Abbildung von: Das neue Bauvertragsrecht - C.H. Beck

Das neue Bauvertragsrecht

1. Auflage
Erschienen im August 2017
Buch
Softcover
XXIV, 326 Seiten
978-3-406-70740-7 (ISBN)
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Im März hat die Gesetzessituation zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung die parlamentarischen Hürden genommen. Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts werden nunmehr gesetzlich geregelt werden. Die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts im BGB werden um spezifische Regeln eines Bauvertragsrechts ergänzt werden.

Die neue Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrags wird ebenso geregelt, wie einige Themenkomplexe des Bauträgervertragsrechts. Zudem wird das Kaufvertragsrecht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst, soweit es um die Haftung für die Verbauung mangelhaften Materials geht. Schließlich werden neue Spezialkammern für Bausachen eingerichtet. Die Regelungen treten zum 1.1.2018 in Kraft.

Vorteile auf einen Blick

  • Schnelle Orientierung für die anwaltliche Beratung
  • Versierte Autoren, die größtenteils den Expertengremien im Vorfeld der Reform angehörten
  • Vorstellung aller neuen Vertragsarten

 

Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.

Von Prof. Dr. Bernd Dammert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Olaf Lenkeit, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Dr. Iris Oberhauser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Dr. Hans-Egon Pause, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, und Anna Stretz, Rechtanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Inhalt

Das Werk gliedert sich wie folgt:
  • Bauvertrag (§§ 632a, 648a, 650a BGB
  • Architektenvertrag (§ 650o BGB)
  • Verbraucherbauvertrag (§ 650h BGB)
  • Bauträgervertrag (§ 650t BGB)
  • Kaufrecht (§§ 440, 445a BGB)
  • Verfahrensrecht (GVG)
  • Zudem sollen künftig Spezialkammern für Bausachen eingerichtet werden.