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Auch im Otto Schmidt Online Markenmodul Zöller - Zivilprozessrecht enthalten.
Der Zöller bleibt Dank vorausschauenden Kommentierungen weiterhin auf aktuellem Rechtsstand, auch mit allen Änderungen seit dem 1.1.2022 und sogar der jüngst zum 1.8.2022 in Kraft getretenen BRAO-Reform, die bereits umfassend eingearbeitet wurde.
Getreu dem Motto „Überlegenheit erfordert stetige Verbesserung“ – hat auch die 34. Auflage des Zöller wieder viel Neues zu bieten:
Die Gesetzgebung: Das alles drückt sich in einer Vielzahl von Gesetzesänderungen der kommentierten Vorschriften, aber auch in ganz neuen Vorschriften aus, die traditionell beim Zöller bis zur Drucklegung akribisch und auf den Punkt gebracht eingearbeitet werden. Hinzu kommen sehr viele mittelbare Auswirkungen der genannten und weiterer Änderungsgesetze auf das Verfahrensrecht, die ebenfalls enorm gründlich eingearbeitet wurden:
Einige der genannten Gesetze treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft (das MoPeG beispielsweise erst zum 1.1.2024). Eine weitere Herausforderung, die das Zöller-Team bestens gemeistert hat. Alle Änderungen – auch die zukünftigen – werden nämlich bereits jetzt an Ort und Stelle so kompetent und vorausschauend kommentiert, dass der Leser beste Informationen sowohl über die jetzt noch geltende aktuelle als auch die zukünftige Rechtslage bekommt.
Auch online auf der Höhe der Zeit: Und sobald das neue Recht in Kraft tritt, wird der Zöller online in allen verfügbaren Datenbanken umgehend auf die aktuell geltende Rechtslage umgestellt. Ein weiteres echtes Plus des Zöller!
Die Rechtsprechung: Es versteht sich von selbst, kann aber nicht oft genug betont werden. Neben der Gesetzgebung ist die kompetente Einarbeitung von Hunderten von neuen Entscheidungen Markenzeichen des Zöller. So auch wieder in der 34. Auflage.in den Zöller eingearbeitet.
Unschlagbares Autorenteam:
Bewältigt hat diese erneut große Flut an Änderungen ein aufeinander abgestimmter Autorenkreis, der eine sorgfältige, zuverlässige und praxisorientierte Kommentierung garantiert, mit Akribie und Engagement zu Werke geht und keine Wünsche offen lässt.
Autoren:
Begründet von:
InsBüro 4/2022„Beachtlich ist, dass auch die Auswirkungen auf die ZPO von künftig erst in Kraft tretenden Gesetzen, so insbesondere durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (§§ 50, 735, 736, 859 ZPO, EGZPO) bereits aufgenommen und vorausschauend kommentiert wurden, was insoweit die Möglichkeit gibt, sich rechtzeitig auch über Kommentarliteratur in die neue Rechtsmaterie einzuarbeiten. Die Dichte der Kommentierung ist gewohnt hoch, dabei bleiben die Ausführungen konsequent prägnant, aber gleichwohl ausnahmslos gut lesbar und verständlich, was auch die 34. Auflage zu einer „Verlässlichen Bank“ und einen Wegweiser für den Rechtssuchenden und Anwender macht. […] „Der Zöller“ gilt seit jeher als Klassiker höchster Güte und empfiehlt sich auch in der aktuellen Auflage überzeugend als unentbehrlich.“Dipl.-Rechtspflegerin Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.)
GmbHR 6/2022„Normen, die sich bis zur dann 35. Auflage ändern werden, führt „der neue Zöller“ in der aktuell geltenden wie auch der anstehenden Neufassung an. So ändert sich die Regelung der Prozessfähigkeit im Betreuungsrecht zum 1.1.2023. Entsprechend sind sowohl § 53 ZPO in seiner aktuellen Fassung als auch § 53 ZPO in seiner künftigen Fassung nacheinander abgedruckt und im Folgenden gesondert hinsichtlich der Unterscheide kommentiert. Das Gleiche gilt etwa für § 173 ZPO (Zustellung von elektronischen Dokumenten), dessen Abs. 2 sich gleich zweifach, nämlich zum 1.1.2023 und zum 1.1.2024 ändern wird. Dies dokumentiert nicht nur Weitsicht, sondern ist auch vorbildlich und besonders nutzerfreundlich. Die Aktualität des Werks bis zur nächsten Neuauflage wird so im voraussehbaren Maße bezogen auf bereits bekannte anstehende Gesetzesänderungen gewährleistet. […] Insgesamt weiß die Auflage durch Qualität und Aktualität durchweg zu überzeugen. Das Werk ist aus Sicht des Verfassers ein Muss für jede juristische Bibliothek.“Paul H. Assies, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Köln
MDR 7/2022„Umso beeindruckender ist es, pünktlich zum Jahresbeginn einen Kommentar in den Händen zu halten, der den aktuellen Rechtsstand zum 1.1.2022 vollständig berücksichtigt. In die Kommentierung einbezogen sind auch Regelungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. So ist etwa die Vorschrift über die Pflicht zur Einrichtung eines sicheren Übermittlungswegs für Zustellungen in § 173 Abs. 2 ZPO in den Fassungen vom 1.1.2022, v. 1.1.2023 und 1.1.2024 berücksichtigt. Die Regelung über die Prozessfähigkeit bei Betreuung (§ 53 ZPO) ist sowohl in der geltenden als auch in der am 1.1.2023 in Kraft tretenden Fassung kommentiert. […] Insgesamt wird der Zöller auch in der Neuauflage seine Bedeutung als stets zuverlässige und aktuelle Informationsquelle behalten.“VorRiBGH Dr. Klaus Bacher, Karlsruhe
DGVZ 3/2022„Die Attraktivität des Zöller wurde durch seine Überarbeitung nochmals gesteigert. Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Rechtswissenschaft werden gerne in jedem Fall zum Zöller greifen.“Stefan Mroß
MAV-Mitteilungen 5/2022„Den Kommentar trotz der Fülle des Materials übersichtlich zu halten und den Gebrauch zu erleichtern, war auch in dieser Auflage ein besonderes Anliegen der Bearbeiter. Der Erfolg ist eine Fülle an Informationen in nur einem Band. Ein gut aufgelegter Begleiter!“RA Peter Irrgeher, Puchheim