
SchmerzensgeldBeträge 2020
Beschreibung
Verkehrs- und Versicherungsrechtler, aber auch Allgemeinanwälte haben häufig mit Fällen zu tun, in denen es für ihre Mandanten um Schmerzensgeld geht. Das Problem: Es gibt unzählige Arten der körperlichen und psychischen Verletzung, die es schwierig machen, einen angemessenen Betrag zu fordern. Zudem haben Klienten wegen extremer Schmerzensgelder in den USA oft überzogene Vorstellungen. Die Lösung: Die neue 38. Auflage des bewährten Klassikers „SchmerzensgeldBeträge" mit ganz neuer Weblösung.
Schmerzensgeld: Wie Sie mit realistischen Forderungen mehr Geld für Ihre Mandanten herausholen Schmerzensgeldfälle sind häufig emotional aufgeladen, denn Ihren Mandanten wurden Verletzungen zugefügt und sie sind auf Ihre Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, eine angemessene Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zu erstreiten. Nur: Was ist angemessen? Sie als Anwalt müssen hier das richtige Maß finden. Denn auch wenn die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgelds letztlich im Ermessen des Gerichts liegt, so sind die Erfolgsaussichten für Sie und Ihren Mandanten ungleich höher, wenn Sie mit einer realistischen Summe an den Start gehen.
Dabei hilft das Nachschlagewerk „SchmerzensgeldBeträge 2020", in dem über 3.000 Urteile, alphabetisch sortiert nach Art der Verletzung, enthalten sind! Dank der alphabetischen Sortierung nach Verletzungsarten finden Sie schnell das Urteil, das zu Ihrem Fall am besten passt. Besonders hilfreich: Das ausgeurteilte Schmerzensgeld wird bei allen alten Entscheidungen mithilfe des aktuellen Verbraucherpreisindexes angepasst – so sind z.B. 2.500 € im Jahr 2005 heute 2.800 € wert.
Kein Schmerzensgeldfall ist wie der andere und immer wieder kommt es zu unerwarteten Wendungen. Neben knapp 150 weiteren Entscheidungen wurden zum Beispiel die folgenden neu in die 38. Auflage aufgenommen:
Beachtenswert sind die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Urteil vom 28.03.2019 - 1 U 66/18) sowie des Brandenburgischen OLG (Urteil vom 16. April 2019 – 3 U 8/18), die die vermeintliche „taggenaue" Berechnungsmethode des Schmerzensgeldes durch das OLG Frankfurt (Urteil vom 18. Oktober 2018 – 22 U 97/16) übereinstimmend ablehnen.
Auch eine ganz neue Rubrik hat Eingang in die 38. Auflage der SchmerzensgeldBeträge gefunden: das Hinterbliebenengeld.
3.000 Urteile im Buch, 5.000 Urteile in der Weblösung – die einzige Schmerzensgeldtabelle mit dieser Anzahl an Urteilen.
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Nachauflagen

Vorauflage

Personen
Susanne Hacks (†), Volljuristin, ist Urheberin der "SchmerzensgeldBeträge". Sie war von 1958 bis 1974 in der Juristischen Zentrale des ADAC tätig und setzte sich engagiert für eine höhere Bemessung der Schmerzensgelder, insbesondere für schwere Verletzungen, durch deutsche Gerichte ein.
Wolfgang Wellner, Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH, ist seit Dezember 1999 Richter am BGH und dort Mitglied des u.a. für das Schadensersatzrecht und insbesondere für das Verkehrsunfallrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Er ist u.a. Referent zahlreicher Veranstaltungen im Bereich des Schadensrechts, Dozent der DeutschenAnwaltAkademie und leitet verschiedene Arbeitskreise beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Weiterer Titel von diesem Autor: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden.
Dr. Frank Häcker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht. Dr. Frank Häcker hat seinen Schwerpunkt u.a. in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen Unfallgeschädigter. Sein besonderes Anliegen liegt dabei in der Beratung von Schwerstgeschädigten und Angehörigen von getöteten Unfallopfern. Dr. Häcker ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Mitherausgeber der Zeitschrift für Schadensrecht (zfs). Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen ist er als Dozent für Rechtsanwälte tätig.