Nach den Erkenntnissen der Sektoruntersuchung-Pharma nutzen Arzneimittelhersteller eine Vielzahl patentrechtlicher Werkzeuge, um den Wettbewerb mit Generikaherstellern zu verzögern oder zu verhindern. Zu diesen Werkzeugen zählt die Kommission auch sog. Vereinbarungen über einen frühen Marktzutritt (Early Entry Agreements). Der Begriff des frühen Marktzutritts bezeichnet die (entgeltliche) Zulassung von Generikaherstellern zu Arzneimittelmärkten nur kurze Zeit vor Ablauf der Originalpräparatepatente. Aufbauend auf den Feststellungen der Sektoruntersuchung unterzieht die Arbeit die Strategie früher Marktzutritte einer kartellrechtlichen Überprüfung. Sie gelangt hierbei zu dem Ergebnis, dass frühe Marktzutritte als Patentauslaufstrategien mit Blick auf das Kartell-, Behinderungs- und Diskriminierungsverbot nicht zu beanstanden sind. Infolge ihrer hohen Relevanz für die spätere Struktur von Arzneimittelmärkten unterfallen frühe Marktzutritte jedoch der Zusammenschlusskontrolle und bilden überdies einen der bislang seltenen Anwendungsfälle des Markstrukturmissbrauchs.
'Early Entry Agreements in the Pharmaceutical Industry'
According to the European Commission's report on the Pharmaceutical Sector Inquiry practically all originator companies have developed a tool-box of instruments for how to prepare for and react to generic entry. The inquiry, inter alia, dealt with so-called authorised generics resulting from early-entry agreements between originator and generic companies. This study analyses the practise of authorised generics under German and European Competition Law, also considering the legal situation in the U.S.
»Unabhängig davon, dass den Rezensenten nicht alle Thesen Dworschaks überzeugen, handelt es sich um eine sehr gelungene, durchaus anregende und auch sprachlich überzeugende Arbeit, die die noch am Anfang stehende Diskussion über die kartellrechtliche Einordnung von Vereinbarungen früher Marktzutritte befruchten wird.« Dr. Hermann Deichfuß, in: Neue Zeitschrift für Kartellrecht, Heft 12/2016
Sebastian Dworschak studierte von 2005 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Von 2011 bis 2015 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. Im November 2015 wurde er dort mit einer pharmakartellrechtlichen Arbeit promoviert. Seit Januar 2015 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Seine bisherigen Stationen verbrachte er u.a. beim Bundeskartellamt in Bonn und bei einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf.
Einleitung
Kapitel 1: Einführung
Die Sektoruntersuchung-Pharma der Europäischen Kommission - Problemdarstellung - Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes - Gang der Darstellung und Ausblick auf die Untersuchungsergebnisse
Kapitel 2: Rechtliche Einordnung und wirtschaftlicher Hintergrund
Rechtliche Einordnung und Vertragsinhalt - Wirtschaftlicher Hintergrund - Die Bedeutung des Marktzutrittszeitpunkts im Arzneimittelsektor
Kapitel 3: Kartellrechtliche Würdigung
Die kartellrechtliche Bewertung früher Marktzutritte in den USA - Frühe Marktzutritte als Gegenstand kartellrechtlicher Marktverhaltenskontrolle - Frühe Marktzutritte als Gegenstand kartellrechtlicher Marktstrukturkontrolle
Kapitel 4: Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis