Handlich, praxisgerecht, umfassend: Praktiker haben mit dieser Textausgabe die BayBO mit den zugehörigen Vorschriften nach dem Rechtsstand vom 1. September 2023 jederzeit griffbereit.
Enthalten sind neben der BayBO alle bauordnungsrechtlichen Rechtsverordnungen, insbesondere Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen, Bauvorlagenverordnung, Digitale Bauantragsverordnung, Feuerungsverordnung, Verordnung über Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV), Bayerische Verkaufs-, die Beherbergungs- und die Versammlungsstättenverordnung Prüfsachverständigenverordnung - PrüfVBau EltBauV, SPrüfBau, BauPAV, ZQualVBau.
Enthalten sind darüber hinaus das Bayerische Abgrabungsgesetz, das Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz), das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (Auszug), das BayEAG (Einheitlicher Ansprechpartner), das Kostenverzeichnis in Bausachen (Auszug) und zuletzt die Liste der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) (Auszug).
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Bearbeitet von Dr. Paul Molodovsky, Leitender Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium des Innern a.D., München.
Der Jurist war seit 1962 in der Inneren Verwaltung des Freistaats tätig, davon über 10 Jahre in der Bayerischen Obersten Baubehörde (u.a. als Sachgebietsleiter für Boden- und Enteignungsrecht) und über 20 Jahre in der Kommunalabteilung im Staatsministerium des Innern. Nach der Öffnung wurde er zudem kurzzeitig als Leiter der Abteilung Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen in das Innenministerium in Thüringen abgeordnet.
Er war ab 1965 Mitarbeiter und ist seit 1969 Mitautor beim Kommentar zur Bayerischen Bauordnung.