Zahlreiche gesetzliche Änderungen seit dem Erscheinen der vorigen Auflage sind nachzutragen, insbesondere das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das ab dem 1. Januar 2023 große Änderungen auch im FamFG mit sich bringt.
Vorteile auf einen Blick
Zur Vorauflage
"(...) Auch mit der Neuauflage bleibt der "Keidel" das in der Praxis zu recht geschätzte unverzichtbare Standardwerk."
Fachanwalt für Familienrecht Gerd Uecker, Hamburg, in: NJW 9/2021, zur 20. Auflage 2020
"(...) An den vorstehenden Beispielen zeigt sich, dass der Keidel in der notariellen Praxis eine hilfreiche Ergänzung bietet. Die Autoren sorgen für hohe Qualität und Praxisnähe und bieten das perfekte Handwerkszeug für den Praxisalltag. Kurz gesagt, es ist jedem Praktiker in der freiwilligen Gerichtsbarkeit uneingeschränkt zu empfehlen."
Notarassessor Anton Gordon LL.M (Sindelfingen), in: BW NotZ 6/2020, zur 20. Auflage 2020
"Alles in allem ist der Keidel das geblieben, was dieser Kommentar schon in allen seinen Vorauflagen war; der Klassiker zum Verfahren der fG, den jeder, der auf diesem Gebiet arbeitet, als erstes zur Hand nehmen sollte."
Notarkammer Koblenz 2020, zur 20. Auflage 2020
"(...) Anhand der hier dargestellten Beispiele zeigt sich, dass man mit dem neuen "Keidel" tatsächlich auf dem neuesten Stand ist. Das ist erfreulich, denn dieser Kommentar ist und bleibt das Standardwerk, zu dem die Rechtsanwender in Familiensachen und sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Erstes greifen. Auch in seiner 20. Auflage erfüllt der Kommentar die Wunschvorstellung seiner Leser, neue, komplizierte, sich durch Unübersichtlichkeit nicht sofort erschließende Normen klar strukturiert, verständlich und dennoch erschöpfend erläutert zu bekommen. Da nichts so stetig ist wie die Veränderung, darf man schon jetzt auf die 21. Auflage gespannt sein."
Rechtsanwältin und Notarin Susanne Pfuhlmann-Riggert, Neumünster, in: DNotZ 9/2020, zur 20. Auflage 2020
"(...) Der 'Keidel' bleibt ein unentbehrlicher Helfer (in diesem Fall und aus meiner Sicht bei der Bearbeitung von Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen)."
Prof. Dr. Bienwald, Oldenburg, in: Rpfleger 7/2020, zur 20. Auflage 2020
"(...) Die Kommentierung ist vorzüglich. Sie ist äußerst ausführlich, aber dennoch klar strukturiert und gibt zu jedem Problem eine Lösung, wenn man dann auch einmal nachschlägt. Aber nicht nur das die Familiensachen betreffende Verfahrensrecht wird ausführlich behandelt. Auch die übrigen Vorschriften des FamFG werden ebenso akribisch und erschöpfend kommentiert. Dabei wird die Bedeutung des FamFG nach wie vor unterschätzt. Die besten Kenntnisse im materiellen Recht nutzen nichts, wenn man das Verfahrensrecht nicht beherrscht. Viele Verfahren werden nicht mit materiellem, sondern mit dem Verfahrensrecht gewonnen oder zumindest für den Mandanten erfolgreich gestaltet. Für Familienrechtler ist dieses Werk eigentlich ein absolutes Muß."
Rechtsanwalt Norbert Schneider, in: AG Spezial 04/20, zur 20. Auflage 2020
"(...) Gewohnt zuverlässig
Die Herausgeber Helmut Engelhardt und Werner Sternal sorgen zusammen mit ihren erfahrenen Mitautoren für die gleichbleibend hohe Qualität der Erläuterungen. Neu in das Autorenteam eingetreten sind in dieser Auflage RiOLG Jörg Dimmler (Stuttgart) und RiBGH Dr. Alfred Göbel (Karlsruhe)."
in: Notarkammer Braunschweig Kammerreport 1/2020, zur 20. Auflage 2020
"(...) Die hohe Qualität des Buches zeigt sich schon daran, dass kaum eine Entscheidung des BGH oder der Obergerichte, die sich mit verfahrensrechtlichen Fragen befasst, auf Zitate aus dem Werk verzichtet. Hervorzuheben bei den neu bearbeiteten Passagen sind besonders die Ausführungen zu den Genehmigungsvorbehalten bei freiheitsentziehenden und ärztlichen Maßnahmen, zur "Ehe für alle", zur elektronischen Akte, zur Bekämpfung von Kinderehen sowie zum Verfahren mit Auslandsbezug. Wegen der großen "Streubreite" des FamFG vom Familienrecht über die Betreuungs- und Unterbringungssachen, Freiheitsentziehungssachen, Nachlass- und Teilungssachen und Registersachen bis hin zum Angebotsverfahren wird ein solches Werk nicht nur im Gerichtsalltag und in der Anwaltskanzlei benötigt, sondern auch im Notariat, beim Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Mitarbeitern in Versicherungsunternehmen sowie in Behörden. Für all diese Professionen kann dieses ausgezeichnete Hilfsmittel uneingeschränkt empfohlen werden."
RiAG a.D. Dr. Wolfram Viefhues, Gelsenkirchen, in: ZAP Nr. 8 17.4.2020, zur 20. Auflage 2020
"(...) Der Keidel ist in der Erbrechtler-Bibliothek nicht wegzudenken."
RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR, Düsseldorf, in: ErbR 3/2020, zur 20. Auflage 2020