Abbildung von: Rechtsformwahrende Sitzverlegung und Formwechsel von Gesellschaften über die Grenze - Mohr Siebeck

Rechtsformwahrende Sitzverlegung und Formwechsel von Gesellschaften über die Grenze

Ein Beitrag zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Gesellschaftsrecht
Caspar Behme(Autor*in)
Mohr Siebeck (Verlag)
1. Auflage
Erschienen im August 2015
XX, 347 Seiten
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978-3-16-153899-5 (ISBN)
89,00 €inkl. 7% MwSt.
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Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird bislang vorwiegend aus einem kollisions- und aus einem gesellschaftsrechtlichen Blickwinkel analysiert. Im Vordergrund steht die Auslotung des praktischen Gestaltungsspielraums von Gesellschaften durch "Subsumtion" bestimmter Sachverhalte unter die in den Entscheidungen Daily Mail bis Vale getroffenen Aussagen des EuGH. Eher in den Hintergrund rückt dabei das Bestreben, das dahinter stehende Prinzip freizulegen und die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in ein übergreifendes System der Grundfreiheitendogmatik einzuordnen. Eine solche Aufarbeitung aus dem Blickwinkel des Unionsrechts ist das Anliegen von Caspar Behme. Er zeigt auf, dass sich alle einschlägigen Judikate auf eine einheitliche Prämisse zurückführen lassen: die Auslegung der Grundfreiheiten im Sinne eines Prinzips der gegenseitigen Anerkennung. Dieses Prinzip ist zugleich der unionsrechtliche Maßstab für die Regulierung grenzüberschreitender Mobilität von Gesellschaften durch das mitgliedstaatliche Kollisions-, Gesellschafts- und Umwandlungsrecht.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Tübingen
Deutschland
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Dateigröße
Dateigröße: 3,94 MB
Schlagworte
ISBN-13
978-3-16-153899-5 (9783161538995)
DOI
10.1628/978-3-16-153899-5
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
Dewey Decimal Classfication (DDC)
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universitaet Heidelberg und der Frankfurt am Main; 2009 Erste Juristische Staatspruefung; 2012 Zweite Juristische Staatspruefung; 2014 Promotion (Heidelberg); Wissenschaftlicher Assistent an der LMU Muenchen; Lehrstuhlvertretungen an den Universitaeten Osnabrueck, Konstanz, Leipzig, Bremen und Greifswald; 2021 Habilitation an der LMU Muenchen und Erteilung der Lehrbefugnis fuer die Faecher Buergerliches Recht, Handelsrecht, deutsches, europaeisches und internationales Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht.
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universitaet Heidelberg und der Frankfurt am Main; 2009 Erste Juristische Staatspruefung; 2012 Zweite Juristische Staatspruefung; 2014 Promotion (Heidelberg); Wissenschaftlicher Assistent an der LMU Muenchen; Lehrstuhlvertretungen an den Universitaeten Osnabrueck, Konstanz, Leipzig, Bremen und Greifswald; 2021 Habilitation an der LMU Muenchen und Erteilung der Lehrbefugnis fuer die Faecher Buergerliches Recht, Handelsrecht, deutsches, europaeisches und internationales Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht.
