"Eckpfeiler des Zivilrechts" - Staudinger-Knowhow fürs Prädikatsexamen
Zum Beginn des Wintersemesters 2010/2011 erscheint die Neubearbeitung 2011 des Staudingerbandes "Eckpfeiler des Zivilrechts", in dem das fundamentale Orientierungswissen und Strukturverständnis zum gesamten BGB, einschließlich des Familien- und Erbrechts erläutert wird. Der Herausgeber des Bandes, Professor Michael Martinek von der Universität des Saarlandes, stand uns für einige Fragen zu diesem Werk zur Verfügung.
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Herr Professor Martinek, kann man mit der aktuellen Neubearbeitung der "Eckpfeiler" nun wirklich das Prädikatsexamen schaffen? In der Tat, das kann man - und das wird man, wenn man sich nicht gleich vom Umfang abschrecken lässt (die Bibel ist übrigens noch dicker!), sondern sich der Herausforderung stellt, sich den Inhalt der einzelnen Beiträge zu den Teilgebieten unseres BGB wirklich anzueignen und zunehmend Wissen und vor allem Verständnis zu den examensrelevanten Grundlagen zu erwerben. Das wird gerade ambitionierten Studenten und Referendaren sogar Freunde bereiten. Sie merken nämlich bei der Lektüre schnell, dass nicht nur der Einblick, sondern auch der Durchblick wächst. Und das gibt Selbstvertrauen. Und wie mir ein geschätzter Kollege und erfahrener Prüfer versichert hat: ?Man kann einfach nicht durch das Examen fallen, wenn man das verstanden hat, was in den Eckpfeilern steht." Nach Überzeugung unseres Autorenteams von 24 ausgewiesenen Zivilrechtslehrern ist es für die Vorbereitung auf ein Prädikatsexamen ja keineswegs ?der Stein der Weisen?, sich mit Detailwissen vollzustopfen. Viel klüger ist es, sich um eine Beherrschung der Grundlagen, der Prinzipien, der Zusammenhänge, der Wertentscheidungen, der Systematik und der Strukturen zu bemühen. Und gerade dieses Verständnis der tragenden Grundlagen unseres BGB wird in den "Eckpfeilern" gezielt vermittelt. Die Resonanz auf die Vorauflagen bestätigt dieses Konzept einer gezielten Verständnisförderung.
 Leseprobe
Die Examensvorbereitung läuft meist primär über die intensive Bearbeitung von Fällen. Die "Eckpfeiler" gehen einen anderen Weg - warum? Damit einem sozusagen die "Fälle nicht davon schwimmen". Natürlich muss der Examenskandidat intensiv Fälle bearbeiten und Probeklausuren schreiben, auch Prüfungsschemata einüben etc. Aber damit ist es nicht getan. Auch wer sich mit gutem Gedächtnis Hunderte von Fällen und Lösungen en detail einprägt, ist regelmäßig "aufgeschmissen", wenn - wie so oft - ein völlig unbekannter Fall "drankommt" und wenn sich dann zeigt, dass man die Grundlagen der Rechtsmaterie nicht richtig verstanden hat, sondern neuen Fragestellungen hilflos gegenüber steht. Gute Juristen beherrschen oft überhaupt nur die tragenden Prinzipien, die wichtigsten Zusammenhänge, die gesetzlichen Wertentscheidungen, eben die Systematik und die Strukturen der einzelnen Rechtsgebiete. Und sie können damit selbständig, originell und überzeugend argumentieren und eigenständige Lösungen für neue Fallgestaltungen entwickeln. Und darauf kommt es an. Die Prüfer belohnen ja kaum das Abladen von auswendig gelernten Wissensbeständen, die oft mutwillig in einen Fall "eingebaut" werden. Sie sind sich doch darüber im Klaren, dass es oft Zufall ist, ob ein Kandidat gerade dies oder jenes weiß. Sie wollen lesen, dass der Kandidat sich auch auf unbekanntem Feld argumentativ bewegen und selbständig mit den Regelungen, den Wertungen, den Prinzipien umgehen kann, weil er die Grundlagen eines Teilrechtsgebiets verstanden hat. Bloßes Wissen ist "ausreichend", allenfalls "befriedigend", wirkliches Verständnis der Grundlagen, also der "Eckpfeiler" ist eben "gut".
Heißt das also, dass bei juristischen Prüfungen ähnlich wie im Mathematikunterricht nur derjenige wirklich eine gute Lösungen erarbeiten kann, der "das Prinzip" (in der Mathematik etwa eine bestimmte Formel) verstanden hat und dieses auf beliebige Aufgaben anwenden kann? Ganz so ist es nicht, denn bei uns Juristen geht es nicht um eine exakte Naturwissenschaft. Dafür ist zu viel Rhetorik und Abwägung und Ergebnisoffenheit im Spiel. Aber es ist doch ähnlich: Mit dem Verständnis von Prinzipien, Strukturen, Systemen, Wertentscheidungen und Methoden, die ein Rechtsgebiet charakterisieren, lassen sich auch völlig unbekannte Aufgaben überzeugend lösen.
