Der Anleger ist für den Kapitalmarkt unverzichtbar, allerdings nur in seiner Funktion als Kapitalgeber und nicht als Teilhaber mit eigenen Rechten.
Bei Unternehmensübernahmen besteht deshalb die Gefahr, dass der einzelne Anleger in der Gemengelage der unterschiedlichen Interessen und Einflüsse von Unternehmensführung, Bietern, Investoren, Grossaktionären und Politikern nicht berücksichtigt oder sogar ausgebeutet wird.
· Lässt sich die Unternehmensführung auf eine teure Übernahme- bzw. Abwehrschlacht ein, um die eigene Position zu sichern?
· Versucht der Käufer, z. B. durch Fehlinformationen die Anleger zu verunsichern, um Verkaufsdruck zu erzeugen?
· Sprechen sich Investoren ab, um Preise zu manipulieren?
· Verkauft ein Grossaktionär heimlich und liefert die Kleinaktionäre einem sog. räuberischen Käufer aus?
· Wird die Übernahme eines sanierungsbedürftigen Unternehmens von Politikern durch Beeinflussung der öffentlichen Meinung verhindert, um Arbeitsplätze (vorläufig) zu sichern und Wählerstimmen zu gewinnen?
Effektiver Schutz des Anlegers vor dieser Vielzahl von Gefahren einer Unternehmensübernahme ist Aufgabe des Übernahmerechts, das in Deutschland mit dem WpÜG von 2002 gesetzlich kodifiziert worden ist.
Die Arbeit befasst sich zunächst mit der Notwendigkeit des Anlegerschutzes im Übernahmerecht, um sodann im Hauptteil die Schutzinstrumente des WpÜG im Vergleich zu der bis Mai 2006 umzusetzenden europäischen Übernahmerichtlinie, dem englischen City Code on Takeovers and Mergers und dem US-amerikanischen Security Exchange Act zu untersuchen und notwendige Verbesserungen herauszuarbeiten. Anschließend werden für das deutsche Recht die Rechtsschutzmöglichkeiten des Anlegers mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung aufgezeigt
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2005
Universität zu Köln
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-452-1 (9783899364521)
Schweitzer Klassifikation
Benjamin Berding wurde 1976 in Köln geboren. 1996 begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, das er vier Jahre später mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloss. Seit 1997 war der Autor zunächst als studentische Hilfskraft und von 2000 bis 2002 als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Bankrecht an der Universität zu Köln tätig. Seinen Referendardienst in Berlin schloss er im Mai 2005 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab und ist dort nunmehr als Rechtsanwalt tätig. Er ist Autor verschiedener wissenschaftlicher Beiträge und hat den Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht absolviert. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte im Oktober 2005