behandelt die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und sorgt so für Rechtssicherheit beim Thema Vorsorge. Er kommentiert die einzelnen Vorschriften stets aus dem Blickwinkel der jeweiligen Vorsorgesituation. Damit gelingen Konfliktvermeidung und Konfliktlösung in fehlerhaften oder missverständlichen Vorsorgeregelungen. Auch die relevanten medizinischen Fachbegriffe sind verständlich erläutert.
behandelt die große Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023. Die Neuregelung der Elternvertretung wird ebenso kommentiert wie das neugeordnete Recht der Betreuerbestellung in den §§ 1814 ff. BGB. In einigen »Nebengesetzen« (GBO, BeurkG, StGB) werden zusätzliche Vorschriften erläutert. Das neue BetreuungsgorganisationsG wird in seinen zentralen Vorschriften kommentiert.
Rezensionen zur Vorauflage
"(...) Insgesamt ein verlässliches Arbeitsbuch zur Vertretung in Konfliktsituationen, die durch eine professionelle Gestaltung im Vorfeld möglichst vermieden wird."
Stiftung&Sponsoring 1/2020, zur 1. Auflage 2017
"(...) Glanzstück der Kommentierung sind die medizinischen Ausführungen von Jox zur Patientenverfügung in der Kommentierung zu § 1901a BGB, die allein die Anschaffung des Werkes rechtfertigen - die am Lebensende wichtigen Situationen (u. a. der Sterbeprozess, der Themenkomplex 'Endstadium einer unheilbaren Krankheit', chronische Erkrankungen von Herz und Lunge, Krebserkrankungen, Schlaganfälle, Demenz und chronische Bewusstseinsstörungen - Stichwort 'Wachkoma') und Maßnahmen (u. a. Ausführungen zu Wiederbelebungsmaßnahmen, künstlicher Ernährung und Palliativversorgung) werden konzis und fur Nichtmediziner verständlich dargestellt."
Notar Ralf Rebhan, Cdaolzburg, in: MittBayNot 1/19, zur 1. Auflage 2017
"(...) Das Werk ist als klassischer Kommentar gedacht, Muster von Vorsorgegestaltungen sind daher nicht erhalten. Gleichwohl erhalten erfahrene Berater wie Einsteiger in die Thematik mit diesem Buch eine rechtlich fundierte und zugleich praxistaugliche Gesamtschau über die wesentlichen zu beachtenden rechtlichen Aspekte des Vorsorgerechts."
in: Ostertun Newsletter Mai 2018, zur 1. Auflage 2017
"(...) In jedem Fall ist das Buch eine verlässliche Ergänzung bei der Beschäftigung mit verschiedenen Themen im Zusammenhang mit Vorsorgeurkunden. Insbesondere jene Nutzer, die sich eher an den "Paragraphen" orientieren, werden das kompakte Nachschlagewerk schätzen. Auch bei der Gestaltung von Vorsorgeverfügungen kann der Kommentar in bestimmten Situationen eine wertvolle Hilfe leisten."
Notarassessor in Sachsen Dr. Vladimir Primaczenko, in: NotBZ 04/2018, zur 1. Auflage 2017
"(...) Der Herausgeber hat zusammen mit einem hochqualifizierten Autorenteam ein optimales Nachschlagewerk für Praxis geschaffen. (...) Verdienstvoll ist, dass das Buch auch die notwendigen Vorgaben zur Umsetzung von "lebzeitigen Verfügungen", etwa Patientenverfügungen unter allen rechtlichen, ethischen, sozialen und medizinischen Aspekten darstellt. Das kann helfen, dass die verbreitete Berührungsangst gegenüber Verfahren um das Zulassen des Sterbens wenigsten bei den beteiligten Juristen abgebaut wird. In diesen sehr häufig emotionalen Verfahren sind Juristen "sine ira et Studio" mit umfassender Kompetenz die besten Wegbegleiter."
