Die Vertragsmuster werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als unverbindliche Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patienten und Krankenhäusern geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Behandlungsverträge empfohlen und haben als Vorbild für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit den Patienten bundesweit Eingang in die Praxis gefunden. Die Vertragsmuster werden fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst.
In die 15. Auflage wurden neue Musterformulare zur Übergangspflege im Krankenhaus aufgenommen. Zudem erfolgten u. a. Anmerkungen zum Ehegattennotvertretungsrecht.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und auf dem Gebiet des Krankenhauswesens. In diesem Zusammenhang nimmt sie ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Im Zusammenwirken mit staatlichen und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens sorgt sie für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser.