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Jauernig

Bürgerliches Gesetzbuch : BGB
Top-Titel

Mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (Auszug). Kommentar

Herausgeber: Prof. Dr. Dr. Othmar Jauernig
Bearbeitet von: Prof. Dr. Christian BergerProf. Dr. Dr. Othmar JauernigProf. Dr. Heinz-Peter ManselProf. Dr. Astrid StadlerProf. Dr. Rolf StürnerProf. Dr. Arndt Teichmann
Verlag: C.H. Beck, München
Reihentitel: Gelbe Erläuterungsbücher
Zusatzinfo: 14., neubearbeitete Auflage 2011; 2205 Seiten.
ISBN13: 9783406626340
ISBN10: 3406626343
Erschienen: 18.11.2011
Medientyp: Buch
Einbandart: Gebunden
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Höhe 194 mm, Breite 128 mm, Gewicht 1099 gr
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Das BGB in hoher Qualität und zum fairen Preis

Der Jauernig beantwortet zuverlässig alle wesentlichen Fragen des Bürgerlichen Rechts. Durch weiterführende Hinweise ermöglicht er Ihnen zudem eine vertiefende Beschäftigung mit speziellen Rechtsfragen des BGB. Der Kommentar überzeugt insbesondere durch seine klare Systematik und die praxisgerechte Auswertung der Rechtsprechung.


Der Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - die 14. Auflage
ist umfassend überarbeitet. Neben der aktuellen Rechtsprechung sind insbesondere folgende umfangreiche Änderungen des BGB berücksichtigt:

- Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
- Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechtsverträge
- Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen
- Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat.

Vorteile auf einen Blick:

- klare Systematik
- praxisgerechte Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung
- Konzentration auf das Wesentliche
- sprachliche Präzision
- dogmatische Stringenz.


Für die Neuauflage ist der Kommentar umfassend überarbeitet und aktualisiert worden. Dazu wurde insbesondere aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Außerdem waren umfangreiche Änderungen des BGB zu berücksichtigen, insbesondere durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts,
Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen, Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts, Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechtsverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittelungsverträge und Tauschsystemverträge.
Der erstmals 1979 erschienene »Jauernig« hat sich als kleiner BGB-Kommentar uneingeschränkt bewährt. Die sechs Autoren, die allesamt namhafte Universitätsprofessoren (mit teilweise auch richterlicher Erfahrung) sind, verstehen es gekonnt, das im BGB geregelte Zivilrecht verständlich zu erläutern. Dies zeigt sich bereits bei den zahlreichen einführenden Vorbemerkungen wie z.B. vor §116 (Willenserklärung), vor §§249-253 (Schadensersatz), vor §§ 275-292 (Leistungsstörungen) oder vor § 823 (unerlaubte Handlungen).(...)
Dieser vorzügliche kleine Kommentar ist für Ausbildung und Praxis eine perfekte Hilfe im Bürgerlichen Recht."
Dr. Christian Raap, in: Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung 11/ 2010, zur 13. Auflage 2009

"Der »Jauernig« sozusagen der kleine Bruder zum »Palandt«, ist ideal geeignet für jeden, der sich schnell, gründlich und rechtssicher über die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterrichten möchte. Eingearbeitet sind alle wesentlichen Änderungen seit der letzten Auflage, so insbesondere das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz). Weiterhin das neue PersonenstanHsgesetz, das Unterhalts-rechtsänderungsgesetz oder das Forde -rungssicherungsgesetz, um hier nur einige zu nennen. Fazit: Eine überzeugend kompakte Kommentierung."
in: RdW, Recht der Wirtschaft 14/ 2010, zur 13. Auflage 2009

"(...)eine angemessene Anschaffung, von der man sicherlich auch einige Zeit zehren wird."
in: www.jurakopf.de 05.05.2010, zur 13. Auflage 2009

"Der Kommentar ist seit langem eingeführt und neben dem "Palandt" eines der "Flaggschiffe" der Kommentarliteratur zum BGB.(...) Der Praxishandkommentar ist in seiner Qualität unverändert ausgezeichnet, sehr praxisnah und schnell lesbar."
in: www.juralit.com 29.03.2010, zur 13. Auflage 2009

