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Dieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt. Vorteile auf einen Blick - das Referenzwerk für alle Verkehrsrechtler - zuverlässig, aktuell, umfassend
Zur Neuauflage: Die 42. Auflage verarbeitet alle Novellierungen der vergangenen zwei Jahre, so u.a. die am 1. April 2013 in Kraft tretende Neufassung der StVO, die den Regelungsgehalt der vom Bundesverkehrsministerium für nichtig erklärten "Schilderwaldnovelle" wieder in Kraft setzt und eine Reihe weiterer inhaltlicher Anpassungen, vor allem zum Fahrradverkehr, enthält. Eingearbeitet sind außerdem: im Bereich des StVG - insgesamt 7 Novellierungen, so u.a. - das Gesetz zur Änderung des StVG und des Kraftfahrsachverständigengesetzes mit Modifikationen der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften sowie der Datenübermittlung. Unter anderem ist auch das Gesetz über das Begleitete Fahren ab 17 Jahren in das dauerhafte Recht überführt worden. - das Änderungsgesetz vom 20.6.2011, mit dem den Rettungsdiensten die Berechtigung zum Abruf von Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister eingeräumt wurde - Mehrfache Änderungen der §§ 35 und 36 StVG zu Übermittlung und Abruf von Fahrzeugdaten und Halterdaten im Bereich der Fahrerlaubnis-Verordnung - auf Grundlage der Neubekanntmachung vom 13.12.2010 die - 5. FeV-ÄndVO mit umfassenden Neuregelungen zum Internationalen Führerschein und zum Begleiteten Fahren ab 17 - 6. FeV-ÄndVO mit Änderungen zum 1. Januar 2013, die der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie dienen - 7. FeV-ÄndVO mit Korrekturen der Neubekanntmachung der FeV und Regelungen, die unerwünschten Folgen der 5. und 6. ÄndVO (Führerscheintourismus, Widersprüchlichkeiten beim erforderlichen Mindestalter ausländischer Fahrerlaubnis-Inhaber) entgegenwirken sollen im Bereich des Zulassungsrechts - 7 Novellierungen der im Februar 2011 neu bekanntgemachten Fahrzeug-Zulassungsverordnung, zuletzt am 10.5.2012 - Neubekanntmachung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung mit einer Änderung in § 7 durch Gesetz vom 8.11.2011 - Neubekanntmachung der StVZO vom 26.4.2012, inzwischen bereits mit umfangreichen Modifikationen der Vorschriften zur Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Sicherheitsprüfung Die aktuelle Rechtsprechung ist umfassend in der Kommentierung verarbeitet; dabei findet die höchstrichterliche Rechtsprechung vollständige Berücksichtigung.
Kommentiert von Prof. Dr. Peter König, Richter am Bundesgerichtshof, und Dr. Peter Dauer, LL.M., Leitender Regierungsdirektor. Begründet von Johannes Floegel. In 8. bis 16. Auflage bearbeitet von Fritz Hartung, in 17. bis 26. Auflage von Heinrich Jagusch und in 27.bis 39. Auflage von Peter Hentschel
Die beiden Autoren sind erfahrene Experten des Verkehrsrechts.
Ltd. Reg.Dir. Dr. Peter Dauer, LL.M., ist Leiter der Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs in der Behörde für Inneres in Hamburg und in verschiedenen verkehrsrechtlichen Gremien auf Bundesebene sowie als Vorsitzender bzw. Stellvertretender Vorsitzender in den Hamburger Prüfungsausschüssen für Kfz-Sachverständige bzw. für Fahrlehrer tätig.
Dr. Peter König ist als Richter am BGH und als Honorarprofessor an der Universität München tätig; als Kommentator in den Bereichen des Straf- und Owi-Rechts und Mitautor eines Handbuchs zum Straßenverkehrsrecht verfügt er über umfassende literarische Erfahrung.
"(...) Für den Rechtspraktiker ist das Werk unentbehrlich; nützliche Dienste leistet es aber auch den Praktikern der Verkehrswirtschaft." in: Bundesverband Güterkraftverkehr 6/2011, zur 41. Auflage 2011
"(...) Die Fülle an Informationen, mit der der opulente Kommentar sonst noch zum Straßenverkehrsrecht aufwartet, kann nur staunend zur Kenntnis genommen werden. Mit der 41. Aufl. ist der Rang des Werkes als führender Kommentar zum Straßenverkehrsrecht gefestigt worden." Rechtsanwalt und Notar a.D. Ulrich Ziegert, in: zfs; Zeitschrift für Schadensrecht 07/ 2011, zur 41. Auflage 2011
"(...) Mein Fazit: Den Autoren ist es gelungen, einen "Klassiker" noch weiter zu verbessern. Der "Hentschel/König/Dauer" bleibt auch weiterhin ein "Muss" für den Handapparat jedes Verkehrsrechtlers." Rechtsanwalt Dr. Winfried Born, in: NJW; Neue Juristische Wochenschrift 30/ 2011, zur 41. Auflage 2011 "(...) Aus österreichischer Sicht ist es eine aktuelle und wunderbare Gesamtschau des deutschen Gesellschaftsrechts, das mit seinem Reichtum und mit seiner Parallelität und seinem Reichtum für die Lösung praktischer Fragen eine wertvolle Hilfe bietet." Susanne Kalss, in: Der Gesellschafter 3/ 2011, zur 1. Auflage 2011
"Kein Kommentar bietet eine so umfassende Erläuterung des Straßenverkehrsrechts wie dieses Standardwerk, das jetzt in der 41. Auflage vorgelegt wird.(...) Wer als Rechtsanwalt seine Argumentation mit Hinweisen und Stellungnahmen aus dem Hentschel/König/Dauer absichert, befindet sich auf der sicheren Seite und muss Erfolg haben. Deshalb darf auch diese Neuauflage in keiner Kanzlei fehlen. Der Kommentar ist und bleibt im Straßenverkehrsrecht die oberste Instanz." in: ACE Verkehrsjurist 2/ 2011, zur 41. Auflage 2011
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