Der stabile Geldwert des Euro ist unionales Ziel und zentralbanklicher Auftrag. Welchen Beitrag leistet das Recht, um dieses Ziel zu erreichen? Für eine Antwort bedarf es zunächst der Vergewisserung ihres Zentralbegriffes, der Bestimmung, was das Recht unter 'Preisstabilität' versteht. Sodann sind die Zentralbanken als maßgebliche Akteure der Geldpolitik in den Blick zu nehmen. Nach außen sichert die Unabhängigkeit sie vor stabilitätswidrigem Einfluss, entzieht sie damit aber auch jeglicher Aufsicht. Eine Möglichkeit zur Korrektur könnte darin liegen, die Zentralbankspitze mit Blick auf ihre Stabilitätsorientierung zu berufen und zu vergüten. Im Zentralbanksystem konkretisiert der EZB-Rat die Stabilitätsvorgabe, obliegt dem Direktorium die Durchführung, den nationalen Zentralbanken der Vollzug der Geldpolitik. Dieses mehrstufige System birgt Steuerungsvorteile, aber auch das Bedürfnis nach Kontrolle. Was kann die EZB tun, wenn ihre Vorgaben nicht eingehalten werden? Welchen Formen und Grenzen unterliegt ihre Aufsicht? Lars Dittrich entwickelt aus diesen Leitfragen erstmals ein theoriegestütztes System zum Recht der Geldwertstabilität.
Studium der Rechtswissenschaft in Greifswald, Pau (Frankreich) und Heidelberg; 2010 erstes Staatsexamen; 2013 Promotion; 2013-15 Referendariat am OLG Karlsruhe, LG Mosbach.
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ISBN-13
978-3-16-162395-0 (9783161623950)
Schlagworte
Schweitzer Klassifikation
DNB DDC Sachgruppen
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Dateiformat: PDF
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