Die (Rück-)Übertragung der Verteilernetze in kommunale Hand, sog. (Re)Kommunalisierung, ist zu einer beliebten Methode vieler Gemeinden geworden, um Einfluss in der Energiewirtschaft (zurück) zu erlangen. Dabei sind von den Gemeinden jedoch die engen Grenzen für eine wirtschaftliche Betätigung durch das Grungesetz und die Gemeindeordnungen einzuhalten. Um das Netz zu (re)kommunalisieren, müssen im Rahmen der Konzessionsvergabe neben § 46 EnWG weitere nationale wie europäische Vorgaben beachtet werden, die nicht zugunsten der Gemeinden abgeändert werden dürfen. Äußerst kritisch stellt sich bei der Konzessionsvergabe die Rolle der Gemeinden als Spieler und Schiedsrichter zugleich dar. Gelingt dennoch eine rechtmäßige (Re)Kommunalisierung, bieten sich verschiedene Modelle und gesellschaftsrechtliche Formen für die Netzbetreibergesellschaften an. Nicht alle sind aber vor dem Hintergrund der von den Gemeinden selbst gesetzten Ziele geeignet.
'(Re)municipalisation in Power Distribution'
Regaining public control over the power distribution system is a popular method for communities in Germany at the moment. But communities must provide and ensure compliance with the legal infrastructure, such as the German Constitution and local laws. At the same time, they are bound to comply with strict rules for the administrative procedures and for the decisions to be made. In essence, limited types of cooperation are possible that suit the purpose of the so called '(Re)Kommunalisierung'.
»Alles in allem: Eine gelungene Grundlagenarbeit, die kaum Fragen im Zusammenhang mit einer Kommunalisierung und dem Abschluss energiewirtschaftlicher Konzessionsverträge offenlässt. Sie vermittelt auch Fachleuten in den Unternehmen und in der Anwaltschaft, die sich schon intensiv mit diesen Fragen befasst haben, neue Einsichten und Agumente. Die wenigen hier angesprochenen Ungenauigkeiten mindern den Wert der Arbeit in keiner Weise; sie ist uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen und sollte in keiner wissenschaftlichen Bibliothek mit energie- oder kommunalrechtlichem Schwerpunkt fehlen.« Martin Jacob, in: Netzwirtschaften & Recht, Heft 1/2019
»Die Arbeit bleibt auf jeden Fall, auch nach der jüngsten Novellierung des Konzessionsrechts im EnWG 2017, aktuell und lesenswert.« Prof. Dr. Christian Theobald, in: Die Öffentliche Verwaltung, 11/2018
»Ihre Argumentation ist durchgehend solide und gut nachvollziehbar, auch und gerade im Sinne der zuvor beschriebenen rechtsgrundsätzlichen Ausgangsfrage, selbst wenn dies kommunalen Interessenvertretungen nicht gefallen wird. Zu loben ist ferner die umfangreiche Auswertung von Rechtsprechung und Literatur sowie die angenehm zu lesende Art, in der Grünewlad die komplexen Themen beschreibt.[...]« Prof. Dr. Ulrich Büdenbender, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 24/2017
»Die Arbeit belegt die profunden und umfassenden Kenntnisse der Autorin im Bereich der Übertragung des Netzeigentums nach § 46 EnWG. Die Arbeit ist eine Fundgrube sowohl für Literatur als auch für Rechtsprechung und bezieht Positionen, die eine wissenschaftliche Diskussion auslösen sollen und werden. Die Arbeit ist wissenschaftlich bereichernd und innovativ und daher für all diejenigen, die sich mit der Tätigkeit von Kommunen im Bereich des Energie- und Wettbewerbsrechtes beschäftigen, unverzichtbar.«Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft, 2/2017
Stefanie Grünewald hat von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Planungsrecht studiert. Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung, Promotion an der Universität Hamburg in den Jahren 2011-2016 bei Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M, MdB, Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung, während Promotionszeit Tätigkeit an der Universität Hamburg als AG-Leiterin und Korrekturassistentin, Referendariat in Hamburg und Dublin (Irland) 2013-2016, seit 2016 Rechtsanwältin bei Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg.
1. Einleitung und erste grundsätzliche Erwägungen
Stromnetze als Felder erhöhter kommunaler Aktivität - Rolle und Wesen des Staates und die Bedeutung des Wettbewerbs - Finanzierung staatlicher Aktivitäten
2. Gegenstand und Gang der Untersuchungen
3. (Re)Kommunalisierung der Energieversorgung
Begriffsbestimmung und Abgrenzungen: Energieversorgung - Verteilernetze - Wegenutzungsverträge - (Rück-)Übertragung der Elektrizitätsverteilung in gemeindliche Verantwortung: Begriffliche Annäherung
4. Gründe für und Ziele der (Re)Kommunalisierung
Finanzielle Erwägungen - Wirtschaftspolitische Erwägungen - Sicherheitserwägungen - Politische Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeit - Ökologische Gründe - Verwirklichung der demokratischen Dezentralisierung - Wiederentdeckung örtlicher Belange und lokaler Identität - Gemeinwohlorientierung - Sozialpolitische Erwägungen - Erwägungen des Verbraucherschutzes, der Transparenz und fairen Preisgestaltung
5. Technischer und ökonomischer Rahmen
Technischer Rahmen - Ökonomischer Rahmen
6. Gesetzlicher Rahmen für die (Re)Kommunalisierung und die Befugnis der Gemeinden
Europarechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen - Verfassungsrechtliche Vorgaben - Einfach-spezialgesetzliche Vorgaben - Landesrechtliche Vorgaben - Ergebnis zum gesetzlichen Rahmen für die (Re)Kommunalisierung und Befugnis der Gemeinden
7. Rückführung der Netze in kommunale Hand
Einführende Bemerkungen bzgl. der Konzessionsvergabe - Neuvergabe der Konzessionen und die Vergabeentscheidung - Verfassungsmäßigkeit des Wandels vom 'Überlassen' zum 'Übereignen' in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG - Wirtschaftlich angemessene Vergütung für das Verteilernetz i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG - Laufzeitbegrenzung des Konzessionsvertrags
8. (Re)Kommunalisierungsmodelle und ihre rechtliche Umsetzung
Ausgewählte Modelllösungen -Rechtliche Vorgaben zur Umsetzung der Modelllösungen - Vereinbarung von Garantie- oder Mindestrenditen i.R.d. Realisierung einer Partnerlösung - Besondere Verfahrensregeln für die Realisierung einer Partnerlösung
9. Zusammenfassung der wichtigsten Untersuchungsergebnisse
Anlagen, Literatur- und Sachverzeichnis