A. Einleitung
B. Prozessfähigkeit als Vollstreckungsvoraussetzung
Prozessfähigkeit als Verfahrenshindernis - Bedeutung der Prozessfähigkeit für die Zwangsvollstreckung
C. Die Willensbeugung in der Zwangsvollstreckung im Falle prozessunfähiger Schuldner
Problemstellung - Durchführung der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO und § 890 ZPO im Falle der Prozessunfähigkeit des Schuldners - Die Vollstreckung der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
D. Die Vertretung durch gewillkürte Vertreter, insbesondere durch einen Vorsorgebevollmächtigten
Vertretung durch gewillkürte Vertreter im Prozess - Die Stellung des Vorsorgebevollmächtigten in der Zwangsvollstreckung - Der Vorsorgebevollmächtigte als Adressat von Zwangsmitteln
E. Schlussbetrachtung und Thesen