Abbildung von: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kohlhammer

Kreislaufwirtschaftsgesetz

1. Auflage
Erschienen am 20. Februar 2014
728 Seiten
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978-3-17-023647-9 (ISBN)
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Am 01.06.2012 ist das neue KrWG in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes ergeben sich aus den Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie. Zentrale Fragen wie die Abfallhierarchie, das Abfallende und die gewerblichen Sammlungen wurden neu geregelt. Die bereits im Gesetzgebungsverfahren deutlichen Spannungen in der Abgrenzung kommunaler Entsorgungsaufgaben und gewerblicher -tätigkeiten bestehen auch nach der Neuregelung fort (Stichwort: "Einheitliche Wertstofftonne").
Die Herausgeber Jahn, Deifuß-Kruse und Brandt haben einen Kreis namhafter Experten aus Praxis und Wissenschaft für die Kommentierung des KrWG gewinnen können. Das Werk ist für Kommunen, Entsorgungsunternehmen eine wertvolle Arbeitshilfe bei der Anwendung des neuen KrWG.
  • Titel
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Literaturverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Bearbeiterverzeichnis
  • Gesetzestext
  • Teil 1 Allgemeine Vorschriften
  • § 1 Zweck des Gesetzes
  • § 2 Geltungsbereich
  • § 3 Begriffsbestimmungen
  • § 4 Nebenprodukte
  • § 5 Ende der Abfalleigenschaft
  • Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
  • § 6 Abfallhierarchie
  • Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
  • § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
  • § 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertung
  • § 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot
  • § 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
  • § 11 Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
  • § 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
  • § 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
  • § 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
  • Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
  • § 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
  • § 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
  • Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
  • § 17 Überlassungspflichten
  • § 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen
  • § 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
  • § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • § 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
  • § 22 Beauftragung Dritter
  • Teil 3 Produktverantwortung
  • § 23 Produktverantwortung
  • § 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
  • § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten
  • § 26 Freiwillige Rücknahme
  • § 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
  • Teil 4 Planungsverantwortung
  • Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
  • § 28 Ordnung der Abfallbeseitigung
  • § 29 Durchführung der Abfallbeseitigung
  • Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
  • § 30 Abfallwirtschaftspläne
  • § 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
  • § 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
  • § 33 Abfallvermeidungsprogramme
  • Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in den Abfälle entsorgt werden
  • § 34 Erkundung geeigneter Standorte
  • § 35 Planfeststellung und Genehmigung
  • § 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
  • § 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
  • § 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
  • § 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
  • § 40 Stilllegung
  • § 41 Emissionserklärung
  • § 42 Zugang zu Informationen
  • § 43 Anforderungen an Deponien
  • § 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
  • Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
  • § 45 Pflichten der öffentlichen Hand
  • § 46 Abfallberatungspflicht
  • Teil 6 Überwachung
  • § 47 Allgemeine Überwachung
  • § 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
  • § 49 Registerpflichten
  • § 50 Nachweispflichten
  • § 51 Überwachung im Einzelfall
  • § 52 Anforderungen an Nachweise und Register
  • § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
  • § 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
  • Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
  • § 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
  • § 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
  • Teil 8 Betriebsorganisation,Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensorte
  • § 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
  • § 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
  • § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
  • § 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
  • Teil 9 Schlussbestimmungen
  • § 62 Anordnungen im Einzelfall
  • § 63 Geheimhaltung und Datenschutz
  • § 64 Elektronische Kommunikation
  • § 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
  • § 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
  • § 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
  • § 68 Anhörung beteiligter Kreise
  • § 69 Bußgeldvorschriften
  • § 70 Einziehung
  • § 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
  • § 72 Übergangsvorschrift
  • Stichwortverzeichnis

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