"(...) Es bleibt dabei und kann auch für die 13. Auflage bestätigt werden: Der Jauernig ist ein preiswerter Kommentar, der auch für den nicht juristisch ausgebildeten Rechtsanwender ein ausgezeichnetes Hilfsmittel ist, konkrete Rechtsfälle in Kürze und gut begründet zu lösen. Ein Zeit - und Begründungsgewinn, für den, der den Jauernig stets griffbereit in seiner Nähe stehen hat."
in: OWIZ, Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht 04.01.2010, zur 13. Auflage 2009

"(...) Alles in allem ist der Kommentar für beide anvisierten Zielgruppen - Praktiker wie Lernende - eine gute Wahl. Wer eine knappe prägnante Kommentierung sucht, ist hier gut aufgehoben. Wer spezielle Details recherchieren möchte, ist ohnehin nicht Adressat des Werks."
in: www.studjur-online.de 07.01.2010, zur 13. Auflage 2009

"Der neue "Jauernig" kommentiert griffig, prägnant und konzentriert sämtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei positioniert er sich als gelungene Alternative und Konkurrenz zum Palandt aus dem gleichen Verlag. Denn schon wegen des Preisunterschiedes empfiehlt er sich vor allem in der universitären Ausbildung. Aber auch die sprachliche Gestaltung erweist sich als Vorteil, denn wurde hier weitestgehend auf die Verwendung von Abkürzungen verzichtet, was den Lesekomfort erheblich anhebt. Wenn auch inhaltlich etwas schlanker, so benennt die Kommentierung alle wesentlichen Aspekte und verweist auf weiterführende Textstellen und Quellen. Somit ist der Kommentar vornehmlich als kompaktes Begleitwerk ganz besonders Studenten und Referendaren ans Herz zu legen, vermag aber auch in der Praxis Tätigen das nötige Wissen zu vermitteln. Ein handlicher und guter Kommentar."
in: Justuf Z.f.R. 12/ 2009, zur 4. Auflage 2009

"Das Standartwerk "Jaunerig" ist ein griffig, prägnant und kompakt geschriebener Kommentar zum BGB, der sämtliche Vorschriften des BGB präsentiert. Der handliche Kommentar eignet sich sowohl für Rechtspraktiker wie auch für Studenten und Referendare, denen das Werk die systematischen Strukturen des BGB besonders anschaulich vermittelt. Die nunmehr vorliegende 13. Auflage ist durchgehend überarbeitet und auf dem Stand von 1. Januar 2009. Berücksichtigt sind ua. die Änderungen des BGB durch Personenstandsreformgesetz, Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft sowie Risikobegrenzungsgesetz. Berücksichtigt wurden außerdem die am 01.09.2009 in Kraft tretenden Änderungen des BGB durch das FGG-Reformgesetz. Der Titel ist ein handlicher und beliebter Kommentar für Studenten und Referendare, für Rechtsanwälte, Richter und Praktiker in der Wirtschaft."
in: www.juraplus.de 27.11.2009, zur 13. Auflage 2009

"(...) Das Buch versteht sich als Studienkommentar, mittlerweile hat es einen Umfang von über 2.000 Seiten. Dennoch ist es eine ideale Lektüre für jeden, der sich in der Ausbildung befindet. Neben den nach wie vor relativ knapp gehaltenen Erläuterungen zu den einzelnen BGB-Para-grafen gibt es immer wieder größere generelle Einführungen in bestimmte Themenkomplexe, die fast Lehrbuchcharakter haben. Das Ergebnis ist eine Kombination aus Studienbuch und Kommentar. Verfasser sind neben dem Herausgeber Othmar Jauernig die Professoren Christian Berger, Heinz-Peter Mansel, Rolf Stürner, Astrid Stadler und Arndt Eichmann. Das Buch kann man jedem ab den ersten Semestern empfehlen, es wird einen bis weit in die Referendarzeit hinein begleiten."
in: Studium Wintersemester 09/ 10 85/2009, zur 13. Auflage 2009

