Abbildung von: Bedürftige Erben - Mohr Siebeck

Bedürftige Erben

Testierfreiheit versus Sittenwidrigkeit bei Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten
Lisa Fey(Autor*in)
Mohr Siebeck (Verlag)
1. Auflage
Erschienen am 30. Mai 2023
XXII, 419 Seiten
E-Book
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978-3-16-161893-2 (ISBN)
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Lisa Fey behandelt das Thema der Verfügungen von Todes wegen zugunsten von Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder überschuldet bzw. insolvent sind. Sie stellt den sozial-, zwangsvollstreckungs- sowie insolvenzrechtlichen Hintergrund von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten dar und zeigt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen auf, um einem bedürftigen Erben mithilfe der erbrechtlichen Gestaltungsinstrumente Vermögen zu hinterlassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob derartige Gestaltungen sittenwidrig sind. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Konflikt zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit und dem im Sozialrecht verankerten Nachranggrundsatz. Im Hinblick auf die Praxis entwickelt die Autorin Kriterien für die Wirksamkeit von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten, mit deren Hilfe sich die Frage der Sittenwidrigkeit im Einzelfall klären lässt.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Tübingen
Deutschland
Dateigröße
Dateigröße: 2,53 MB
Schlagworte
ISBN-13
978-3-16-161893-2 (9783161618932)
DOI
10.1628/978-3-16-161893-2
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung an der Universität zu Kiel; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
  • Cover
  • Titel
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • 1. Kapitel: Notwendigkeit und Bedeutung von Bedürftigenund Überschuldetentestamenten
  • A. Rechtlicher Hintergrund
  • I. Sozialrechtlicher Hintergrund
  • 1. Historischer Rückblick auf die Entwicklung des Sozialrechts
  • 2. Einführung in die Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • a) Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • b) Grundprinzipien der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • aa) Grundsätze des Förderns und Forderns
  • bb) Bedarfsdeckungsprinzip
  • cc) Nachranggrundsatz
  • c) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • aa) Arbeitslosengeld II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • bb) Umfang und Höhe des Arbeitslosengelds II
  • cc) Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bezug von Arbeitslosengeld II
  • (1) Altersgrenze
  • (2) Erwerbsfähigkeit
  • (3) Hilfebedürftigkeit
  • (a) Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
  • (b) Zu berücksichtigendes Einkommen
  • (c) Zu berücksichtigendes Vermögen
  • (d) Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
  • (aa) Erbschaft
  • (bb) Vermächtnis
  • (cc) Pflichtteilsanspruch
  • (dd) Zwischenergebnis: Erbschaft, Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch als Einkommen bzw. Vermögen
  • d) Cessio legis des § 33 SGB II
  • 3. Ergebnis: Zugriff des Sozialleistungsträgers
  • II. Zwangsvollstreckungsrechtlicher Hintergrund
  • 1. Einzelzwangsvollstreckung
  • a) Grundzüge der Einzelzwangsvollstreckung
  • b) Pfändbarkeit einer Erbschaft
  • c) Pfändbarkeit eines Vermächtnisanspruchs
  • d) Pfändbarkeit eines Pflichtteilsanspruchs
  • e) Zwischenergebnis: Pfändbarkeit der Erbschaft, des Vermächtnis- und des Pflichtteilsanspruchs
  • 2. Verbraucherinsolvenzverfahren
