Die Umsatzsteuer als Steuer auf die Einkommensverwendung durch den Verbraucher bildet nach der Ertragsbesteuerung den zweiten Teil des fiskalischen Zugriffs, der mit seiner europarechtlichen Verschränkung an Bedeutung für die Beratungspraxis ständig zunimmt. Dies ist ein steuerrechtliches Spezialgebiet mit Hochkonjunktur. Eine verlässliche Informationsversorgung ist daher unentbehrlich. Sie bietet das Modul Umsatzsteuerrecht.