"Nach nur einem Jahr ist der »Grundkurs Öffentliches Recht« erneut und mittlerweile in 3. Auflage erschienen, in dem Helge Sodan das Verfassungs- und Jan Ziekow das Verwaltungsrecht bearbeiten. Die zeitnahe Neuauflage ist zum einem einer ganzen Reihe von Überarbeitungen geschuldet, die im Schwerpunkt die Umsetzung der Föderalismusreform sowie die Einarbeitung neuer Rechtsprechung betreffen, belegt jedoch zum anderen auch die hohe Akzeptanz, die dieses Werk auf dem durchaus gesättigten Markt der öffentlichrechtlichen Lehrbuchliteratur gefunden hat. (...)Geeignet ist dieser Grundkurs damit vor allem als Einführung in das Öffentliche Recht und zur konzentrierten Wiederholung seiner Kernfragen. Der Rezensent hat die erste Auflage dieses Werks vor einigen Jahren als Lektüreempfehlung in einer Vorlesung für Politikwissenschaftler herangezogen. Vielleicht aber sollte ein Buch wie das anzuzeigende auch den Studierenden der Rechtswissenschaft ans Herz gelegt werden, die sich zu Beginn ihres Studiums zunächst einen allgemeinen, das Verständnis der Zusammenhänge fördernden Überblick über das Öffentliche Recht als Ganzes verschaffen wollen. Mit einem Umfang, der zum Beginn des Studiums noch gut zu bewältigen ist, stellt der Grundkurs von Sodan/Ziekow letztlich auch den überkommenen Studienaufbau in Frage, der im ersten Semester ausschließlich Staatsorganisationsrecht, im zweiten Semester ausschließlich die Grundrechte vermittelt und in dem erst im dritten Semester die Bezüge zum Verwaltungsrecht erkennbar werden. Als didaktische Alternative zu einem derart modularisierten Studienplan wird das Buch auch in dem Studium der Rechtswissenschaft seinen Platz finden."
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, LL.M, in: Deutsches Verwaltungsblatt 19/ 2009, zur 3. Auflage 2008

"(...) Fazit: Ein auf die Informationsbedürfnisse von Praxis und Ausbildung passgenau zugeschnittener Kommentar, dessen Anschaffung einschränkungslos zu empfehlen ist."
Prof. Dr. Jürgen Vahle, in: Deutsche Verwaltungspraxis 09/ 2009, zur 13. Auflage 2009

"(...) Dieser vorzügliche Kommentar ist in Ausbildung und Praxis ein perfekter Wegweiser durch das BGB."
Dr. Christian Raap, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Verteidigung, in: Ausbildung Prüfung Fortbildung 06/ 2008, zur 12. Auflage 2007

"(...) Ein auf die Informationsbedürfnisse von Praxis und Ausbildung passgenau zugeschnittener Kommentar, dessen Anschaffung einschränkungslos zu empfehlen ist!"
Prof. Dr. Jürgen Vahle, in: Deutsche Verwaltungspraxis, Ausgabe 11/2007, zur 12. Auflage 2007

"Der "Jauernig" erläutert das BGB prägnant und fundiert. Dabei besticht das Werk durch eine klare Systematik, eine praxisgerechte Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung und eine Konzentration auf das Wesentliche.(...)"
in: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Ausgabe 21/2007, zur 12. Auflage 2007

"(...) Für viele Leser und Nutzer ist der vorliegende Kommentar nicht aus dem Ausbildungsleben wegzudenken und dies ist auch berechtigt. Allerdings steht das Werk in durchaus hartem Konkurrenzkampf zu Titeln anderer Verlage sowie zu Titeln aus dem eigenen Haus. Insofern kann sich der Leser sicher sein, dass die Autoren in ihren Bemühungen um gute Neuauflagen nicht nachlassen werden."
in: www.studjur-online.de - Das junge Jura-Magazin, 05. Oktober 2007, zur 12. Auflage 2007

"(...) Auch die 12. neubearbeitete Auflage überzeugt wieder durch seine Systematik, eine klare Gliederung, einen dogmatisch einwandfreien Aufbau, die sprachliche Präzision, den Verzicht auf breite Argumentation und die Beschränkung auf das Wesentliche. Auch in dieser Auflage ist es den Autoren wieder gelungen, diese Grundsätze bzw. Ziele umzusetzen. (...)"
In: www.socialnet.de, 20.07.2007, zur 12. Auflage 2007

"(...) Fazit: Ein auf die Bedürfnisse der Praxis und Ausbildung hervorragend zugeschnittenes Erläuterungsbuch, das im Grunde keiner besonderen Empfehlung mehr bedarf."
Professor Dr. Jürgen Vahle, in: Dt. Verwaltungspraxis, 11/2005, zur 11. Auflage

"(...) Der "Jauernig" ist das non plus ultra, und zwar schon allein wegen der Kommentierungen des "Allgemeinen Teils" und des Sachenrechts durch Othmar Jauernig selbst. Was hier auf kleinstem Raum an Informationen in präziser und knapper Sprache bei hoher Leseverständlichkeit geboten wird, ist allerhöchste Kommentierkunst!"
In: JusMagazin, 5/2005, zur 11. Auflage

