Zum Werk
Mobile Arbeitswelten und die Digitalisierung des globalisierten Wettbewerbs zwingen Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber, hochflexibel auf Schwankungen zu reagieren. Gleichzeitig wird die Zeiterfassung Pflicht und greift regulierend ein. Flexible Arbeitszeitgestaltungen können nicht nur wirtschaftlichen Anforderungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dienen, sondern auch den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Autonomie bei der Gestaltung ihrer individuellen Arbeitszeit gerecht werden. Passgenaue Arbeitszeitsysteme können die individuellen Wünsche der Beschäftigten und die betrieblichen Belange in Einklang bringen. Damit dies gelingt, werden in diesem Werk alle relevanten Gestaltungen vorgestellt und konkrete Umsetzungshinweise formuliert.
Vorteile auf einen Blick
- Gesamtdarstellung der Flexibilisierungsmöglichkeiten
- Einbeziehung der Besonderheiten im öffentlichen Dienst
- Formulierungsvorschläge für Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
Zur Neuauflage
Neben der Einarbeitung neuer Rechtsprechung und der Überarbeitung der Muster ist die aktuell anstehende Pflicht zur Zeiterfassung aufgenommen worden.
Neben der Darstellung des individualvertraglichen Rahmens (nebst ArbeitszeitG, TzBfG, AGB-Kontrolle) werden die tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten behandelt. An flexiblen Arbeitszeitsystemen werden behandelt: Arbeitszeit mit variabler Vergütung, Arbeit auf Abruf, Bandbreitenregelungen, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Cafeteria-Systeme, Jahresarbeitszeitvertrag, Blockarbeit, Freischichtsysteme, Arbeitsplatzteilung, qualifizierte Teilzeit, selbststeuernde Arbeitszeiten, mobile Arbeit, Telearbeit und Homeoffice.
Rezensionen / Stimmen
Rezensionen zu den Vorauflagen
"(...) Wer sich als Personalverantwortlicher, Anwalt, Verbandsvertreter oder Richter mit dem Thema Flexibilität und Arbeitszeit auseinandersetzen muss, ist durch Hahn bestens beraten. Sehr empfehlenswert!"
Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd Ennemann, in: Fachanwalt Arbeitsrecht 01/2015, zur 2. Auflage 2014
"(...) Kurzum: Claudia Hahn legt ein bemerkenswert gelungenes Werk vor, das dem/r Praktikerin uneingeschränkt zu empfehlen ist."
von Prof. Dr. Wo{fgang Hamann (Universität Duisburg-Essen), in: Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik 2-3/2012, zur 1. Auflage 2011
"Das Werk besticht nicht nur durch eine umfassende wie prägnante Darstellung, sondern auch durch zahlreiche Formulierungshilfen im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitsystemen im Einzelnen. Nicht ausgelassen werden dabei die auftretenden Fragen des AGB-Rechts. Insgesamt stellt die „Flexible Arbeitszeit" von Claudia Hahn eine nützliche und zu empfehlende Arbeitshilfe z. B. auch für Personaler dar. Es bleibt zu hoffen, dass der ersten Auflage dieses Grundlagenwerkes noch weitere folgen werden."
in: SAE 03/12, zur 1. Auflage 2011
"Der Autorin ist es in ausgezeichneter Weise gelungen, das Thema »flexible Arbeitszeit« in all seinen Facetten zu erläutern. Der stringente Aufbau des Werkes und - auch das soll nicht unerwähnt bleiben, da oft vernachlässigt — die sprachlich gelungene Darstellung, die das Buch lesbar macht, bietet dem Rechtsanwender ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Bearbeitung von Fragen der flexiblen Arbeitszeit. Die zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung ist umfangreich eingearbeitet, Verweise auf das Schrifttum erfolgen in wohldosierter Form. Die Anschaffung dieses Buches ist uneingeschränkt zu empfehlen. Eine vergleichbare Darstellung ist auf dem Markt der arbeitsrechdichen Literatur nicht zu finden."
in: Fachanwalt ArbeitsR 05/12, zur 1. Auflage 2012
"Der Leser findet sowohl für das spezialisierte Studium als auch für die tägiiche Praxis eine konzentrierte Zusammenstellung der Berührungspunkte der rechtlichen Gestaltung der flexiblen Arbeitszeit.(...) Gesamteindruck: Im Endeffekt hat sich dieses Fachbuch zum häufigsten benutzten Hilfsmittel in der eigenen rechtlichen Praxis erwiesen, wenn ein Sachverhalt zu flexiblen Arbeitszeiten zu bearbeiten war. Daher kein hierfür eine uneingeschränkte Kaufempfehlung ausgesprochen werden."
in: www.jurawalt.com 30.01.2012, zur 1. Auflage 2010