
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
Beschreibung
Das Werk ersetzt eine ganze Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band. Herausragende Autoren aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Gerichtspraxis kommentieren alle für das Arbeitsrecht relevanten Rechtsvorschriften aus GG, Europäische GR-Charta, AEUV, ÄArbVtrG, AEntG, AGG, AktG, ArbGG, ArbPlSchG, ArbZG, ATG, AÜG, BBiG, BDSG, BEEG, BetrAVG, BetrVG, BGB, BUrlG, DrittelbG, EFZG, EGBGB, FPZG, GenDG, GewO, HGB, InsO, JArbSchG, KSchG, MitbestG, Montan-MitbestG, MuschG, NachwG, PflegeZG, ROM I -VO, RVO, SGB III, IV, V, VI, VII und IX, SprAuG, TVG, TzBfG, WZVG.
Vorteile auf einen Blick:
- jährlich neu und aktuell
- Arbeitsrecht mit Sozialversicherungs- und Steuerrecht
- die Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band
Zur Neuauflage:
Wie in jedem Jahr werten die Kommentatoren die Bandbreite neuester Rechtsprechung und Literatur aus und schaffen damit die Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl arbeitsrechtlich relevanter Themen und Gesetze.
Mit dieser Neuauflage geht der noch darüber hinaus und berücksichtigt in seiner Kommentierung bereits heute das Tarifautonomiestärkungsgesetz, ein Artikelgesetz, das u.a. das Mindestlohngesetz enthält. Im Einzelnen:
- Im Tarifvertragsgesetz wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung als Instrument zur Stützung der tariflichen Ordnung erleichtert. Das starre 50 Prozent-Quorum wurde gestrichen. An seine Stelle tritt ein konkretisiertes öffentliches Interesse.
- Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, dh. die Möglichkeit der Erstreckung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnung, wird über den vorhandenen Katalog hinaus auf alle Branchen erweitert.
- Durch das neue Mindestlohngesetz wird zum 1. Januar 2015 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein allgemeiner Mindestlohn als Bruttostundenlohn von 8,50 Euro eingeführt. Ausnahmeregelungen gelten lediglich für bestimmte Praktika, die nicht unter § 26 des BBiG fallen, und Zeitungszusteller.
- Das Arbeitsgerichtsgesetz wird dahingehend geändert, dass es künftig ausschließlich für die Überprüfung einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach dem Tarifvertragsgesetz sowie einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des AEntG oder § 3a des AÜG zuständig ist. Das soll zu einer erhöhten Rechtssicherheit führen. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen des Beschlussverfahrens.
- Darüber hinaus finden sich Änderungen im Nachweisgesetz sowie dem Sozialversicherungsrecht, wohingegen das Mindestarbeitsbedingungengesetz wegen fehlender künftiger praktischer Relevanz aufgehoben wird.
Wesentliche Änderungen hat aber auch die Gesetzliche Rentenversicherung des SGB VI durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz erfahren, wonach u.a. besonders langjährig Versicherte besser gestellt (Stichwort: Rente mit 63), die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert und die Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 ausgeweitet wurden (Stichwort: Mütterrente).
Doch auch höchstrichterliche und europäische Rechtsprechung lieferten ausreichenden Änderungsbedarf, u.a. durch die Bollacke-EuGH-Entscheidung im Urlaubsrecht. Darüber hinausgehende Änderungen der im Kommentar behandelten Normen wurden auf dem Stand 1. September 2014 berücksichtigt.
Der Titel ist in den Beck-Online Modulen Arbeitsrecht plus, Arbeitsrecht premium und Arbeitsrecht optimum enthalten.
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Vorauflage

Personen
Der Kommentar wurde von Richtern des Bundesarbeitsgerichts, von Rechtswissenschaftlern und Rechtsanwälten bearbeitet, die jeweils Spezialisten in den von ihnen erläuterten Rechtsgebieten sind:
Prof. Dr. Martin Franzen, Universität München; Inken Gallner, Richterin am BAG, Dr. Thomas Kania, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter am BAG; Prof. Dr. Ulrich Koch, Richter am BAG; Wolfgang Linsenmaier, Vors. Richter am BAG; Dr. Rudi Müller-Glöge, Vizepräsident des BAG; Prof. Dr. Hartmut Oetker, Universität zu Kiel; Prof. Dr. Ulrich Preis, Universität zu Köln; Dr. Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln; Prof. Dr. Monika Schlachter, Universität Trier; Ingrid Schmidt, Präsidentin des BAG; Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Universität Münster; Prof. Dr. Rolf Wank, Universität Bochum; Prof. Dr. Hellmut Wißmann, Präsident des BAG a.D.