  • a) Grundzüge des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • aa) Anwendungsbereich des Verfahrens
  • bb) Ablauf des Verfahrens
  • (1) Außergerichtlicher Versuch der Schuldenbereinigung
  • (2) Gerichtlicher Versuch der Schuldenbereinigung
  • (3) Durchführung eines vereinfachten Insolvenzverfahrens
  • (a) Beschlagnahme der Insolvenzmasse
  • (b) Umfang der Insolvenzmasse
  • b) Zugriffsmöglichkeiten der Gläubiger auf die Erbschaft eines Schuldners
  • 3. Restschuldbefreiung
  • a) Grundzüge des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • aa) Anwendungsbereich des Verfahrens
  • bb) Ablauf des Verfahrens
  • (1) Einleitung eines Restschuldbefreiungsverfahrens
  • (2) Wohlverhaltensperiode
  • (3) Erteilung der Restschuldbefreiung
  • b) Zugriffsmöglichkeiten der Gläubiger auf die Erbschaft eines Schuldners
  • 4. Ergebnis: Zugriff der Gläubiger des Erben, des Insolvenzverwalters oder des Treuhänders
  • B. Interessenlagen
  • I. Interessenlage des Erblassers
  • II. Interessenlage des Erben
  • III. Interessenlage der involvierten Dritten
  • IV. Zusammenfassung
  • C. Begriff des Bedürftigen- bzw. Überschuldetentestaments
  • I. Begriff des Bedürftigentestaments
  • II. Abgrenzung zum Überschuldetentestament
  • III. Abgrenzung zum Behindertentestament
  • 1. Begriff des Behindertentestaments
  • 2. Gestaltungsziele des Behindertentestaments
  • 3. Vergleich von Behindertentestament und Bedürftigen- bzw. Überschuldetentestament
  • 4. Erforderlichkeit einer begrifflichen Differenzierung
  • IV. Zusammenfassung
  • 2. Kapitel: Die erbrechtliche Konstruktion von Bedürftigenund Überschuldetentestamenten
  • A. Erbschaftslösung
  • I. Die Einsetzung eines Bedürftigen zum nicht befreiten Vorerben
  • 1. Grundlagen der Vor- und Nacherbschaft
  • a) Rechtliche Stellung des Vorerben
  • aa) Verfügungsbefugnis des Vorerben
  • bb) Verfügungsbeschränkungen
  • b) Möglichkeit einer Befreiung des Vorerben
  • aa) Vollständige Befreiung des bedürftigen Vorerben?
  • bb) Teilbefreiung des bedürftigen Vorerben?
  • cc) Zwischenergebnis: Keine Befreiung des Vorerben
  • 2. Wirkungen der Vor- und Nacherbschaft
  • a) Auswirkungen auf eine Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahren des Vorerben
  • aa) Ausschluss des Vollstreckungszugriffs
  • (1) Zwangsvollstreckung gegen den überschuldeten Vorerben
  • (a) Vollstreckung durch Eigengläubiger des Vorerben
  • (b) Vollstreckung durch Nachlassgläubiger
  • (c) Vollstreckung durch Eigengläubiger des Nacherben
  • (2) Insolvenz des Vorerben
  • (3) Restschuldbefreiungsverfahren des Vorerben
  • (a) Vorerbschaft als von Todes wegen erworbenes Vermögen
  • (b) Auf die Nutzungen der Erbschaft begrenzte Herausgabeobliegenheit des befreiten wie des nicht befreiten Vorerben
  • bb) Ergänzungen des § 2115 BGB
  • (1) Drittwiderspruchsklage des Nacherben
  • (2) Verfügungsverbot des Insolvenzverwalters
  • (3) Pfändungsschutz
  • cc) Zwischenergebnis: Zugriff auf die Nutzungen der Erbschaft
  • b) Auswirkungen auf eine Sozialleistungsbedürftigkeit des Vorerben
  • aa) Ausschluss des Vollstreckungszugriffs
  • bb) Berücksichtigung der Vorerbschaft im Rahmen der Herausgabeobliegenheit
  • 3. Ergebnis: Schutz der Erbschaftssubstanz
  • II. Die Anordnung einer Dauervollstreckung
  • 1. Grundlagen der Testamentsvollstreckung
  • a) Rechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
  • b) Aufgaben des Testamentsvollstreckers
  • aa) Abwicklungsvollstreckung
  • bb) Verwaltungsvollstreckung
  • (1) Reine Verwaltungsvollstreckung
  • (2) Dauervollstreckung