"(...) Der neue "Jauernig" wird auch für Angehörige der öffentlichen Verwaltung eine ausgezeichnete Arbeitshilfe im Bürgerlichen Recht sein."
Dr. Christian Raap, in: Ausbildung Prüfung Fortbildung, 9/2005, zur 11. Auflage

"(...) Der "Jauernig" kommentiert griffig, prägnant und konzentriert sämtliche Vorschriften des BGB und des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen."
In: ZEV, Heft 1/2005, zur 11. Auflage

"(...) ein idealer Begleiter in der täglichen Praxis."
In: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Heft 24/2004, zur 11. Auflage

"(...) Der "Jauernig"- eine Art "Mini-Palandt" - hat sich im Laufe der Jahre eine feste Stellung innerhalb der juristischen Ausbildungs- und Praktikerliteratur erobert. Die Bearbeiter, die Professor Berger, Mansel, Stürner, Jauernig, Stadler und Teichmann, geben ihr Bestes, um die vielen Informationen zum BGB in ein kompaktes und handliches Werk zu gießen. Es ist ihnen meisterlich gelungen. (...) Wer nach einer studiengerechten Kommentierung zum BGB sucht, liegt mit diesem Buch genau richtig."
In: Studium WS 2004/2005, zur 11. Auflage

"Was dem Anwalt sein Palandt, ist dem Juristen in der Ausbildung sein Jauernig. Kompakt, aktuell und preislich noch im günstigen Rahmen angesiedelt, bietet dieser Kommentar aus dem Münchner Beck Verlag alles das, was einen guten Kommentar ausmacht."
In: Justuf, 11/ 2004, zur 11. Auflage

"(...) Der Jauernig ist ein preiswerter Kommentar, der auch für den nicht juristisch ausgebildeten Rechtsanwender ein ausgezeichnetes Hilfsmittel ist, konkrete Rechtsfälle in Kürze und gut begründet zu lösen."
In: owiz, 08/ 2004, zur 11. Auflage

Expertenmeinung von Rechtsanwalt Dr. Stephan J. Spehl, Baker & McKenzie, München, zur 11. Auflage:
"Zum Jauernig folgenden Obersatz: Neue Bearbeiter, neues Schuldrecht - alte hervorragende Qualität. Eine Besprechung eines über 2000 Seiten langen Kommentars auf nicht mehr als einer Seite kann nur eklektisch sein, und zwar anhand von Stichproben, die sich aus der täglich anwaltlichen Arbeit ergeben. In Rn. 18 vor § 104 BGB weist Jauernig zu Recht - entgegen einem weitverbreiteten Irrtum - darauf hin, dass "unwirksam" und "nichtig" fast immer das gleiche bedeuten. Die Stellungnahme zur salvatorischen Klausel (Jauernig, Rn. 14 zu § 139 BGB) konnte die neueste BGH Rechtsprechung zur Bedeutung salvatorischer Klauseln in kartellrechtswidrigen Verträgen (BGH NJW 2003, 347 - Tennishallenpacht; dazu Bunte, Die Bedeutung salvatorischer Klauseln in kartellrechtswidrigen Verträgen, GRUR 2004, 301) leider nicht berücksichtigen. Stadler (Rn. 5 - 7 zu § 288 BGB) formuliert den richtigen Klageantrag bei den Verzugszinsen. Viele (auch anwaltlich vertretene) Kläger sind dazu nicht im Stande (siehe dazu den interessanten Beitrag von Hartmann, Prozente und Prozentpunkte beim Klageantrag auf Verzugszinsen, NJW 2004, 1358). Erfasst werden nur Entgeltforderungen (Stadler, Rn. 7 zu § 288 BGB) und nicht beispielsweise Schadensersatzforderungen. Auch das wird in der Praxis oft falsch gemacht. Zu Recht folgt Berger (Rn. 13 zu § 445 BGB) der Meinung von Westphalen in ZIP 2001, 2107 nicht und hält zutreffend fest, dass Haftungsobergrenzen bei einer Garantie wirksam sind. Die Patronatserklärung wird (obgleich leider nicht im Begriff als Sachverzeichnis enthalten) von Stadler kurz und kundig in Rn. 21 vor § 765 BGB kommentiert. Die etwas apokryphe Fundstelle des (wichtigen) Urteils des OLG Celle in NdsRpfl 00, 309 wird mitgeteilt. Das (später) vom OLG München abgeänderte Versäumnisurteil des LG München I, ZIP 1998, 1956 zur (angeblichen) Nichtigkeit einer Patronatserklärung wegen Unbestimmtheit wird zitiert. Meines Erachtens hätte erwähnt werden sollen, dass das Urteil unrichtig ist und auf heftigen Widerstand in der Literatur (vgl. u. a. Carsten Schäfer, Die harte Patronatserklärung - vergebliches Streben nach Sicherheit? WM 1999, 153) gestoßen ist. Die jeweiligen Vorbemerkungen enthalten tiefergehende Literaturhinweise (so aus der AcP oder Monografien). Diese Vorbemerkungen sind ohnehin ein geheimer Lesertipp für Examenskandidaten - zur kurzen und anspruchsvollen Wiederholung/Einarbeitung in ein bestimmtes Rechtsgebiet."

