Verkehrs- und Versicherungsrechtler, aber auch Allgemeinanwälte haben häufig mit Fällen zu tun, in denen es für ihre Mandanten um Schmerzensgeld geht. Das Problem: Es gibt unzählige Arten der körperlichen und psychischen Verletzung, die es schwierig machen, einen angemessenen Betrag zu fordern. Zudem haben Klienten wegen extremer Schmerzensgelder in den USA oft überzogene Vorstellungen. Die Lösung: Die neue 41. Auflage des bewährten Klassikers „SchmerzensgeldBeträge" mit Weblösung (www.schmerzensgeld.online)!
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Schmerzensgeld: Wie Sie mit realistischen Forderungen mehr Geld für Ihre Mandanten herausholen
Schmerzensgeldfälle sind häufig emotional aufgeladen, denn Ihren Mandanten wurden Verletzungen zugefügt, und sie sind auf Ihre Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, eine angemessene Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zu erstreiten. Nur: Was ist angemessen? Sie als Anwalt müssen hier das richtige Maß finden. Denn auch wenn die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgelds letztlich im Ermessen des Gerichts liegt, so sind die Erfolgsaussichten für Sie und Ihren Mandanten ungleich höher, wenn Sie mit einer realistischen Summe an den Start gehen.
Dabei hilft das Nachschlagewerk „SchmerzensgeldBeträge 2023", in dem über 3.000 Urteile, alphabetisch sortiert nach Art der Verletzung, enthalten sind! Dank der alphabetischen Sortierung nach Verletzungsarten finden Sie schnell das Urteil, das zu Ihrem Fall am besten passt. Ein „Unfallmedizinisches Wörterbuch" erklärt in Kurzform die Bedeutung medizinischer Begriffe, bezogen auf typische Unfallverletzungen und -erkrankungen.
Das Original mit über 3.000 Urteilen im Buch und über 6.000 Urteilen in der Weblösung!
Die neue 41. Auflage der „SchmerzensgeldBeträge" enthält die relevantesten Entscheidungen auf über 900 Seiten mit Stand August 2022.
Susanne Hacks (†), Volljuristin, ist Urheberin der „SchmerzensgeldBeträge". Sie war von 1958 bis 1974 in der Juristischen Zentrale des ADAC tätig und setzte sich engagiert für eine höhere Bemessung der Schmerzensgelder, insbesondere für schwere Verletzungen, durch deutsche Gerichte ein.
Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt, Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH a.D., war von Dezember 1999 bis März 2019 Richter am BGH und dort Mitglied des u.a. für das Schadensersatzrecht und insbesondere für das Verkehrsunfallrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Er ist u.a. Referent zahlreicher Veranstaltungen im Bereich des Schadensrechts, Dozent der DeutschenAnwaltAkademie und leitet verschiedene Arbeitskreise beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Weitere Titel dieses Autors: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden
Dr. Frank Häcker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht, hat seinen Schwerpunkt u.a. in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen Unfallgeschädigter. Sein besonderes Anliegen liegt dabei in der Beratung von Schwerstgeschädigten und Angehörigen von getöteten Unfallopfern. Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen ist er als Dozent für Rechtsanwälte tätig.
Thomas Offenloch, seit dem 1. Oktober 2013 Richter am Bundesgerichtshof. Er ist Mitglied des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats, zudem stellvertretender Vorsitzender des Notarsenats. Dem Arzthaftungsrecht widmet er sich auch als Mitverfasser des Buchs „Arzthaftungsrecht – Neue Entwicklungslinien zur BGH-Rechtsprechung" vertieft. Öffentlich in Erscheinung tritt er aber insbesondere im Bereich des Verkehrszivilrechts, vor allem durch zahlreiche Fachvorträge und Beiträge in Fachzeitschriften. Nicht zuletzt gehört er dem Beirat des DAR an und kommentiert im Beck-Online-Großkommentar die §§ 31, 31a und 31b BGB. Vor seiner Zeit beim Bundesgerichtshof hat er praktische richterliche Erfahrungen am Amts-, Land- und Oberlandesgericht gesammelt, Verwaltungserfahrung im baden-württembergischen Justizministerium.
"(...) Natürlich ist die Arbeit mit der Tabelle trotz der guten Kategorisierungsarbeit keine Sache von Sekunden, denn man sucht ja nicht nur nach einem Schlagwort oder einer Zahl, sondern muss die Umstände des eigenen Falls mit den Rahmenbedingungen der vorgestellten Urteile abgleichen. Wer sich dieser Mühe unterzieht, wird mit der Schmerzensgeldtabelle einen fundierten, zuverlässigen und auch geduldigen Begleiter im Prozessalltag haben.
Meiner Ansicht nach gehört die Schmerzensgeldtabelle in Druckform und als Online-Tool in die Handbibliothek jedes Zivilrechtlers, der mit Haftungsfällen zu tun hat. Die akribische Arbeit der Autoren und des Verlags ist für die Rechtsanwender echtes Geld wert." RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl, zur 40. Auflage auf dierezensenten.blogspot
"(...)Die mit Abstand immer noch wichtigste und bekannteste dieser Schmerzensgeldtabellen ist die Sammlung von Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch in der nun vorliegenden Version 2022. (...) Auch im Jahr 2022 kommt man in der täglichen Regulierungspraxis an der Neuauflage dieses Standardwerks nicht vorbei. Die neue 40. Auflage 2022 von Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch ist und bleibt in der täglichen Arbeit des Rechtsanwaltes, Richters und Mitarbeiters in der Versicherungswirtschaft in Fragen des Schmerzensgeldes ein weiterhin unverzichtbares Handwerkszeug." Ass. jur. Rüdiger Balke, Koblenz, zur 40. Auflage in SVR 3/2022, 120
"Bereits in der 40. Auflage erscheinen die SchmerzensgeldBeträge, ehemals im ADAC Verlag, seit vielen Jahren im Deutschen Anwaltverlag. Und, soviel sei vorweggenommen, zur Recherche eines passenden Schmerzensgeldbetrages ist sie weiterhin sehr zu empfehlen. (...) Es bleibt dabei, in der Praxis des Personenschadensrecht sind die SchmerzensgeldBeträge des Anwaltverlags für jeden Verkehrsrechtsexperten eine äußerst schnelle, kompetente und praxisorientierte Hilfestellung, um insbesondere für die Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen." Martin Wehrl, Rechtsanwalt, zur 40. Auflage in DAR 5/2022, S. 300
"(...) Fazit: Wer sich schnell, stets aktuell, präzise und gut lesbar zum Schmerzensgeldrecht einschließlich der hierzu ergangenen Rechtsprechung informieren will, ist mit der Neuauflage der "SchmerzensgeldBeträge" wieder bestens bedient." Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Rudolf Günter, Aachen, zur 40. Auflage in PaPfleReQ (2022) Heft 3/4