Wolfgang Putz, in: MedR 10/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Ein hervorragender Kommentar zum Thema Vorsorge, der in seiner Art vermutlich das erste Werk ist. Aufgrund der Qualität des Buches spricht einiges dafür, dass es auch das Standardwerk zu diesem Thema sein wird."
Florian Wörtz, in: www.justament.de 04.01.2018, zur 1. Auflage 2017
"(...) Fazit: Profi wie Einsteiger finden in einem Werk einen Überblick über die Schnittstellen der Materie. Das ermöglicht dem Neuling, die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten zu erkennen und in der Beratung zu berücksichtigen. Es erleichtert dem erfahrenen Juristen die Arbeit, indem er nicht auf eine Vielzahl von Büchern zu einzelnen Gebieten zugreifen muss, sondern alles Wesentliche in einem Band findet. Es ist daher uneingeschränkt empfehlenswert!"
Fachanwältin für Familienrecht und für Erbrecht Monika B. Hähn, Lübbecke, in: ZAP 21/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Kurzes Vorsorgerecht sollte in keiner erbrechtlichen Bibliothek fehlen."
Dr. Claus-Henrik Horn, Düsseldorf, in: ErbR 06/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Ebenso ausführlich sind die profunden Kommentierungen von Kurze und insbesondere Roglmeier zu den Vorschriften zur Patientenverfügung sowie schriftlichen Betreuungswünschen nebst Vorsorgevollmacht. Den Autoren merkt man ihre jahrelange Praxiserfahrung im Umgang mit diesen Vorschriften einfach an, so dass auch zahlreiche Praxistipps im Kommentar zu finden sind. Auch exotische Vorschriften wie z.B. das Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen oder das Betreuungsbehördengesetz werden kommentiert. Insgesamt ist zu hoffen, dass nicht nur Rechtsanwälte von diesem neuen Kommentar Gebrauch machen, sondern dass auch Betreuungsgerichte diesen Kommentar zahlreich zur Hand nehmen, um die in anderen Werken häufig zerstreut zu findenden Vorschriften in einem Werk zu finden. Insgesamt kann das Werk dem Praktiker, der sich vorwiegend mit Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen beschäftigt, empfohlen werden."
Dr. Michael Bonefeld, Vorsitzender des Deutschen Nachlassgerichtstages, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, München, in: ErbR 07/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) So ist das Werk für die notarielle und anwaltliche Gestaltung von Vorsorgevollmachten und die krankenhausärztliche Praxis uneingeschränkt zu empfehlen."
Rechtsanwalt Frank Dickmann, Bonn/ Euskirchen, in: NZFam 18/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Uneingeschränkt nützlich und hilfreich sind die Kommentierungen der §§ 1901a, 1901b BGB und des § 217 StGB, also der Vorschriften über die Patientenverfügung, das Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens sowie die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Diese Abschnitte sind von einem Juristen und einem Arzt gemeinsam verfasst worden. Sie liefern insbesondere dem Juristen wertvolles medizinisches Hintergrundwissen. Die Kommentierung des § 1901a BGB umfasst zu Recht auch umfangreiche Gestaltungsüberlegungen."
Richter als Notarvertreter Dr. Christian Schnabel, Schwäbisch Hall, in: http://dierezensenten.blogspot.de 15.09.2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Ebenso ausführlich sind die profunden Kommentierungen von Kurze und insbesondere Roglmeier zu den Vorschriften zur Patientenverfügung sowie schriftlichen Betreuungswünschen nebst Vorsorgevollmacht. Den Autoren merkt man ihre jahrelange Praxiserfahrung im Umgang mit diesen Vorschriften einfach an, so dass auch zahlreiche Praxistipps im Kommentar zu finden sind. Auch exotische Vorschriften wie z.B. das Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen oder das Betreuungsbehördengesetz werden kommentiert. Insgesamt ist zu hoffen, dass nicht nur Rechtsanwälte von diesem neuen Kommentar Gebrauch machen, sondern dass auch Betreuungsgerichte diesen Kommentar zahlreich zur Hand nehmen, um die in anderen Werken häufig zerstreut zu findenden Vorschriften in einem Werk zu finden. Insgesamt kann das Werk dem Praktiker, der sich vorwiegend mit Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen beschäftigt, empfohlen werden."
