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Büscher/Jungeblut

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Top-Titel

Kommentar

Autor: Prof. Dr. Wolfgang BüscherRA Dieter Jungeblut
Verlag: Carl Heymanns, Köln
Reihentitel: Heymanns Taschenkommentare
Zusatzinfo: 1. Auflage 2016; ca. 1000 Seiten.
ISBN13: 9783452252098
ISBN10: 3452252094
Erscheint ca.: 15.10.2015
Medientyp: Buch
Einbandart: Gebunden
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Angekündigte Neuauflage
ca. 128,00 €
zzgl. 0,00 €
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Einzelpreis
Der kompakte Rechtsprechungskommentar zum UWG aus erster Hand ergänzt unsere erfolgreiche Reihe der Heymanns Taschenkommentare.

Das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (1. UWGÄndG) dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) und verankert damit den europäischen Verbraucherschutz im nationalen Recht.

- Die zum Teil umfassenden Änderungen sind für Unternehmen und Rechtsanwälte von großer Bedeutung:
- Das Gesetz knüpft nunmehr an den Begriff der "geschäftlichen Handlung" an statt an eine "Wettbewerbshandlung" und erweitert damit den Anwendungsbereich des UWG.
- Irreführung durch Unterlassen wird in der neuen Vorschrift des § 5a UWG geregelt.
- Die sog. Schwarze Liste normiert für das Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) Verhaltensweisen, die per se unlauter im Sinne des Gesetzes sind.

Der Kommentar greift diese Änderungen und die umfassende nationale Rechtsprechung auf und bietet dadurch Nachschlagemöglichkeiten für die praxisrelevanten Problemstellungen.
Prof. Dr. Wolfgang Büscher ist Richter am Bundesgerichtshof und Mitglied des für Wettbewerbs-, Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats. Er ist Honorarprofessor an der Universität Osnabrück und Autor verschiedener Veröffentlichungen zum Marken- und Wettbewerbsrecht.

Dieter Jungeblut ist Rechtsanwalt in Hamburg. Er ist spezialisiert auf Marken- und Wettbewerbsrecht und bereits durch Veröffentlichungen wie "Abmahnung, Schutzschrift und Unterlassungserklärung im gewerblichen Rechtsschutz" bekannt.
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