
Arbeitsrecht Kommentar
Beschreibung
Der beliebte Standardkommentar zum Arbeitsrecht bietet eine hochwertige Gesamtkommentierung des weitverzweigten Arbeitsrechts in einem Band. Für den schnellen Zugriff alphabetisch sortiert enthält er inzwischen die Kommentierungen von mehr als 50 Gesetzen (teils in Auszügen), darunter auch die einschlägigen Vorschriften aus dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht sowie die Kommentierung des europäischen Arbeitsrechts.
In der Neuauflage erstmals in Auszügen behandelt wird das ArbSchG. Insgesamt befinden sich die Kommentierungen auf dem Gesetzesstand 1.1.2026, d.h. sämtliche Gesetzesänderungen seit Erscheinen der Vorauflage wurden sorgfältig eingearbeitet, darunter auch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEEG IV), das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), die Gesetze zur weiteren Digitalisierung der Justiz, zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in (...) den Fachgerichtsbarkeiten, zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sowie zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz, außerdem das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das Mutterschutzanpassungsgesetz, das Zukunftsfinanzierungsgesetz u.v.m.
Die umfangreiche einschlägige Rechtsprechung von EuGH, BAG und den Instanzgerichten wurde ebenfalls akribisch ausgewertet und eingearbeitet - stets zitiert mit Datum und Aktenzeichen zur leichteren Nachverfolgung sowie für die optimale Verlinkung im Falle der Datenbanknutzung. Im Fokus der erfahrenen Experten aus Wissenschaft und richterlicher sowie anwaltlicher Praxis steht die problemorientierte Information des Lesers einschließlich der Fragen rechtssicherer Gestaltung. Dank der prägnanten Darstellung und des breiten Erfahrungsschatzes der Autoren ermöglicht das Werk schnellen und umfassenden Rechtsrat für die vielfältigen Fragen der arbeitsrechtlichen Praxis.
Rezensionen / Stimmen
Zur Vorauflage
"HWK" zeichnet ein ideales Maß zwischen wissenschaftlichem Tiefgang und Dogmatik, die für das Verständnis unerlässlich sind, einerseits und praktischen Erfordernissen andererseits aus." Arbeit und Arbeitsrecht, Nr. 8/2020

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