  • Cover
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Erstes Kapitel: Einführung
  • A. Cartesio als gedanklicher Ausgangspunkt
  • B. Gang der Untersuchung
  • Zweites Kapitel: Die rechtsformwahrende Sitzverlegung aus der Perspektive des Unionsrechts
  • A. Begriff und Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung
  • I. Semantische Klarstellungen
  • 1. Satzungssitz und Verwaltungssitz
  • 2. Grenzüberschreitende Sitzverlegung und grenzüberschreitender Formwechsel
  • II. Mögliche Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten
  • 1. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung aus der Perspektive des Herkunftsstaates der Gesellschaft
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • aa) Herkunftsstaat folgt der Sitztheorie
  • (1) Aufnahmestaat folgt ebenfalls der Sitztheorie
  • (2) Aufnahmestaat folgt der Gründungstheorie
  • bb) Herkunftsstaat folgt der Gründungstheorie
  • cc) Beschränkter Aussagegehalt und Modifikationen von Sitztheorie und Gründungstheorie in Wegzugsfällen
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • 2. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung aus der Perspektive des Aufnahmestaates
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • aa) Aufnahmestaat folgt der Sitztheorie
  • bb) Aufnahmestaat folgt der Gründungstheorie
  • (1) Herkunftsstaat folgt ebenfalls der Gründungstheorie
  • (2) Herkunftsstaat folgt der Sitztheorie
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • B. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV) als Prüfungsmaßstab für Beschränkungen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung
  • I. Die Niederlassungsfreiheit im System der Grundfreiheiten
  • II. Gesellschaften als Begünstigte der Niederlassungsfreiheit
  • III. Die Niederlassungsfreiheit als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot
  • 1. Diskriminierungsverbot
  • 2. Beschränkungsverbot
  • 3. Eingrenzung des Anwendungsbereichs
  • IV. Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit
  • 1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe des Primärrechts: Art. 52 AEUV
  • 2. Missbrauch der Niederlassungsfreiheit als Rechtfertigungsgrund
  • 3. Rechtfertigung von Beschränkungen durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses
  • a) Definition und Anerkennung zwingender Erfordernisse des Allgemeininteresses
  • b) Keine Rechtfertigung diskriminierender Maßnahmen
  • c) Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit und Erforderlichkeit)
  • C. Die Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung
  • I. Zum rechtsformwahrenden Wegzug: Daily Mail, Cartesio und National Grid Indus
  • 1. Daily Mail
  • a) Sachverhalt und Vorlagefrage
  • aa) Kollisionsrechtliche Ebene
  • bb) Sachrechtliche Ebene
  • b) Würdigung durch den EuGH
  • 2. Cartesio
  • a) Sachverhalt und Vorlagefrage
  • aa) Kollisionsrechtliche Ebene
  • bb) Sachrechtliche Ebene
  • b) Würdigung durch den EuGH - Cartesio als Präzisierung und Fortentwicklung von Daily Mail
  • 3. National Grid Indus
  • a) Sachverhalt und Vorlagefrage
  • aa) Kollisionsrechtliche Ebene
  • bb) Sachrechtliche Ebene
  • b) Würdigung durch den EuGH
  • II. Zum rechtsformwahrenden Zuzug: Centros, Überseering und Inspire Art
  • 1. Centros
  • a) Sachverhalt und Vorlagefrage
  • aa) Kollisionsrechtliche Ebene
  • bb) Sachrechtliche Ebene
  • b) Würdigung durch den EuGH
  • 2. Überseering
  • a) Sachverhalt und Vorlagefrage
  • aa) Kollisionsrechtliche Ebene
  • bb) Sachrechtliche Ebene
  • b) Würdigung durch den EuGH
  • 3. Inspire Art
  • a) Sachverhalt und Vorlagefrage
  • aa) Kollisionsrechtliche Ebene
  • bb) Sachrechtliche Ebene
  • b) Würdigung durch den EuGH
  • D. Die Differenzierung zwischen rechtsformwahrendem Wegzug und rechtsformwahrendem Zuzug und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung (Herkunftslandprinzip) im Gesellschaftsrecht
  • I. Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Bereich der Warenverkehrsfreiheit: Produktqualifikation als Bezugspunkt der Anerkennungspflicht
  • II. Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Bereich der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit natürlicher Personen: Berufsqualifikation als Bezugspunkt der Anerkennungspflicht
  • III. Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung als horizontale Kompetenzzuweisung an den Herkunftsstaat
  • IV. Gegenseitige Anerkennung als unionsrechtliche Zielvorgabe und Möglichkeiten ihrer Umsetzung
  • V. Übertragung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung auf die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
  • 1. Die Qualifikation als Gesellschaft als Bezugspunkt der Anerkennungspflicht
  • 2. Umsetzung der Anerkennungspflicht im Gesellschaftsrecht
  • a) Verfahrensrechtliche Anerkennung
  • b) Sachrechtliche Anerkennung
  • c) Kollisionsrechtliche Anerkennung
  • 3. Exkurs: Diskriminierende Wirkung kollisionsrechtlicher Anerkennung?