"(...) Dieser "kleine Kommentar" sollte in keiner anwaltlichen Bibliothek fehlen. Er ist uneingeschränkt für denjenigen zu empfehlen, der sich einen raschen Überblick verschaffen will, er dient aber auch dem erfahrenen Praktiker zum schnellen Nachschlagen."
Stephan Schultze, in: Berliner Anwaltsblatt, 5/ 2004, zur 10. Auflage

"(...) Der Band ist sowohl vom Inhalt wie auch vom Preis her für die Ausbildung ein ,Knüller'."
In: Studium, Wintersemester 2003, zur 10. Auflage

"(...) Im Gegensatz zu anderen Kommentaren führt der Jauernig häufig mit Übersichten und recht prägnanten Einleitungen zu den Kernpunkten des BGB. Er weist eine hohe Leserlichkeit auf, da weitgehend auf die Verwendung von Kürzeln verzichtet wurde und die Informationen durch eine angenehm schnörkellose Ausdrucksweise vermittelt werden. (...) Auch wenn wegen der hohen Abstraktheit des deutschen BGB kein Kommentar ein Lehrbuch ganz zu ersetzen vermag (und soll), stellt der Jauernig für Studenten und Referendare eine gute Möglichkeit für die schnelle Erarbeitung und Vertiefung des bürgerlichen Rechts dar. In Kanzleibibliotheken dürfte das Doppel Palandt/ Jauernig auch 2003 zur Grundausstattung gehören."
Dr. Sabine von Göler, in: jurawelt.com, 13.01.03, zur 10. Auflage

" (...) Mit seinen zehn Auflagen hat sich der "Jauernig" eine exponierte Stellung in der durchaus bunten Landschaft der BGB-Kommentare verschafft, und zwar nicht etwa nur seiner schönen gelben Farbe wegen. Nein - das Werk verdient aus Sachgründen ausschließlich Komplimente: Es verwöhnt den Leser durch angenehmes Schriftbild mit mäßigem Fett- und Kursivdruck, das zuverlässig zu den neuralgischen Punkten der jeweiligen Vorschrift führt, und mit vorbildlicher Sprache, die eine Lektüre ganz ohne störende Abkürzungshindernisse zum Genuss macht. Inhaltlich bewegen sich die Einzelerläuterungen aller Autoren so gleichmäßig auf einheitlich herausragendem Niveau, dass der Kommentar wie aus einem Guss erscheint. Der Benutzer wird an keiner Stelle enttäuscht und findet schnell, was er sucht (...). (...) die ständig anschwellende Flut von veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und Schrifttum machen es dem Rechtsanwender unter dem Druck der Alltagsarbeit oft nur sehr schwer möglich, Überblick zu bewahren und sich auf aktuellem Stand zu halten. Um solche Zeiten unbeschadet überstehen zu können, benötigt man einen jederzeit an jedem Ort für eine schnelle und zuverlässige Recherche verfügbar zu haltenden, also handlichen Kommentar, der übersichtlich und straff das Wesentliche erläutert, Streitfragen zuverlässig nachweist, Entwicklungen aufzeigt; Rechtsänderungen erkennbar und durchschaubar macht, dogmatische Grundlagen gleichwohl aber nicht vernachlässigt und so in der Praxis unmittelbar umsetzbare Antworten gibt. Im "Jauernig" finden wir ihn - den (Göttern) Autoren sei Dank."
Professor Dr. Michael Huber, Vizepräsident des LG, Passau, in: NJW Heft 32/ 2003, zur 10. Auflage
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