Die voranschreitende Digitalisierung erfasst inzwischen fast alle Bereiche der Arbeitswelt. Aber was genau heißt das für das Arbeitsverhältnis? Welche Regeln gelten für die Arbeit 4.0? Der »Kramer« beantwortet alle wichtigen Fragen zur IT-Nutzung im Zusammenhang mit dem Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht und dem IT-Arbeitsstrafrecht und liefert dazu zahlreiche wertvolle Praxistipps und sofort anwendbare Muster.
Schwerpunkte der 3. Auflage sind u.a. folgende Themen:
Die Neuauflage berücksichtigt außerdem die erweiterten Mitbestimmungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
"(...) Insgesamt werden sämtliche Themen- und Problemfelder sorgfältig und mit ausreichendem Fokus auf juristisches Basiswissen leicht verständlich aufbereitet und mit zahlreichen Praxistipps hinterlegt. Das Buch kann deshalb nicht nur erfahrenen PraktikerInnen, sondern auch NeueinsteigerInnen in die Materie besten Gewissens empfohlen werden."
Magdalena Missbichler, in: DRdA-infas 6/2020, zur 2. Auflage 2019
"(...) Im Ergebnis stellt dieses Handbuch eine gute Ergänzung zu den klassischen Kommentaren zum Arbeitsrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht dar und kann aufgrund der Omnipräsenz von IT-arbeitsrechtlichen Herausforderungen eine hilfreiche Informationsquelle und Orientierungshilfe darstellen."
Pascal Longerich, Wirtschaftsrecht LL.M., DMC Datenschutz Management & Consulting GmbH & Co. KG, Frechen, in: IT-Sicherheit 5/2020, zur 2. Auflage 2019
"(...) Aufgrund der Masse der Fragestellungen, die inzwischen im Bereich des IT-Arbeitsrechts bestehen, ist es sehr hilfreich, diese in einem Werk aufgearbeitet vorliegen zu haben und nicht in der allgemeinen arbeitsrechtlichen Literatur hiernach suchen zu müssen. Jedem Arbeitsrechtspraktiker ist das Werk daher sehr zu empfehlen."
Rechtsanwalt Thomas Prinz, Berlin, in: Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen 3/2020, zur 2. Auflage 2019
"(...) Zusammenfassend ist festzualten, dass der sonst unübersichtliche Zugang zu den behandelten, praktisch ständig auftauchenden Fragestellungen mit keiner anderen verfügbaren Quelle so einfach geliefert wird wie mit diesem Werk. Die sehr kasuistische, thematisch ideal strukturierte Herangehensweise der Autoren bringt sofortige, praktisch leicht verwertbare Ergebnisse, vor allem in den zahlreichen "Praxistipps" mit Formulierungsvorschlägen. Unterstützt wird diese Funktion als Nachschlagewerk mit der perfekt gelungenen Systematisierung durch ausführliche Inhalts- und Stichwortverzeichnisse. Kramers 'IT-Arbeitsrecht' ist für arbeitsrechtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch Personalabteilungen, also schlicht ein "Muss"."
Direktor des SG Dr. Henning Müller, Darmstadt, in: NZA 14/2020, zur 2. Auflage 2019 /em>
"(...) Besonders freundlich: Durch das gesamte Werk ziehen sich zahlreiche, grafisch hervorgehobene Muster, etwa in Rn. B 676: Homeoffice-Vereinbarung. Mannigfaltige Hinweise in Kastenform sowie Checklisten und sonstige Auflisten machen auf besonders wichtige Punkte aufmerksam. Fazit: Das Werk erhebt für sich den Anspruch, dem Praktiker auf dem Gebiet des IT-Arbeitsrechts eine Hilfestellung zur Bewältigung der individual- und kollektivrechtlichen Herausforderungen zu geben. Als Ergebnis darf festgehalten werden: Dieser Anspruch wird mit dem vorliegenden Band nicht nur erreicht, sondern übertroffen. Eine überaus lohnende Anschaffung für alle Praktiker des Arbeitsrechts, seien sie nun in der Rechtsberatung oder in der betrieblichen Alltagspraxis tauglich."
in: RdW 10/2020, zur 2. Auflage 2019
"(...) Auch ohne vertiefte Vorkenntnisse im IT-Arbeitsrecht findet sich der Leser dank einer übersichtlichen und sinnvoll strukturierten Gliederung gut zurecht. Dies ermöglicht dem Praktiker einen schnellen Zugriff auf die Darstellung der Rechtslage zu einer konkreten digitalen Fragestellung mit arbeitsrechtlichem Bezug. Die Autoren sind mit einem Rundumblick für die wesentlichen Probleme am Puls der Zeit, geben dem Leser konkrete Lösungsansätze für praktische Probleme mit auf den Weg und liefern so ein klares "must have"!"
Rechtsanwalt Dr. Jens Günther, München, in: NJW 7/2020, zur 2. Auflage 2019