  • E. Konsequenzen für den rechtsformwahrenden Wegzug
  • I. Präzisierung des Umfangs der Anknüpfungsautonomie des Herkunftsstaates
  • 1. Keine Beschränkung auf die kollisionsrechtliche Anknüpfung
  • 2. Die Anknüpfungsautonomie als Autonomie zur Definition gesellschaftsrechtlicher Qualifikationsstandards
  • 3. "Modalitäten" der Sitzverlegung
  • II. Die Befugnis des Herkunftsstaates zur Untersagung des rechtsformwahrenden Wegzugs im Einzelnen
  • 1. Befugnis zur Untersagung der rechtsformwahrenden Hinausverlegung des Verwaltungssitzes
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • 2. Befugnis zur Untersagung der rechtsformwahrenden Hinausverlegung des Satzungssitzes
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • 3. Befugnis zur Untersagung der rechtsformwahrenden Hinausverlegung beider Sitze
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • F. Konsequenzen für den rechtsformwahrenden Zuzug
  • I. Präzisierung des Umfangs der Anerkennungspflicht des Aufnahmestaates
  • II. Die Verpflichtung des Aufnahmestaates zur Anerkennung des rechtsformwahrenden Zuzugs im Einzelnen
  • 1. Unionsrechtlicher Schutz der rechtsformwahrenden Hereinverlegung des Verwaltungssitzes
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • aa) Herkunftsstaat folgt der Gründungstheorie
  • bb) Herkunftsstaat folgt der Sitztheorie
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • aa) Herkunftsstaat folgt der Gründungstheorie
  • bb) Herkunftsstaat folgt der Sitztheorie
  • 2. Unionsrechtlicher Schutz der rechtsformwahrenden Hereinverlegung des Satzungssitzes
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • 3. Unionsrechtlicher Schutz der rechtsformwahrenden Hereinverlegung beider Sitze
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • G. Ergebnis
  • Drittes Kapitel: Der grenzüberschreitende Formwechsel von Gesellschaften aus der Perspektive des Unionsrechts
  • A. Terminologie: Die "Umwandlung" als grenzüberschreitender Formwechsel von Gesellschaften
  • I. Der Begriff der Umwandlung im deutschen Recht
  • II. Der Begriff der Umwandlung im Unionsrecht
  • B. Der Schutz des rechtsformwechselnden Wegzugs durch die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV)
  • I. Der rechtsformwechselnde Wegzug und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung
  • II. Der Vorbehalt der Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Formwechsels nach dem nationalen Recht des Aufnahmestaates
  • 1. Verpflichtung des Aufnahmestaates zur Ermöglichung der Hereinverschmelzung - Die SEVIC-Entscheidung
  • a) Sachverhalt und Vorlagefrage
  • b) Würdigung durch den EuGH
  • 2. Übertragbarkeit auf den rechtsformwechselnden Zuzug: Der Fall Vale
  • a) Sachverhalt und Vorlagefrage
  • b) Würdigung durch den EuGH
  • III. Verlegung des Verwaltungssitzes als Voraussetzung des grenzüberschreitenden Formwechsels? - Zur erforderlichen tatsächlichen Mobilitätskomponente
  • IV. Voraussetzungen, Verfahren und Wirkungen des rechtsformwechselnden Wegzugs - Unionsrechtliche Vorgaben
  • 1. Voraussetzungen
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • 2. Verfahren
  • a) Maßgeblichkeit des Rechts des Aufnahmestaates
  • b) Acquis communautaire für Strukturmaßnahmen
  • 3. Wirkungen
  • a) Zentrale Wesenselemente des Formwechsels
  • b) Rechtskonstruktive Bewältigung des Formwechsels
  • aa) Einzelübertragung der Vermögensgegenstände auf eine Gesellschaft anderer Rechtsform
  • bb) Mechanismen zur Vereinfachung des Formwechsels - Gesamtrechtsnachfolge und Rechtsträgeridentität
  • cc) Keine unmittelbaren sekundärrechtlichen Vorgaben
  • dd) Neutralität der Niederlassungsfreiheit gegenüber Gesamtrechtsnachfolge und Rechtsträgeridentität
  • V. Einzelne Aspekte der Rechtfertigung von Beschränkungen des rechtsformwechselnden Wegzugs
  • 1. Bedeutung der Anknüpfungsautonomie des Herkunftsstaates für die Rechtfertigung
  • 2. Der rechtsformwechselnde Wegzug als rechtsmissbräuchliche Gestaltung
  • 3. Zur Rechtfertigung durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses
  • a) Schutzinteressen des Herkunftsstaates der Gesellschaft beim grenzüberschreitenden Formwechsel
  • aa) Schutz von Gläubigern
  • bb) Schutz von (Minderheits-)Gesellschaftern
  • cc) Schutz von Arbeitnehmern
  • dd) Insbesondere die Erhaltung der unternehmerischen Mitbestimmung
  • b) Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit
  • aa) Insbesondere die Erforderlichkeit der Beschränkung
  • (1) Die Bedeutung des Rechts des Aufnahmestaates
  • (2) Das Informationsmodell des EuGH
  • bb) Milderer Abwägungsmaßstab bei Wegzugsfällen?
