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Joachim Kuntze

Grundbuchrecht

Kommentar zu Grundbuchordnung und Grundbuchverfügung einschließlich Wohnungseigentumsgrundbuchverfügung

Begründet von: Joachim KuntzeRudolf ErtlHans HerrmannDieter Eickmann
Sonstige Adaption von: Dieter EickmannLothar BriesemeisterSigrun Erber-FallerJörg MunzigHans HerrmannMichael DümigUlrich KellerRobert Sieghörtner
Verlag: De Gruyter, Berlin
Reihentitel: de Gruyter Kommentar
Zusatzinfo: 6., neu bearb. Aufl.; 1700 Seiten.; Enthält eine Printausgabe und ein eBook
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
ISBN13: 9783111826714
ISBN10: 3111826716
Erschienen: 01.01.2006
Medientyp: Nonbook
Einbandart: Mixed media product
Sprache: Deutsch
Maße: Höhe 235 mm, Breite 155 mm
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Die Neuauflage des anerkannten und in Wissenschaft und Praxis seit Jahren eingeführten Kommentars zum gesamten Grundbuchverfahrensrecht trägt den vielfältigen Veränderungen dieses Rechtsgebiets - beispielhaft genannt sei hier nur die veränderte Rechtsprechung zur Rechts- und damit Grundbuchfähigkeit der GbR - in allen Bereichen Rechnung. Dabei war auch für die jetzt vorgelegte 6. Auflage maßgebende Zielsetzung, das gesamte Grundbuchverfahrensrecht in einem einzigen Band darzustellen, der für die Praxis bestimmt ist. Besonders hervorzuheben ist die Erweiterung der grundlegenden Erläuterungen in der Einleitung, die den Einfluss ausländischen Rechts auf die notarielle und grundbuchamtliche Tätigkeit umfassend darstellt und somit der zunehmenden internationalen Verflechtung, bedingt durch mehr und mehr grenzüberschreitendes Rechtshandeln, Rechnung trägt.
Lothar Briesemeister, Kammergericht Berlin; Michael Dümig, Universität Mainz; Dieter Eickmann, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin; Sigrun Erber-Faller, Notarin, Memmingen; Hans Herrmann, Notar a.D., Memmingen; Ulrich Keller, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin; Jörg Munzig, Notar, Neu-Ulm; Robert Sieghörtner , Notar a.D.,Erlangen, Universität Erlangen-Nürnberg.
"[...] ein zuverlässiger Ratgeber für alle, die sich mit dem Grundstücksrecht im weitesten Sinne beschäftigen müssen."Udo Hintzen in: Der Deutsche Rechtspfleger 9/2007 "Der Kommentar erfüllt die Bedürfnisse der Praxis und der Wissenschaft in hohem Maße."Walter Böhringer in: BWNotZ 4/2007 "[...] ist und bleibt der KEHE eines der Standardwerke der GBO-Kommentarliteratur."Harald Wilsch in: FGPrax 2/2007 "Eine vorzügliche Kommentierung des Grundbuchrechts."Christian Hertel in: DNotl 13/2006
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