Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet.
Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme.
Band 7 kommentiert aus dem Besonderen Teil des StGB die Regelungen zum Friedensverrat, Hochverrat und zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80-92b); zum Landesverrat und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§93-101a); zu den Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102-104a), den Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105-108e), den Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109-109k) sowie zum Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110-122).
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Reihe
Auflage
13., neu bearbeitete Auflage 2020
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Dateigröße
ISBN-13
978-3-11-048922-4 (9783110489224)
Schlagworte
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
BIC 2 Klassifikation
BISAC Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0
Christoph Barthe, BGH, Karlsruhe; Christoph Coen, BGH, Karlsruhe;
Tobias Engelstätter, BGH, Karlsruhe;
Henning Rosenau, Universität Halle-Wittenberg;
Wilhelm Schmidt, BGH a.D., Karlsruhe;
Mark Steinsiek, Hannover;
Lienhard Weiß, BGH, Karlsruhe.