Vorsitzender des Deutschen Nachlassgerichtstages, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht Dr. Michael Bonefeld, München, in: ErbR 07/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Der „Kurze“ bietet dem Leser einen guten ersten Einblick in die komplexe Materie. Die aufwändige Sucherei in den zahlreichen Gesetzestexten wird dem Nutzer erst einmal abgenommen. Für eine vertiefte Befassung stehen anschließend umfassende Monografien in ausreichender Zahl und Güte zu Verfügung, ohne die es bei komplizierteren Fällen sicher nicht gehen wird." Von Dr. Hans-Dieter Lippert
"(...) Zusammenfassend lässt sich feststellen: Ein Werk von Praktikern für Praktiker und damit bestens zu empfehlen."
Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Lange, Bückeburg, in: ZEV 07/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Auch wenn die Auswahl der besprochenen Regelungsteile mitunter Fragen aufwirft und eine räumlich Zuordnung zusammengehörender Teile wohl wegen der Wahrung des kommentierenden Charakters der Gesamtdarstellung unterblieben ist, bleibt diese Gesamtdarstellung als Versuch, die wesentlichen Regelungen des gesamten Vorsorgerechts in nur einem Band zusammenzufassen, doch allemal sehr lobenswert. Der Versuch darf trotz verbleibender Darstellungslücken, die angesichts der Stofffülle aber unausweichlich waren, als gelungen angesehen werden."
Prof. Dr. Ralph Weber, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Rechtsgeschichte, Universität Greifswald, in: GesundheitsRecht 06/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Der neue Kommentar sorgt für Rechtssicherheit beim Umgang mit Vorsorgeregelungen durch eine eingehende Darstellung aller einschlägigen Gesetze. Dabei sind auch die relevanten medizinischen Fachbegriffe für den Juristen verständlich erläutert."
in: DHK aspekte 02/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Auch für den Rechtsgestalter kann es darüber hinaus von großem Interesse sein, das Konfliktpotential in Vorsorgesituationen, z.B. zum Elternunterhalt oder zum Sozialregress, kompakt aufbereitet vorzufinden. Letztlich haben sich die Autoren darum bemüht, auch Auslandsbezüge bei Vorsorgefällen zu beleuchten, bei denen die juristische Auseinandersetzung noch ganz am Anfang steht. Der Kommentar beleuchtet einen wichtigen Teil der notariellen Tätigkeit. Seine Anschaffung kann auch Notarinnen und Notaren uneingeschränkt empfohlen werden."
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 03/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Das Buch kann insbesondere Berufsbetreuern, Betreuungsbehörden und - vereinen und allen mit den Themen befassten Rechtsanwälten, Notaren und Juristen empfohlen werden."
in: Rechtsdienst 02/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Vorsorgerecht wird für die anwaltliche Praxis immer wichtiger; Kurzes Vorsorgerecht sollte in keine erbrechtlichen Bibliothek fehlen."
in: ErbR 06/2017, zur 1. Auflage 2017
"(...) Dieser Handkommentar wird wärmstens allen beratenden Personen und Institutionen rund um die Betreuung empfohlen sowie denjenigen, die in Betreuungsverfahren Stellungnahmen abzugeben haben (wie Verfahrenspflegern und Betreuungsbehörden, auch wenn letztere im Kommentar etwas vernachlässigt werden), außerdem natürlich den Entscheidern in Rechtsprechung und Medizin."
Horst Deinert, in: BtPrax Zeitschrift für Betreuungsrechtliche Praxis 08/2017, zur 1. Auflage 2017