  • C. Der Schutz des rechtsformwechselnden Zuzugs durch die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV)
  • I. Voraussetzungen, Verfahren und Wirkungen des rechtsformwechselnden Zuzugs - Unionsrechtliche Vorgaben
  • 1. Voraussetzungen
  • a) Kollisionsrechtliche Ebene
  • b) Sachrechtliche Ebene
  • 2. Verfahren
  • 3. Wirkungen
  • II. Der identitätswahrende statutenwechselnde Zuzug unter der Sitztheorie - ein grenzüberschreitender Formwechsel?
  • 1. Identitätswahrender Zuzug unter Anpassung der Satzung an das Recht des Aufnahmestaates
  • 2. Das deutsche Modell: Umqualifizierung in deutsche Personengesellschaft
  • a) Die Umqualifizierung als Mechanismus des deutschen materiellen Gesellschaftsrechts
  • b) Insbesondere die Frage der rechtlichen Identität
  • 3. Unterschiede zwischen identitätswahrendem Statutenwechsel und grenzüberschreitendem Formwechsel
  • 4. Der identitätswahrende statutenwechselnde Zuzug und die Niederlassungsfreiheit
  • D. Ergebnis
  • Viertes Kapitel / Zwischenfazit: Die Niederlassungsfreiheit - eine versteckte Kollisionsnorm?
  • Fünftes Kapitel: Bewertung der EuGH-Judikatur zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
  • A. Kohärenz der EuGH-Judikatur
  • I. Kohärenz der Entscheidungen zur Wegzugsfreiheit
  • 1. Cartesio und Daily Mail
  • 2. Cartesio und de Lasteyrie du Saillant / National Grid Indus
  • II. Kohärenz der Entscheidungen zur mitgliedstaatlichen Definitionsautonomie
  • 1. Cartesio und Rottmann
  • 2. Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit: Zum Spannungsverhältnis von Daily Mail / Cartesio und der Golden Shares-Rechtsprechung
  • B. Keine Begünstigung von Diskriminierungen durch die EuGH-Judikatur
  • I. Ungleichbehandlung von rechtsformwahrendem Wegzug und innerstaatlicher Sitzverlegung
  • II. Ungleichbehandlung von rechtsformwahrendem Wegzug und rechtsformwahrendem Zuzug
  • III. Ungleichbehandlung von rechtsformwahrendem Wegzug und rechtsformwechselndem Wegzug
  • C. Der Schutz des grenzüberschreitenden Formwechsels durch die Niederlassungsfreiheit: Cartesio Rn. 111 ff. als ultra vires-Akt?
  • D. Rechtspolitischer Ausblick: Sekundärrechtliche Harmonisierung der rechtsformwahrenden Sitzverlegung und des grenzüberschreitenden Formwechsels
  • I. Vorbemerkung: Kompetenzrechtliche Grundlagen sekundärrechtlicher Harmonisierung im Bereich des Gesellschaftsrechts
  • 1. Harmonisierung der rechtsformwahrenden Sitzverlegung - Begrenzt Cartesio unionale Harmonisierungskompetenzen?
  • 2. Harmonisierung des grenzüberschreitenden Formwechsels
  • II. Harmonisierung der rechtsformwahrenden Sitzverlegung
  • 1. Regelungsbedarf aus unternehmerischer Sicht
  • 2. Chancen und Risiken aus Sicht der betroffenen Mitgliedstaaten
  • 3. Fazit
  • III. Harmonisierung des grenzüberschreitenden Formwechsels
  • 1. Regelungsbedarf aus unternehmerischer Sicht
  • 2. Chancen und Risiken aus Sicht der betroffenen Mitgliedstaaten
  • Exkurs: Cartesio als Impuls für den "Wettbewerb der Gesellschaftsrechtsordnungen"?
  • 3. Fazit
  • Entscheidungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Sachregister

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