Pandemie, Klimanotstand, Mietendeckel oder Kinderrechte: Wie selten zuvor ist die Bedeutung des Grundgesetzes in unser Bewusstsein gedrungen. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt die Diskussionen.
steht wie kein anderer für eine aktuelle, an der Verfassungspraxis ausgerichtete handhabbare Erläuterung des Grundgesetzes. Er ist für Studierende, Rechtsanwälte, Richter und Verwaltungsbeamte, aber auch für politische interessierte Bürger die verlässliche Informationsquelle.
Die 13. Auflage berücksichtigt
»zuverlässiges Handwerkszeug für eine rasche Erstorientierung über den aktuellen Stand der Verfassungspraxis.«
Prof. Dr. Hermann Weber, NVwZ 1-2/2020, 41
»bietet er alle wichtigen Informationen, von der Präambel bis zum inkorporierten Recht aus der Weimarer Reichsverfassung. Die Sprache ist gut verständlich, der Umfang zugleich aber begrenzt. Jedem zu empfehlen, der einen handlichen und preisgünstigen Kommentar zum Grundgesetz sucht.«
Benedikt Bögle, benedikt-boegle.com März 2020
»Mit der sorgfältigen Bestandsaufnahme der Verfassungsänderungen im Jahr 2017 und der Judikate des Bundesverfassungsgerichts hat der Kommentar seinen Rang in der Reihe repräsentativer Aussagen zur deutschen Verfassung erneut bestätigt.«
Dr. Klaus Dau, NZWehrr 2018, 263
»praxisnah und in sehr verständlicher Form. Dies gelingt durch einen allgemein verständlichen Sprachstil, der in wohltuender Abgrenzung zu vielen anderen Kommentaren die Normen in vollständigen Sätzen erläutert, dabei auf ein Übermaß an Abkürzungen verzichtet und die notwendigen Hinweise auf grundlegende und aktuelle Rechtsprechung sowie auf erläuternde Literatur auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt. Besonders hervorzuheben sind die Einführungen und Vorbemerkungen, mittels derer die verschiedenen Teile des Grundgesetzes in einem ersten Überblick erläutert werden (z.B. die Einführung in ihre Systematik der Grundrechte durch Antoni, S. 43 ff.).«
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Die Polizei 2018, 344
»Dieses Standardwerk ist ein Kommentar für die Praxis und eignet sich für Verfassungsrechtler, Studierende und Lehrende im Fachbereich Jura sowie alle diejenigen, die im weitesten Sinne mit Verfassungsrecht zu tun haben.«
tabularasamagazin.de Mai 2018