Unter welchen Bedingungen müssen rechnungslegungs- und gesellschaftsrechtliche Berichtspflichten hinter öffentlichen Interessen am Unterbleiben der Berichterstattung zurücktreten?
Dieses in Österreich und Deutschland ungelöste Problem wird in dieser Arbeit umfassend behandelt. Aus rechtlichen und faktischen Gründen kommt es zu immer umfangreicheren Berichten, sodaß die Grenzen der zulässigen handelsrechtlichen Berichterstattung entscheidend werden. Das Buch hilft Geschäftsführern, Aufsichtsräten, Prüfern und öffentlichen Stellen in Österreich und Deutschland, Schranken insbesondere bei Abfassung von Jahresabschlüssen und Auskunftserteilung an Gesellschafter zu erkennen und entwickelt ein System zum Schutz öffentlicher Interessen im Handels- und Gesellschaftsrecht.
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ISBN-13
978-3-211-83391-9 (9783211833919)
Schweitzer Klassifikation
Grundlagen: Problemstellung und Gang der Untersuchung; Das Prinzip des Staatsschutzes; Die Vereinbarkeit der allgemeinen Schutzklausel mit dem Gemeinschaftsrecht; Die bisherige Auslegung; Das Verhältnis der allgemeinen Schutzklausel zu privatrechtlichen Grundprinzipien; Allgemeine Schutzklauseln in anderen Staaten und nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; Das Vorbild der allgemeinen Schutzklausel nach § 286 dHGB; Die Bedeutung von § 128 Abs 3 AktG 1965 und § 70 AktG für die Auslegung; Der Verweis auf Art 8 Abs 2 EMRK und § 1 Abs 2 DSG in den ErlRV; Fehlen von Rsp wegen mangelnder praktischer Relevanz?- Probleme der Auslegung von § 241 Abs 1 HGB: Die Adressaten der allgemeinen Schutzklausel; Anforderungen an die nach § 241 Abs 1 HGB relevante Berichterstattung; Die Anwendungsfälle der allgemeinen Schutzklausel; Umfang der Anwendung der allgemeinen Schutzklausel; Zwangscharakter der allgemeinen Schutzklausel; Verfügungsmacht der geschützten Einrichtungen?- Der Einfluß der allgemeinen Schutzklausel nach § 241 Abs 1 HGB auf die Auslegung sonstiger handelsrechtlicher Bestimmungen: Allgemeines; Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Aufsichtsrats; Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Anteilseigner; Die Schutzklausel nach § 121 Abs 3 AktG; Schutz öffentlicher Interessen durch Zwangsstrafen nach § 258 AktG?- Schluß: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse; Rechtspolitische Bewertung.