  • (3) Zeitliche Grenze
  • (4) Zwischenergebnis: Dauervollstreckung
  • c) Vergütung des Testamentsvollstreckers
  • 2. Wirkungen der Testamentsvollstreckung
  • a) Wirkungen im Fall einer Zwangsvollstreckung, Insolvenz oder Restschuldbefreiung des Vorerben
  • aa) Verfügungsbeschränkung des Erben
  • (1) Dauer der Verfügungsbeschränkung
  • (2) Reichweite der Verfügungsbeschränkung
  • bb) Zugriffsverbot
  • (1) Dauer des Zugriffsverbots
  • (2) Reichweite des Zugriffsverbots
  • (a) Einzelzwangsvollstreckung und Gesamtvollstreckung
  • (b) Besonderheiten bei der Miterbschaft
  • (3) Grenzen des Zugriffsverbots
  • (a) Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses
  • (aa) Begriff der ordnungsmäßigen Verwaltung
  • (bb) Nutzungen als Gegenstand der ordnungsmäßigen Verwaltung
  • (cc) Verwaltungsanordnungen des Erblassers
  • (dd) Interessenkonflikt zwischen Vor- und Nacherbe
  • (b) Überlassung von Nachlassgegenständen
  • (c) Zwischenergebnis: Schutz der Nutzungen der Erbschaft
  • cc) Berücksichtigung der Erbschaft im Rahmen der Herausgabeobliegenheit
  • (1) Herausgabe von Erbschaftsgegenständen
  • (a) Differenzierung zwischen Allein- und Miterbschaft
  • (b) Stellungnahme
  • (aa) Grundlagen der teleologischen Reduktion
  • (bb) Teleologische Reduktion des § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  • (cc) Erforderlichkeit einer Kombination von Dauervollstreckung sowie Vor- und Nacherbschaft
  • (2) Herausgabe aus der Erbschaft gezogener Nutzungen
  • dd) Ergebnis: Schutz der Nutzungen der Erbschaft
  • b) Wirkungen im Fall einer Sozialleistungsbedürftigkeit des Vorerben
  • aa) Ausschluss der Erbschaft als verwertbares Vermögen
  • bb) Notwendigkeit von Verwaltungsanordnungen des Erblassers
  • cc) Übergang des Anspruchs aus § 2216 Abs. 1 BGB
  • (1) Gefahr eines Anspruchsübergangs
  • (2) Verhinderung des Anspruchsübergangs
  • dd) Ergebnis: Dauervollstreckung als entscheidendes Element
  • 3. Person des Testamentsvollstreckers
  • a) Anforderungen an die Person des Testamentsvollstreckers
  • b) Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers
  • c) Zwischenergebnis: Einfluss des Vorerben
  • 4. Ergebnis: Abrundung des Schutzkonzepts
  • III. Die zeitliche Begrenzung der Vor- und Nacherbschaft sowie der Dauervollstreckung
  • 1. Wegfall der Bedürftigkeit vor Eintritt des Erbfalls
  • 2. Wegfall der Bedürftigkeit nach Eintritt des Erbfalls
  • a) Bedingungslösung
  • aa) Gefahr eines Gläubigerzugriffs während der Einzelzwangsvollstreckung
  • (1) Zugriffsgefahr im Fall der Alleinerbschaft
  • (2) Zugriffsgefahr im Fall der Miterbschaft
  • (3) Maßnahmen zur Verhinderung des Gläubigerzugriffs
  • (a) Ausschluss der Übertragbarkeit des Anwartschaftsrechts
  • (b) Bedingung der unbeschränkten Vollerbenstellung
  • (4) Zwischenergebnis: Bedingungslösung nicht empfehlenswert
  • bb) Gefahr einer Verwertung während des Insolvenzverfahrens
  • (1) Verwertungsgefahr im Fall der Alleinerbschaft
  • (a) Gegenstände der insolvenzrechtlichen Verwertung
  • (b) Risiko einer Nachtragsverteilung
  • (aa) Grundzüge der Nachtragsverteilung
  • (bb) Aufschiebend bedingter Erbteil als nachträglich ermittelter Massegegenstand
  • (cc) Risiko der Nachtragsverteilung bei der Bedingungslösung
  • (2) Verwertungsgefahr im Fall der Miterbschaft
  • (3) Verhinderung der Verwertung durch Ausschluss der Übertragbarkeit des Anwartschaftsrechts
  • (4) Zwischenergebnis: Bedingungslösung nicht empfehlenswert
  • cc) Gefahr einer Herausgabeobliegenheit während des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • (1) Anwartschaftsrecht als Gegenstand der Herausgabeobliegenheit
