Eine Besonderheit eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die selbständige Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien. Diese Gestaltungsmöglichkeit führt zu Interessenkonflikten, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Dann sind die Vertraulichkeit des Streitgegenstandes und Betriebsgeheimnisse in Gefahr. Das in der Zivilprozessordnung geregelte Ablehnungsverfahren von Schiedsrichtern löst diesen Konflikt nicht. Zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse sollte daher die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Gleichzeitig sollte per einstweiliger Verfügung ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent beantragt werden.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Hamburg, Bucerius Law School
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 11 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-65084-4 (9783631650844)
Schweitzer Klassifikation
Andreas Seegers studierte Jura an den Universitäten Bayreuth und Münster. Er ist als Rechtsanwalt tätig.
Inhalt: Benennung von Schiedsrichtern und deren Experteneigenschaft - Analyse der einzelnen Ablehnungsverfahren gem. §§ 1025 ff. ZPO - Entscheidung über die Schiedsrichterablehnung unmittelbar vor dem ordentlichen Gericht trotz Schiedsvereinbarung - Eingriff in das Schiedsverfahren mittels einstweiliger Verfügung - Unteilbarkeit der Person als Schiedsrichters und Konkurrent.