Am 1. März 2012 tritt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Institutionelle Gläubiger, wie z.B. Kreditinstitute, können ihren gesteigerten Einfluss insbesondere auf die Person des Insolvenzverwalters geltend machen. Nur wer die Optionen kennt, kann seine Chancen als Gläubiger optimal nutzen.
Andererseits gilt es, Missbräuchen vorzubeugen. So können Schuldner und andere Gläubiger versuchen, einen ihnen genehmen Verwalter durchzusetzen. Besondere Vorsicht ist beim Antrag auf Eigenverwaltung und im neuen Schutzschirmverfahren geboten. Jeder, der sich in Banken mit Recht, Sanierung und Insolvenz oder der Durchsetzung von Forderungen beschäftigt, muss sich bereits jetzt mit der neuen Rechtslage vertraut machen.