  • (2) Miterbenanteil als Gegenstand der Herausgabeobliegenheit
  • (3) Verhinderung der Obliegenheit zur Herausgabe durch Ausschluss der Übertragbarkeit des Anwartschaftsrechts
  • (a) Analoge Anwendung des § 287 Abs. 3 InsO
  • (b) Herausgabeobliegenheit hinsichtlich des bei Bedingungseintritt erworbenen Vermögenszuwachses
  • (4) Risiko einer Nachtragsverteilung
  • (5) Zwischenergebnis: Bedingungslösung nicht empfehlenswert
  • dd) Gefahr eines Zugriffs durch den Sozialleistungsträger
  • (1) Gefahr eines Übergangs auf den Sozialleistungsträger
  • (a) Direkte Anwendung des § 33 Abs. 1 S 1 SGB II
  • (b) Analoge Anwendung des § 33 Abs. 1 S 1 SGB II
  • (2) Darlehensweise Leistungserbringung
  • (3) Zwischenergebnis: Bedingungslösung neutral
  • ee) Stellungnahme
  • b) Anfechtungslösung
  • aa) Zulässigkeit der Anfechtung aufgrund eines Motivirrtums
  • (1) Bedenken im Hinblick auf den Vorrang der Auslegung
  • (2) Kausalität des Willensmangels
  • (3) Stellungnahme
  • bb) Voraussetzungen der Anfechtung
  • (1) Motivirrtum des Erblassers
  • (2) Zwischenergebnis: Anfechtung unzulässig
  • cc) Gefahren eines Gläubigerzugriffs während der Einzelzwangsvollstreckung
  • (1) Zugriffsgefahr im Fall der Alleinerbschaft
  • (2) Zugriffsgefahr im Fall der Miterbschaft
  • (3) Zwischenergebnis: Anfechtungslösung nicht empfehlenswert
  • dd) Gefahr einer Verwertung während des Insolvenzverfahrens
  • (1) Aus der Anfechtung resultierende Rechte als Bestandteil der Insolvenzmasse
  • (2) Risiko einer Nachvertragsverteilung
  • (3) Zwischenergebnis: Anfechtungslösung nicht empfehlenswert
  • ee) Gefahr einer Herausgabeobliegenheit während des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • ff) Gefahr eines Zugriffs durch den Sozialleistungsträger
  • gg) Stellungnahme
  • c) Befreiungslösung
  • aa) Zulässigkeit der Bedingung von Nacherbfolge und Testamentsvollstreckung
  • bb) Bewertung der Befreiungslösung
  • cc) Übertragbarkeit der Befreiungslösung auf das Überschuldetentestament
  • d) Gestuftes Ausschlagungsrecht
  • aa) Gefahr eines Zugriffs auf die Nacherbenanwartschaft
  • (1) Gefahr eines Gläubigerzugriffs während der Einzelzwangsvollstreckung
  • (2) Gefahr einer Verwertung während des Insolvenzverfahrens
  • (3) Gefahr einer Herausgabeobliegenheit während des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • (a) Umgehung der Herausgabeobliegenheit durch das Hinausschieben der Annahme der Nacherbschaft
  • (b) Zumutbarkeit der Veräußerung der Nacherbenanwartschaft zu einem verminderten Preis
  • (4) Gefahr eines Zugriffs durch den Sozialleistungsträger
  • (5) Zwischenergebnis: Zugriff teilweise möglich
  • bb) Gefahr eines Zugriffs auf die Vollerbschaft
  • cc) Zwischenergebnis: Gestuftes Ausschlagungsrecht nicht empfehlenswert
  • e) Auflagenlösung
  • aa) Kombination von Bedingungs- und Auflagenlösung
  • bb) Bewertung der Kombination von Bedingungs- und Auflagenlösung
  • (1) Vollziehungsberechtigung des Begünstigten
  • (2) Vollziehungsberechtigung des Testamentsvollstreckers
  • (3) Feststellung des Bedingungseintritts
  • (4) Verhinderung eines Drittzugriffs
  • f) Ermessenslösung
  • g) Ergebnis: Befreiungslösung
  • IV. Zusammenfassung und Bewertung der Erbschaftslösung
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Bewertung der Erbschaftslösung
  • B. Vermächtnislösung
  • I. Inhalt der Vermächtnislösung
  • 1. Gegenstand des Vermächtnisses
  • a) Quotenvermächtnis mit Ersetzungsbefugnis
