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Der vermögensrechtliche Schutz der menschlichen Persönlichkeit, insbesondere der postmortale Persönlichkeitsschutz stehen im Mittelpunkt des Werkes. Leitgedanke ist dabei, daß der Bundesgerichtshofes, der von "vermögensrechtlichen Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" spricht, auf halbem Wege stehen bleibt. Es gilt Persönlichkeitsgüterrechte zu entwickeln, deren schuldhafte Verletzung nicht nur zum Schadensersatz verpflichten kann, sondern auch die Abschöpfung des Verletzererlöses ermöglicht.
Die Schrift enthält die Fachvorträge und Diskussionsbeiträge zu der im Frühjahr 2000 durchgeführten Vortragsveranstaltung der Forschungsstelle für Medienrecht und Medienwirtschaft der Philipps-Universität Marburg, an welcher bekannte Medienrechtsexperten aus Justiz, Wissenschaft und Praxis teilnahmen. Der Herausgeber des Bandes setzt sich in drei Nachtragsbeiträgen mit den nach wie vor nicht vollends geklärten Fragen auseinander, ob das ursprünglich rein ideell aufgefaßte allgemeine Persönlichkeitsrecht auch kommerzielle Interessen der Person zu schützen vermag, wie sich der postmortale Persönlichkeitsschutz vermögensrechtlich begründen läßt und ob die Herausgabe des Verletzererlöses auch aus verschärfter Bereicherungshaftung herleitbar ist.
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