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Band 2 behandelt die §§ 241-432 BGB und bringt damit das Allgemeine Schuldrecht wieder auf den aktuellen Rechtsstand.
Der Band 2: - kommentiert erstmals das neue Verbraucherschutzrecht in Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge. Inhalt der Neuregelung sind eine verbesserte Information der Verbraucher vor Vertragsschluss, eine stärkere Reglementierung der Werbung sowie die Modifizierung der Kündigungsregelungen. Neben Verbraucherdarlehensverträgen sind auch Teilzahlungsgeschäfte und Finanzierungsleasingverträge von der Reform erfasst. - erläutert die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht wurden die bislang in der BGB-InfoV enthaltenen Regelungen über Informationspflichten in das EGBGB überführt. Die fakultativen Muster für die Widerrufs- und die Rückgabebelehrung haben nun Gesetzesrang. - berücksichtigt weitere Reformen wie Telefonwerbung-Bekämpfungsgesetz, Risikobegrenzungsgesetz, Forderungssicherungsgesetz, FGG-Reform und die Modernisierung des Teilzeit-Wohnrechterechts; - kommentiert sachkundig die Neugestaltung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts in den §§ 275 ff. BGB unter Berücksichtung der aktuellen Diskussion im Schrifttum mit den Grundtypen Nichterfüllung und Schlechterfüllung; - behandelt die positive Vertragsverletzung, die culpa in contrahendo und die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage, jeweils mit gewohnt fundierter Kommentierung zur Norm; - berücksichtigt die Neuregelung des Hinterlegungsrechts durch Einführung neuer Hinterlegungsgesetze der Bundesländer und Aufhebung der Hinterlegungsordnung; - hochaktuell: die neueste Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht ist vollständig eingearbeitet. Zahlreiche Details wie zur Werkstattreparatur von Kfz, zum Ersatz der Umsatzsteuer und zu Finanzierungskosten sind verarbeitet; - berücksichtigt im AGB-Recht die neue Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Océano Grupo und Freiburger Kommunalbauten zur Prüfungszuständigkeit der mitgliedstaatlichen Gerichte. In aktualisierter Form fortgesetzt wird die gründliche Kommentierung der AGB der Kreditwirtschaft; - berücksichtigt die geplante Reform durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge. Hierdurch wird die Messner-Entscheidung des EuGH umgesetzt, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann.
Redakteur: Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.
Die Bearbeiter des Bandes 2: Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Basedow, Prof. Dr. Peter Bydlinski, Prof. Dr. Ignacio Czeguhn, Prof. em. Dr. Volker Emmerich, Richter am Oberlandesgericht a.D., Prof. Dr. Wolfgang Ernst, Dr. Rhona Fetzer, Richterin am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Finkenauer, Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald, Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann, LL.M., Prof. Dr. Mathias Habersack, Prof. Dr. Rainer Kanzleiter, Notar, Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Andreas Masuch, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Hartmut Oetker, Richter am Thüringer Oberlandesgericht, Prof. em. Dr. Günter H. Roth, Dr. Martin Schlüter, Rechtsanwalt und Notar, Prof. Dr. Christiane Wendehorst und Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest
"(...) Insgesamt ist für diese beiden Bände aus Rezensionen früherer Bände zu wiederholen, dass sie sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis ganz besonders wertvoll sind; für die Wissenschaft durch ihren Tiefgang, für die Praxis noch dazu durch die ausführliche und aktuelle Darstellung der Rechtsprechung und Literatur." Fachanwalt für Familienrecht Dr. Ludwig Bergschneider, in: Zeitschrift f.d. gesamte Familienrecht, Heft 8/ 2008, zur 5. Auflage 2007
"(...) Die Ausführungen sollen aufzeigen, wie anregend die Kommentierung gerade in den Bereichen ist, in denen die gesetzgeberischen Neuerungen noch vor ihrer vollständigen Bewältigung stehen. Der Kommentar arbeitet die Problemlagen präzise heraus und schlägt allenthalben wissenschaftlich fundierte und praktisch hoch gangbare Lösungen vor. An Aktualität und in Hinsicht auf die Zuverlässigkeit der Materialaufbereitung lässt der Kommentar ebenfalls keine Wünsche offen." RA Professor Dr. Hubert Schmidt, in: NJW, Heft 39/2007, zur 5. Auflage 2007
Expertenmeinung von Juniorprofessor Ulrich Segna, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, zur 5. Auflage 2007: "Das allgemeine Schuldrecht des BGB hat sein Gesicht in den letzten Jahren wie kaum ein anderes Gebiet des Zivilrechts verändert. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, Zweites Gesetz zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften, Anpassungen der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen, die Rechtsprechung zur Länge der Widerrufsfrist bei eBay-Käufen und zu den sog. "Schrottimmobilien" - dies sind nur einige der Neuerungen und Entwicklungen, die bei der Neuauflage des zweiten Bandes des "MüKo" zu berücksichtigen waren. Die Aufgabe, den Leser auf höchstem Niveau über den Stand des heutigen Privatrechts zu informieren, meistern die Kommentatoren - Ulmer ist aus dem Autorenkreis ausgeschie-den, Masuch (§§ 312, 312a und §§ 355 bis 357) und Kieninger (§§ 307 bis 309) sind hinzugekommen - auch in diesem Band in beeindruckender Weise. Dies an einzelnen Beispielen zu belegen ist hier angesichts des auf mehr als 2700 Seiten angewachsenen Umfangs des Kommentars weder möglich noch sinnvoll. Daher sei auch für die Neauflage des zweiten Bandes in aller Kürze festgestellt: Die mit zahlreichen Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung versehenen Erläuterungen zeichnen sich durchgängig Aktualität, Tiefgang und Verständlichkeit aus und setzen mitunter auch kräftige eigene Akzente. Auch wenn sich der "MüKo" in erster Linie als Kommentar für die Praxis versteht, wird er auch wissenschaftlichen Ansprüchen vollauf gerecht. Prädikat: Besonders empfehlenswert."
"(.) Der Münchener Kommentar ist eines der Standardwerke in der zivilrechtlichen Kommentarliteratur. Dieser Rang wird durch die 5. Auflage gefestigt. Wer sich über die derzeitige Diskussion des Allgemeinen Schuldrechts und des AGG zuverlässig informieren will, wird um den Münchener Kommentar nicht herumkommen." RA Christoph Sandkühler, in: Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm, 03/2007, zur 5. Auflage 2007
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