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Gerold/Schmidt

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG
Top-Titel

Kommentar

Begründet von: Dr. Wilhelm Gerold
Fortgesetzt von: Dr. Herbert Schmidt
Bearbeitet von: Kurt von EickenRA Wolfgang MaderDr. Steffen Müller-RabeRA Dr. Hans-Jochem MayerRA Detlef Burhoff
Verlag: C.H. Beck, München
Zusatzinfo: 20., überarbeitete Auflage 2012; 2027 Seiten. Mit Erratazettel (16 Seiten.)
ISBN13: 9783406627804
ISBN10: 3406627803
Erschienen: 31.05.2012
Medientyp: Buch
Einbandart: Gebunden
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Höhe 240 mm, Breite 160 mm, Gewicht 2123 gr
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Der Gerold/Schmidt zum RVG beantwortet alle Fragen des anwaltlichen Vergütungsrechts zuverlässig und praxisnah. Der Kommentar von Gerold/Schmidt genießt daher bei Anwälten und Richtern hohes Ansehen. Es gibt kaum ein Urteil zum RVG, das ohne ein Zitat aus dem Gerold/Schmidt begründet wird.

Der Kommentar in Neuauflage berücksichtigt vor allem die gesetzlichen Änderungen des RVG:
- den neuen § 62 RVG zum Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
- den neuen § 59a RVG zur Bekanntmachung von Neufassungen im Bundesgesetzblatt
- den neuen § 24 RVG zur Ermittlung des Gegenstandswertes im Sanierungs- und
Reorganisationsverfahren.

Der Teil zu den Gegenstandswerten ist erheblich erweitert; insbesondere sind die Bezüge zur Kommentierung des RVG noch deutlicher gemacht worden. Zudem sind umfangreiche neue Stichwörter zum Straf- und Bußgeldverfahren enthalten. Zusätzlich aufgenommen ist der Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit.
Begründet von Dr. Wilhelm Gerold ┼.
Fortgeführt von Dr. Herbert Schmidt ┼.
Bearbeitet (bis zur 17. Auflage) von Kurt von Eicken, Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D.,
(bis zur 19. Auflage) von Wolfgang Madert, Rechtsanwalt, Dr. Steffen Müller-Rabe, Richter am Oberlandesgericht a.D., Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Detlef Burhoff, Richter am Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt
"(...) Wie gewohnt besticht das Standardwerk auch in der neuesten Auflage mit der Aktualität der Kommentierung durch die Berücksichtigung der neuesten kostenrechtlichen Entscheidungen der obersten Gerichte, zunehmend auch des BGH. Zu erwähnen sind insoweit insbesondere die Themenbereiche Vergütungsvereinbarung, Gebührenanrechnung, Kostenerstattung / Reisekosten mehrerer Anwälte. Zudem hat sich - trotz des Ausscheidens von Kurt von Eicken - das Autorenteam sehr gut verstärkt. Der "Gerold/Schmidt" ist und bleibt die erste Wahl, wenn es um das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geht."
Anke Kumutat Dipl.-Rechtswirtin, in: Berliner Anwaltsblatt 12/ 2008, zur 18. Auflage 2008

"(...) Fazit: Das Werk hat mit der 18. Auflage mehr denn je die Stellung als Standard- bzw. Großkommentar zum RVG behauptet. Das Werk darf daher in keinem Bücherregal fehlen."
Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert, in: Verkehrsrechtsreport 11/ 2008, zur 18. Auflage 2008

"(...) Auch die Lektüre anderer Textpassagen bestätigt das Fazit: Ein bewährter Kommentar, der durch die "Verjüngungskur" an vielen Stellen noch deutlich gewonnen hat."
Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann, in: Neue Juristische Wochenschrift 50/ 2008, zur 18. Auflage 2008

"(...) Zusammenfassend ist festzustellen, dass der "Gerold/Schmidt" auch in der Neuauflage das Standardwerk in Fragen der anwaltlichen Vergütung bleibt, das dem Autorenteam hervorragend gelungen ist. Es ist dank seines strukturierten Aufbaus gut zu nutzen und stellt für den mit anwaltlichem Vergütungsrecht befassten Praktiker, sei es der Richter oder Rechtspfleger bzw. der Anwalt, aber auch für Studierende, eine unverzichtbare Hilfe bei der täglichen Arbeit dar und ist insgesamt nachdrücklich zu empfehlen."
Dipl.-Rechtspflegerin Margret Wiesel, in: Der Deutsche Rechtspfleger 01/ 2009, zur 18. Auflage 2008

"(...) Auch im Übrigen zeichnet die 18. Auflage des Kommentars die bereits aus den Vorauflagen gewohnte Qualität aus. Daher besteht kein Zweifel, dass sowohl Rechtsanwälte als auch Richter und Kostenbeamte sowohl zur Verschaffung eines Überblicks über vergütungsrechtliche Fragen als auch zur Lösung schwieriger Einzelprobleme auch die Neuauflage des Gerold/Schmidt gerne zur Hand nehmen werden."
Dr. Sylvia Storch, Richterin am Landgericht, in: Die Justiz 11/ 2008, zur 18. Auflage 2008

