
Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
Beschreibung
Der Basiskommentar erläutert eingehend die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg in seiner zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und anderer Vorschriften vom 3.12.2013 grundlegend reformierten Fassung. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Bundesarbeitsgerichts ist bis März 2014 umfassend eingearbeitet.
In verständlicher Sprache gehalten bietet der Kommentar eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem grundlegend reformierten Landespersonalvertretungsgesetz in Baden-Württemberg praktisch arbeiten. Er soll dazu beitragen, dass Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen wie auch andere Gremien ihre Rechte und Befugnisse kennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung nutzen.
Aber auch für die Leitungen und Personalabteilungen der Dienststellen der Landesverwaltung, der kommunalen Behörden und der Gerichte sowie für Rechtsanwälte und Richter bietet der Basiskommentar eine informative Arbeitshilfe, die eine schnelle und zuverlässige Orientierung über das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg ermöglicht und weit über eine praktische Handreichung hinausreicht.
Der Anhang enthält die Texte der unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes, der Wahlordnung und weiterer ergänzender Vorschriften.
Weitere Details
Weitere Ausgaben
Nachauflagen



Vorauflage

Personen
Rechtsanwalt und Richter am Arbeitsgericht Stuttgart a.D. Heute ist er in der Beratung und Schulung von Betriebs- und Personalräten aktiv sowie als Vorsitzender von Einigungsstellen tätig. Er ist Autor von "Personalvertretungsrecht von A-Z" sowie zahlreicher Beiträge für die Zeitschriften "Der Personalrat", "Arbeit und Recht" und "Arbeitsrecht im Betrieb".
Rechtsanwalt in der Kanzlei Bartl & Weise in Stuttgart. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Beratung von Betriebs- und Personalräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmer/innen. Als Referent auf Schulungen und Vorträgen zu arbeitsrechtlichen Themen tätig. Mitglied des Republikanischen Anwältinnen und Anwältevereins e.V. (RAV) sowie der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).
M.A.E.S. (Univ. Basel), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Konstanz und Stuttgart. Die Kanzlei vertritt ausschließlich Arbeitnehmern, Beamten und Betriebs- und Personalräten, auf allen Gebieten des Arbeitsrechts (einschließlich Beamtenrecht). Referent für Schulungen von Betriebs- und Personalräten.