Reformbedürftigkeit und verhältnismäßige Reformfähigkeit der §§ 58a, 255a StPO de lege lata zugunsten (schwer) traumatisierter, erwachsener Opferzeugen - Psychotraumata - Erinnerungsfähigkeit unterliegt mit zunehmenden Zeitablauf Veränderungen - Belastungen durch Strafverfahren und Unvereinbarkeit nötiger konfrontativer Psychotraumatherapien mit Zeugenpflichten in anhängigen Strafverfahren - Psychotraumatherapiebedingte Erinnerungsveränderungen und Erinnerungsveränderungen psychotraumatabezogener Erlebnisse infolge Zeitablaufs - Neufassung der §§ 58a, 255a StPO de lege ferenda