Die vorliegende Studie geht der Frage nach, ob und ggf. inwiefern der einfachgesetzlich erfolgte Atomausstieg im Grundgesetz abgesichert werden könnte bzw. sollte, welche Regelungstechniken zu diesem Zweck zur Verfügung stünden, welche Vor- bzw. Nachteile diese hätten und wie deren Steuerungswirkungen zu bewerten wären. Hierbei sind neben politisch-praktischen Folgen auch demokratie- und verfassungstheoretische Erwägungen in eine Gesamtbetrachtung einzubeziehen, die letztlich die Frage nach der Regelungsfunktion von Verfassungsänderungen berühren. Verfassungsänderungen stehen zudem in einem überstaatlichen Kontext. Namentlich die Vereinbarkeit einer Konstitutionalisierung des Atomausstiegs mit europäischem Unionsrecht und Völkerrecht muss in den Blick genommen und etwaige Konflikte müssen gelöst werden, soweit dies durch die unterbreiteten Regelungsvorschläge geboten erscheint. Eine Nachbetrachtung wendet sich allgemein der politischen Grammatik der Verfassungsänderung zu, um Bewegungsräume einer wissenschaftlichen Verfassungsrechtspolitik zu skizzieren.
The survey discusses whether and how the German nuclear phase-out, initiated by statutory law in 2011, could be safeguarded by a special constitutional amendment. It analyses potential techniques of constitutional regulation, its advantages, and political or legal repercussions. Besides considering the practical implications, this requires to take into account aspects of democratic and constitutional theory, thus, affecting the very function of constitutional amendments in a liberal democracy.
»Insgesamt handelt es sich um eine sehr gedankenreiche, gut lesbare, prägnant formulierte verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Studie zu einem Thema von großer Bedeutung - eine sehr empfehlenswerte Lektüre auch für vielbeschäftigte Praktiker, die die großen Linien nicht aus den Augen verlieren wollen.« Dr. Rainer Schenk, in: Bayerische Verwaltungsblätter, Heft 9/2017
Klaus Ferdinand Gärditz, geb. 1975. Studium der der Rechtswissenschaft in Bonn (1995-1998). Referendardienst im OLG-Bezirk Koblenz (1999-2001). Wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Universität Bonn (1999-2001). Promotion 2001 in Bonn. Verwaltungsrichter in Rheinland-Pfalz und Rechtsanwalt in Bonn (2002-2004); 2004-2009 Wissenschaftlicher Assistent bei Wolfgang Kahl, Universität Bayreuth. Habilitation 2009. Seit Sommersemester 2009 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. Seit 2014 stellv. Richter am VerfGH Nordrhein-Westfalen; seit 2015 im Nebenamt Richter am OVG Nordrhein-Westfalen. Forschungsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Allgemeines & Europäisches Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Wissenschaftsrecht, Umweltrecht, Strafverfassungsrecht.
A. Reflexionsrahmen und Prüfungsanlass
B. Atomausstieg ins Grundgesetz?
Verfassungsrechtliche Grenzen einer Konstitutionalisierung des Atomausstiegs - Mögliche Ziele einer Konstitutionalisierung - Konstitutionalisierungsrisiken und -herausforderungen - Regelungstechniken - Supranationale Regelungsschranken - Völkerrechtliche Regelungsschranken
C. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen - Regelungsziele - Konstitutionalisierungsrisiken - Regelungstechnik - Supranationale Grenzen einer Verfassungsänderung - Völkerrechtliche Grenzen einer Verfassungsänderung
D. Nachbetrachtung: Anmerkungen zur politischen Grammatik von Verfassungsänderungen
Verfassungsänderung zwischen Verfassungspolitik und Systemansprüchen - Verfassungsänderung und Verfassungsrechtsprechung - Außerjuristischer Verfassungsraum und die Option einer De-Bürokratisierung der Verfassung - Die Verfassungsänderung als politisches Instrument: Zur Notwendigkeit einer Entidealisierung - Die internationale Offenheit und der Umgang mit Verfassungsänderungen - Perspektiven
Literatur
Sachwortverzeichnis