Wie sind Ihrer Einschätzung nach die "Eckpfeiler" im Vergleich zu anderen Lehr- und Studienbüchern zur Examensvorbereitung einzuschätzen?
 Eckpfeiler des Zivilrechts
Redaktor: Michael Martinek
Sellier - de Gruyter
3. Aufl. 2010, ca. 1344 S.
EUR 49,95
Der "Geheimtipp" unter ambitionierten Studenten: "Staudinger/Eckpfeiler des Zivilrechts" vermittelt - auch für die tägliche Praxis - das Verständnis für die Zusammenhänge des BGB. Hierzu dienen sog. Querschnittsbeiträge (z.B. "Leistungsstörungsrecht" oder "Vertragstypen"), die im BGB getrennt geregelte, inhaltlich aber zusammenhängende Bestimmungen, in systematischem Zusammenhang erläutern. Damit erwirbt der Leser die Sicherheit, die er für die Lösung neuer Fallvariationen benötigt. Neu: Durch den Teil "BGB aktuell 2010/2011" wird den Lesern eine praktische, zeitsparende Übersicht zu den relevanten aktuellen Entwicklungen zum BGB an die Hand gegeben. Besondere Berücksichtigung finden darüber hinaus die, in Studium und Praxis, zu beachtenden europarechtlichen Einflüsse auf das BGB.
Für diese Frage bin ich als Herausgeber natürlich sehr "befangen", beantworte sie aber dennoch gern und sozusagen selbstbewusst und offensiv: Die "Eckpfeiler" sind nach meiner Einschätzung für die Examensvorbereitung ohne Parallele und von ganz besonderem Wert. Meine Kolleginnen und Kollegen haben in ihren Beiträgen ganz hervorragende Arbeit geleistet, sei es was die Klarheit im Aufbau, sei es was die Präzision in der Begrifflichkeit, sei es was die übergreifenden Verbindungen in den "Querschnittsbeiträgen" angeht.
"Querschnittsbeiträge?" Das sind diejenigen Beiträge, in denen Rechtsinstitute dargestellt werden, die im BGB verstreut geregelt, inhaltlich und systematisch aber miteinander verbunden sind, also Beiträge etwa zum Leistungsstörungsrecht, zum Kreditsicherungs- oder zum Verbraucherschutzrecht.
Die Neubearbeitung enthält u.a. den neuen Teil "BGB aktuell 2010/2011". Was kann man sich darunter vorstellen? Dieser Teil ist nur eine von mehreren konzeptionellen Verbesserungen gegenüber den Vorauflagen. Der Beitrag "BGB aktuell 2010 / 2011" präsentiert eine Übersicht über die in jüngster Zeit erfolgten und die derzeit diskutierten bzw. bevorstehenden Änderungen des BGB. Dies soll einen - vor allem für Examenskandidaten wichtigen - ersten, schnellen Zugang zu den technischen und inhaltlichen Neuerungen erleichtern; die thematischen Vertiefungen dazu sind dann in den einzelnen Eckpfeiler-Beiträgen nachzulesen. Man darf sich ja von den immer hektischer durchgesetzten, bisweilen nur recht kurzlebigen Änderungen in praktisch allen fünf Büchern sowie auch im EGBGB (das gern das "sechste Buch" des BGB genannt wird) nicht erdrücken lassen, sondern muss seinen "Durchblick" stets im Gleichschritt mit der Dynamik unserer Gesetzgebung und Rechtsprechung aktualisieren. Was die anderen Verbesserungen der Neubearbeitung betrifft: Die Einführung von Randnummern in den Beiträgen soll zusammen mit dem ausführlichen Sachverzeichnis die Orientierung wie auch die Zitierbarkeit zu einzelnen Themenbereichen erleichtern. Vielfach sind jetzt auch neben den selbstverständlichen Aktualisierungen neue Abschnitte namentlich zu rechtsvergleichenden oder gemeinschaftsrechtlichen Fragen unseres Zivilrechts aufgenommen worden, denn unser BGB europäisiert sich bekanntlich in stark zunehmendem Maße.
Kommen als Leser ausschließlich Studenten und Referendare in Betracht? Nein, der Band ist nicht nur für ambitionierte Studenten und Referendare besonders hilfreich, die sich gezielt auf ein Prädikatsexamen vorbereiten wollen, sondern auch für Praktiker wie Anwälte, Richter, Notare, Unternehmensjuristen usw., ja selbst für Wissenschaftler in Forschung und Lehre. Denn sie alle können sich in diesem oder jenem Teilgebiet des BGB jenseits des vertrauten Berufsalltags eine profunde Orientierung, eben Einblick und Durchblick verschaffen.
Herr Professor Martinek, herzlichen Dank!
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