Obwohl § 43c BRAO und die Fachanwaltsordnung ein streng formalisiertes Verleihungsverfahren
vorschreiben, ranken sich um die FAO viele »Geheimnisse«. Der gut informierte Antragsteller hat
hier klar die Nase vorn.
Besprochen werden u.a. folgende Themen:
- Welche Grundvoraussetzungen muss ein Fachanwalts-Lehrgang erfüllen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann/darf ein Fachgespräch geführt werden?
- Was ist zu tun, wenn ein Antrag negativ beschieden wurde?