"(...) Beide Kommentare haben zu Recht ihre Stellung als Standard- bzw. Großkommentare zum RVG mit der Neuauflage behauptet. Weil die Stärken des Gerold/Schmidt eher bei der Kommentierung des Teils 3 W RVG, des Schneider/Wolf dagegen eher bei der Kommentierung der Teile 4 und 5 W RVG sowie der Darstellung vergütungsrechtlichen Fragestellungen in Verkehrssachen zu finden sind, sollten beide Werke in keinem Bücherregal fehlen. Hierdurch ist ein umfassender Überblick über das anwaltliche Vergütungsrecht gewährleistet."
Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert, in: VerkehrsRechtsReport 10/ 2006, zur 18. Auflage 2008

Expertenmeinung von Markus Flick, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent bei dem Fach-anwaltskurs zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Hannover, zur 18. Auflage 2008:
"Seit dem Erscheinen der Vorauflage haben sich erhebliche Rechtsänderungen und Rechtsfortbildungen ergeben, die in der Neuauflage des Gerold/Schmidt berücksichtigt worden sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2006 veranlasste den Gesetzgeber zur Einführung des anwaltlichen Erfolgshonorars. Insoweit leistet der Kommentar wertvolle Hilfe, wenn er auf die Vorstellungen des Gesetzgebers bei der Interpretation des § 4 a RVG hinweist. Weiterhin sind die Änderungen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eingearbeitet. Auch in der 18. Auflage des Gerold/Schmidt wird auf rund 1800 Seiten der aktuelle Stand von Gesetzge-bung, Rechtsprechung und Literatur sehr sorgfältig beleuchtet, so dass es für denjenigen, der sich mit dem Vergütungsrecht befasst, ein unentbehrliches Werkzeug darstellt.
Neben der hohen Aktualität führen weitere Vorteile dazu, dass sich das Werk mit Gewinn nutzen lässt. Angesichts des gut strukturierten Aufbaus ist der Kommentar einfach zu handhaben. So ist im Gerold/Schmidt der Text des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in einem eigenen Abschnitt der eigentlichen Kommentierung vorangestellt. Dadurch hat der Leser zunächst den Gesetzestext übersichtlich und kompakt vor sich. Dann folgt die ausführliche Kommentierung der einzelnen Paragraphen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Hierbei helfen dem eiligen Leser die den einzelnen Paragraphen vorangestellten Kurzübersichten zur schnellen Orientierung. Auch die Hervorhebung wichtiger Stichwörter im Text durch Fettdruck trägt zur Optimierung der Schnellsuche bei. Zahlreiche Fallschilderungen und Berechnungsbeispiele veranschaulichen die Erörterungen. Außerdem erleichtern dem Leser Checklisten und wertvolle Praxistipps die Arbeit im Vergütungsrecht erheblich. Darüber hinaus bieten zahlreiche weiterführende Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur Anknüpfungspunkte auch zur Lösung von speziellen Problemen im Vergütungsrecht. Anschließend wird ebenso das Vergütungsverzeichnis eingehend kommentiert und im Anhang werden besondere Verfahrensarten wie Arbeitsgerichtsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz, selbständiges Beweisverfahren, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit erläutert. Es folgen Auszüge aus anderen wichtigen Gesetzestexten, Gebührentabellen, Streitwertkataloge und eine Synopse BRAGO-RVG.
Die Autoren sind durch zahlreiche Veröffentlichungen als Kenner der Materie bestens ausgewiesen. Neu als Bearbeiter sind hinzugekommen Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Arbeitsrecht, und Detlef Burhoff, Richter am OLG Hamm.
Als Fazit ist festzuhalten: Auch die 18. Auflage des Klassikers zum Vergütungsrecht ist den Autoren hervorragend gelungen." "(...) Mit Blick auf das mehr als 130 Seiten starke, aussagekräftige Sachverzeichnis gilt: Nicht nur Zeit, sondern auch die Lektüre eines RVG-Kommentars ist Geld, im Positiven wie im Negativen.
Wer als Rechtsanwalt mit Recht mehr Geld will, sollte sich die Zeit nehmen, auch weiterhin und erst recht in den "Gerold/ Schmidt" zu schauen, nicht nur, wenn er ein gebührenrechtliches Problem hat. Denn auch in der "Routineabrechnung" kann der Kommentar sein Geld schnell wieder einspielen.
Denn insofern sollte gelten: »In suis advocatus calculat«. Dabei ist der "Gerold/Schmidt" ein zuverlässiger Freund und Helfer."
RA Ulrich Fischer, in: Neue Juristische Wochenschrift, 28/2007, zur 17. Auflage 2006

"(...) Der Klassiker des anwaltlichen Vergütungsrechts kommentiert das RVG bereits in der seit 1. Juli 2006 geltenden Fassung und berücksichtigt damit insbesondere die mit der Neufassung des § 34 und dem Wegfall der Ziffern 2100 bis 2103 VV-RVG verbundene Notwendigkeit, bei der außergerichtlichen Beratung Vergütungsvereinbarung zu treffen. (.) Der "Gerold/Schmidt" bleibt auch in der Neuauflage das Standardwerk in Fragen der anwaltlichen Gebühren und ist nachdrücklich zu empfehlen. Der Kaufpreis dürfte sich schnell bezahlt machen."
RAin Ines Klima und RA Marc Zastrow, in: Justiz-Minsterial-Blatt, 09/2006, zur 17. Auflage 2006