  • b) Universalvermächtnis
  • c) Zweckvermächtnis
  • d) Unpfändbare Vermächtnisse
  • 2. Annahme und Ausschlagung des Vermächtnisses
  • 3. Zeitliche Begrenzung der Beschränkungen
  • II. Bewertung der Vermächtnislösung
  • C. Umgekehrte Vermächtnislösung
  • D. Enterbungslösung
  • I. Gefahr eines Zugriffs auf den Pflichtteilsanspruch
  • II. Keine Überleitbarkeit des Ausschlagungsrechts
  • III. Zulässigkeit eines Pflichtteilsverzichts
  • IV. (Un-)Zulässigkeit eines Erlasses des Pflichtteilsanspruchs
  • V. Bewertung der Enterbungslösung
  • E. Stellungnahme
  • 3. Kapitel: Die Sittenwidrigkeit von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten
  • A. Das Problem der Wirksamkeit eines Bedürftigentestaments
  • I. Wirksamkeitskontrolle am Maßstab des § 138 Abs. 1 BGB
  • 1. Allgemeine Kriterien für die Sittenwidrigkeit
  • 2. Die Bedeutung von Zweck und Motiv für die Sittenwidrigkeit
  • a) Die Verhinderung eines staatlichen Zugriffs als legitimer Zweck oder bloßer Reflex des Bedürftigentestaments
  • b) Das Verhältnis zwischen Zweck und Motiv der Gestaltung
  • 3. Die Notwendigkeit der Gesamtwürdigung des Einzelfalls
  • 4. Die Absicherung anerkannter Ordnungen im Hinblick auf das Sozialrecht als betroffene Fallgruppe
  • II. Die Testierfreiheit als besonderes Kriterium gegen die Sittenwidrigkeit eines Bedürftigentestaments
  • 1. Begriff der Testierfreiheit
  • 2. Historischer Rückblick auf die Entwicklung der Testierfreiheit
  • 3. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Testierfreiheit
  • 4. Reichweite der Testierfreiheit
  • III. Stand der Rechtsprechung zum Bedürftigentestament
  • 1. Der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25. September 2009
  • a) Inhalt der Entscheidung
  • b) Ablehnende Stimmen in der Literatur
  • c) Stellungnahme
  • 2. Das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 20. Dezember 2006
  • a) Inhalt der Entscheidung
  • b) Stellungnahme
  • 3. Der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Oktober 2007
  • a) Inhalt der Entscheidung
  • b) Befürwortende Stimmen in der Literatur
  • c) Stellungnahme
  • 4. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Februar 2015
  • a) Inhalt der Entscheidung
  • b) Befürwortende Stimmen in der Literatur
  • c) Stellungnahme
  • 5. Ergebnis: Keine gefestigte Rechtsprechung
  • IV. Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Behindertentestament
  • 1. Rechtsprechung zum Behindertentestament
  • a) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. März 1990
  • b) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1993
  • c) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2011
  • d) Weitere Rechtsprechung und Stellungnahmen in der Literatur
  • aa) Sittenwidrigkeit bei einer besonders großen Erbschaft
  • bb) Sittenwidrigkeit bei fehlendem subjektiven Nutzen für das Kind mit Behinderung
  • e) Ergebnis: Gefestigte Rechtsprechung
  • 2. Geltung der Rechtsprechung für die Konstellation des Bedürftigentestaments
  • a) Gegner der Übertragbarkeit
  • b) Befürworter der Übertragbarkeit
  • c) Stellungnahme
  • 3. Ergebnis: Beschränkte Übertragbarkeit
  • V. Schlussfolgerungen für das Bedürftigentestament
  • 1. Sittenwidrigkeit gegenüber dem Erben
  • 2. Sittenwidrigkeit gegenüber der Allgemeinheit
  • a) Begriff des Sozialstaatsprinzips
  • b) Der Nachranggrundsatz als Ausfluss des Sozialstaatsprinzips
  • c) Ausstrahlung des Nachranggrundsatzes in das Privatrecht
  • d) Lösung des Konflikts zwischen der Testierfreiheit und dem Nachranggrundsatz
