Steuerlager zu betreiben
- b. Kaffee herstellen in einem Steuerlager
- 7. Entnahme oder Verbrauch von Kaffee aus einem Steuerlager
- a. Entnahme ohne weiteres Steueraussetzungsverfahren
- b. Entnahme mit weiterem Steueraussetzungsverfahren
- 8. Lieferung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat
- a. Unter Steueraussetzung
- b. Unter Steuerentlastung
- c. Ohne kaffeesteuerliche Begünstigung
- 9. Ausfuhr von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren in ein Drittland
- a. Unter Steueraussetzung
- b. Unter Steuerentlastung
- c. Ohne kaffeesteuerliche Begünstigung
- 10. Bezug von Kaffee und kaffeehaltigen Waren aus einem anderen Mitgliedstaat
- a. Gelegentlicher gewerblicher Bezug
- b. Nicht nur gelegentlicher gewerblicher Bezug
- c. Privater Bezug
- 11. Versandhandel
- a. Vor dem Start des Versandhandels
- b. Durchführung des Versandhandels
- c. Versandhandel aus einem Drittland?
- d. Sonderfall: Versandhandel aus Deutschland?
- 12. Einfuhr von Kaffee und kaffeehaltigen Waren aus einem Drittland
- 13. Durchfuhr von Kaffee
- a. Innerhalb der EU
- b. Unter Beteiligung von Drittländern
- c. Sonderfall Umladung bei der Durchfuhr
- 14. Transporte innerhalb des Steuergebiets
- a. Aus einem Steuerlager in ein anderes Steuerlager
- b. Vom Ort der Einfuhr in ein Steuerlager
- c. Lieferungen an Begünstigte
- d. Aus einem Steuerlager in den freien Verkehr
- e. Aus dem freien Verkehr in ein Steuerlager
- 15. Vernichtung
- a. Allgemeines zur Vernichtung
- b. Vernichtung von Kaffee aus einem Steuerlager
- c. Vernichtung von Kaffee aus dem freien Verkehr
- d. Vernichtung kaffeehaltiger Waren
- 16. Steueraufsicht
- a. Allgemeines
- b. Befugnisse der Zollbehörden
- c. Pflichten der Beteiligten
- 17. Außenprüfung
- a. Prüfungsanordnung
- b. Ablauf einer Prüfung
- c. Rechte und Pflichten während einer Prüfung durch die Zollverwaltung
- d. Prüfungsbericht
- e. Auswertung der Prüfungsfeststellungen
- 18. Glossar
- 19. Vordrucke
- 20. Gesetzestexte
- § 2 Steuertarif
- § 3 Kaffeehaltige Waren
- § 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
- § 5 Steuerlager
- § 6 Steuerlagerinhaber
- § 7 Registrierte Versender
- § 8 Begünstigte
- § 9 Beförderungen im und aus dem Steuergebiet
- § 10 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
- § 11 Steuerentstehung, Steuerschuldner
- § 12 Steueranmeldung, Fälligkeit
- § 13 Einfuhr
- § 14 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
- § 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
- § 16 Erwerb durch Privatpersonen
- § 17 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
- § 18 Versandhandel
- § 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
- § 20 Steuerbefreiungen
- § 21 Steuerentlastung
- § 22 Steueraufsicht
- § 23 Besondere Ermächtigungen
- § 24 Ordnungswidrigkeiten
- § 25 Übergangsvorschriften
- Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Kaffeemenge, Kaffeeart, Herstellung
- § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5 Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Sicherheitsleistung
- § 7 Änderung von Verhältnissen
- § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9 Belegheft, Buchführung
- § 10 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Verlust
- § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 12 Registrierter Versender
- § 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- § 14 Beförderungen im Steuergebiet
- § 15 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 16 Beförderungen in andere Mitgliedstaaten
- § 17 Ausfuhr
- § 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- § 20 Steueranmeldung
- § 21 Kleinbetragsregelung
- § 22 Anmeldung des Kaffees und der kaffeehaltigen Waren
- § 23 Beförderungen zu privaten Zwecken
- § 24 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
- § 25 Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken
- § 26 Durchfuhr
- § 27 Versandhandel, Beauftragter
- § 28 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien Verkehrs
- § 29 Rohkaffeehändler
- § 30 Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren
- § 31 Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager
- § 32 Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr
- § 34 Nachweis bei Lieferung an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat
- § 35 Verbrauch durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
- § 37 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
- § 38 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines
- § 39 Schnittstellen
- § 40 Anforderungen an die Programme
- § 41 Prüfung der Programme
- § 42 Haftung
- § 43 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
- § 44 Ordnungswidrigkeiten
- Abgabenordnung
- § 76 Sachhaftung
- § 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen
- § 161 Fehlmengen bei Bestandsaufnahmen
- § 169 Festsetzungsfrist
- § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung
- § 194 Sachlicher Umfang einer Außenprüfung
- § 195 Zuständigkeit
- § 196 Prüfungsanordnung
- § 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
- § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung
- § 199 Prüfungsgrundsätze
- § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
- § 201 Schlussbesprechung
- § 202 Inhalt und Bekanntgabe des Prüfungsberichts
- § 203 Abgekürzte Außenprüfung
- § 204 Voraussetzung der verbindlichen Zusage
- § 205 Form der verbindlichen Zusage
- § 206 Bindungswirkung
- § 207 Außerkrafttreten, Aufhebung und Änderung der verbindlichen Zusage
- § 209 Gegenstand der Steueraufsicht
- § 210 Befugnisse der Finanzbehörde
- § 211 Pflichten des Betroffenen
- § 212 Durchführungsvorschriften
- § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen
- § 214 Beauftragte
- § 215 Sicherstellung im Aufsichtsweg
- § 216 Überführung in das Eigentum des Bundes
- § 217 Steuerhilfspersonen
- Autorenportraits
- Impressum
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