Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird bislang vorwiegend aus einem kollisions- und aus einem gesellschaftsrechtlichen Blickwinkel analysiert. Im Vordergrund steht die Auslotung des praktischen Gestaltungsspielraums von Gesellschaften durch "Subsumtion" bestimmter Sachverhalte unter die in den Entscheidungen Daily Mail bis Vale getroffenen Aussagen des EuGH. Eher in den Hintergrund rückt dabei das Bestreben, das dahinter stehende Prinzip freizulegen und die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in ein übergreifendes System der Grundfreiheitendogmatik einzuordnen. Eine solche Aufarbeitung aus dem Blickwinkel des Unionsrechts ist das Anliegen von Caspar Behme. Er zeigt auf, dass sich alle einschlägigen Judikate auf eine einheitliche Prämisse zurückführen lassen: die Auslegung der Grundfreiheiten im Sinne eines Prinzips der gegenseitigen Anerkennung. Dieses Prinzip ist zugleich der unionsrechtliche Maßstab für die Regulierung grenzüberschreitender Mobilität von Gesellschaften durch das mitgliedstaatliche Kollisions-, Gesellschafts- und Umwandlungsrecht.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Dateigröße
Schlagworte
ISBN-13
978-3-16-153899-5 (9783161538995)
DOI
10.1628/978-3-16-153899-5
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
Dewey Decimal Classfication (DDC)
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universitaet Heidelberg und der Frankfurt am Main; 2009 Erste Juristische Staatspruefung; 2012 Zweite Juristische Staatspruefung; 2014 Promotion (Heidelberg); Wissenschaftlicher Assistent an der LMU Muenchen; Lehrstuhlvertretungen an den Universitaeten Osnabrueck, Konstanz, Leipzig, Bremen und Greifswald; 2021 Habilitation an der LMU Muenchen und Erteilung der Lehrbefugnis fuer die Faecher Buergerliches Recht, Handelsrecht, deutsches, europaeisches und internationales Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht.
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universitaet Heidelberg und der Frankfurt am Main; 2009 Erste Juristische Staatspruefung; 2012 Zweite Juristische Staatspruefung; 2014 Promotion (Heidelberg); Wissenschaftlicher Assistent an der LMU Muenchen; Lehrstuhlvertretungen an den Universitaeten Osnabrueck, Konstanz, Leipzig, Bremen und Greifswald; 2021 Habilitation an der LMU Muenchen und Erteilung der Lehrbefugnis fuer die Faecher Buergerliches Recht, Handelsrecht, deutsches, europaeisches und internationales Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht.
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