  • aa) Gewichtung der Testierfreiheit und des Nachranggrundsatzes
  • bb) Möglicher Verfassungsrang des Nachranggrundsatzes
  • cc) Gesetzliche Durchbrechungen des Nachranggrundsatzes
  • dd) Das Sozialstaatsprinzip in der Abwägung zwischen der Testierfreiheit und dem Nachranggrundsatz
  • (1) Die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips
  • (2) Das Sozialstaatsprinzip als Eingriffsrechtfertigung
  • (a) Eingriff in die Testierfreiheit
  • (aa) Nichtigkeitserklärung eines Testaments
  • (bb) Sozialrechtliche Vorschriften
  • (cc) Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers
  • (b) Rechtfertigung des Eingriffs
  • (3) Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der Testierfreiheit und dem Sozialstaatsprinzip
  • (a) Abwägung als Teil des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
  • (b) Abwägung zwischen der Testierfreiheit und dem Sozialstaatsprinzip in der Konstellation des Bedürftigentestaments
  • ee) Zwischenergebnis: Vorrang der Testierfreiheit
  • e) Gesetzliche Intention fürsorgerischer Maßnahmen
  • f) Zwischenergebnis: Keine sittenwidrige Benachteiligung der Allgemeinheit
  • 3. Sittenwidrigkeit in Abhängigkeit von der Art der Gestaltung
  • 4. Beredtes Schweigen des Gesetzgebers
  • 5. Ergebnis: Keine Sittenwidrigkeit des Bedürftigentestaments
  • B. Das Problem der Wirksamkeit eines Überschuldetentestaments
  • I. Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Behindertentestament
  • II. Sittenwidrigkeit gegenüber dem Erben
  • III. Sittenwidrigkeit gegenüber den privaten Gläubigern
  • 1. Die Bedeutung der Privatautonomie für die Sittenwidrigkeit des Überschuldetentestaments
  • a) Die Privatautonomie als Ausfluss des Prinzips der Eigenverantwortlichkeit
  • b) Die Privatautonomie als besonderes Kriterium gegen die Sittenwidrigkeit eines Überschuldetentestaments
  • 2. Gesetzliche Intention fürsorgerischer Maßnahmen
  • IV. Ergebnis: Keine Sittenwidrigkeit des Überschuldetentestaments
  • C. Bisher ungeklärte Fragen zur Wirksamkeit von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten
  • I. Kriterien zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit
  • 1. Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben
  • 2. Lebensalter und bisherige Versorgung des Erben
  • 3. Dauer der Hilfebedürftigkeit oder Überschuldung des Erben
  • 4. Fehlender subjektiver Nutzen für den Erben
  • 5. Person des Nacherben
  • 6. Höhe des Erbschaftsvermögens
  • a) Sehr kleine Erbschaften
  • b) Besonders große Erbschaften
  • aa) Bestimmung eines Grenzbetrags zur Sittenwidrigkeit
  • bb) Orientierungspunkte für die Gesamtwürdigung des Einzelfalls
  • cc) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erbschaftshöhe
  • 7. Offensichtliche Schädigungsabsicht des Erblassers
  • 8. Formulierung der Verwaltungsanordnung
  • 9. Bewusste Herbeiführung oder Aufrechterhaltung der Bedürftigkeit durch den Erben
  • 10. Sozialbindung des Erbrechts
  • 11. Parallelität zu den Voraussetzungen des Anfechtungsgesetzes
  • 12. Zusammenfassung
  • II. Regelungsbedarf des Gesetzgebers
  • D. Ergebnis: Im Regelfall keine Sittenwidrigkeit
  • 4. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse
  • A. Notwendigkeit und Bedeutung von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten
  • B. Die erbrechtliche Konstruktion von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten
  • C. Die Sittenwidrigkeit von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten
  • Literaturverzeichnis
  • Sachregister

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