
Versicherungsteuergesetz, Feuerschutzsteuergesetz
Beschreibung
Die Versicherungsteuer, früher eine reine Spezialmaterie der Versicherungswirtschaft, betrifft heute zahlreiche Unternehmen unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit.
Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, Haftungsschuldner ist das Versicherungsunternehmen.
Das für die Verwaltung nunmehr zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat seine Prüfungsaktivitäten deutlich ausgeweitet, es führt verstärkt Betriebsprüfungen auch bei den versicherten Unternehmen aller Branchen durch und erhebt bei diesen die Steuer. Im Fokus des BZSt sind z.B. Erlöspools, Haftungsübernahmen im Konzern, Vollwartungsverträge u.a.m.
Der Kompaktkommentar eignet sich zur Vervollständigung der Präsenzbibliothek jeder Steuerberatungskanzlei.
Vorteile auf einen Blick
- VersStG und FeuerschStG vollständig kommentiert
- klare Begriffsbestimmungen nach Versicherungsrecht und Steuerrecht
- Abgrenzung zur Umsatzsteuer
- wertvolle Praxishinweise

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