"(.) Damit kommentiert dieser Klassiker des anwaltlichen Vergütungsrechts als erster Kommentar die gesamte Reform durch dass Kostenrechtsmodernisierungsgesetz."
In: Rechtsanwaltskammer Köln, 03/2006, zur 17. Auflage 2006
Expertenmeinung von RA und Notar M. Hamburger, zur 17. Auflage 2006 :
"Der seit nunmehr 55 Jahren bestehende Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht "Gerold/Schmidt" ist nun in der 17. Auflage erschienen. Angesichts der gesetzgeberischen Hektik auf den auch immer wieder das Kostenrecht tangierenden Rechtsgebieten darf man Autoren und Verlag dankbar dafür sein, dass so bald nach Erscheinen der Vorauflage für den Praktiker eine Neubearbeitung dieses Klassikers des anwaltlichen Vergütungsrechts zur Verfügung gestellt wird. So sind beispielsweise neu eingearbeitet das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das Gesetz zu europäischen Vollstreckungstiteln, das Gesetz zur Europäischen Vollstreckungstiteln, das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren, das Justizkommunikationsgesetz, das Gesetz zum Internationalen Familienrecht, das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, das die EG-Prozesskostenhilfegesetz und das Anhörungsrügengesetz. Ebenfalls bereits berücksichtigt ist die durch das KostRModG zum 01.07.2006 in Kraft tretende Neufassung des § 34 RVG, der sicherlich für eine Vielzahl der Anwälte insofern Neuland eröffnet, als diese Vorschrift zum Abschluss von Gebührenvereinbarungen auf dem Gebiet der außergerichtlichen Beratung der Gutachtenerstattung und der Mediation anhält. Hier leistet die Kommentierung wertvolle Erste Hilfe. In einer Zeit zu der das gerade einmal zwei Jahre alte RVG noch immer als "neu" bezeichnet werden muss, ist der Praktiker, sei es nun der Richter oder der Anwalt, dringend darauf angewiesen, Tendenzen der Rechtsprechung der Instanzgerichte, insbesondere aber auch der höchstrichterlichen Spruchkörper kennen zu lernen und ebenso die Meinungen im Schrifttum. In diesem Bereich leistet der Kommentar außerordentliche Hilfe durch eine Fülle von Zitaten neuesten Standes, teilweise einschließlich Februar 2006. Ganz besonders hervorzuheben ist die Methode der Autoren die abstrakte Problemdarstellung durch konkrete Fallschilderungen und Berechnungsbeispiele erläuternd zu ergänzen, ohne dass das Werk dadurch in die Nähe zum Lehrbuch für Studenten gerät. Die oft komplizierten Zusammenhänge werden durch die plastischen Falldarstellungen und Berechnungsbeispiele erheblich leichter durchschaubar und prägen sich besser ein. Der neue "Gerold/Schmidt" ist insbesondere für den Rechtsanwalt ein unverzichtbarer Ratgeber, wenn er sich zuverlässig und optimal über die ihm zustehenden Gebührenansprüche informieren will. Zu Recht wirbt der Verlag daher auch mit dem Slogan "Damit Sie auf Ihre Kosten kommen.". Aber auch alle anderen Praktiker, wie Richter, Rechtspfleger und Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die mit Vergütungsfragen befasst werden, werden an diesem Standardwerk nicht vorbeikommen.

" In gewohnter Beck-Qualität ist dieser Standardkommentar bereits auf dem Stand vom 1. Juli 2006. Mit diesem Tage entfällt Abschnitt 1 des Teils 2 (VV 2100 bis 2103) und wird durch den geänderten § 34 RVG ersetzt. Ebenso werden alle weiteren Änderungen des RVG seit seiner Einführung behandelt (genannt seien nur die Änderungen durch das Gesetz zu Europäischen Vollstreckungstiteln, das Justizkommunikationsgesetz, das EG-Prozesskostenhilfegesetz sowie das Opferrechtsreformgesetz). Die einschlägigen Gebührenvorschriften werden leicht verständlich und übersichtlich dargestellt, ohne jedoch die nötige Tiefe in der Darstellung zu vernachlässigen. Besonders hilfreich sind hier die vorangesellten Ausführungen über das Verhältnis zur BRAGO. Dies versetzt den Praktiker in die Lage, auf bekanntes zurückgreifen, gleichzeitig aber auch die Neuerungen schnell überblicken zu können. Dabei wird nicht lediglich synoptisch auf alte Vorschriften verwiesen, sondern es werden dezidiert die gesetzgeberischen Intentionen bei der Veränderung von Gebührentatbeständen beschrieben, so daß in der praktischen Anwendung zitierfähige und leicht verständliche Erklärungen unmittelbar entnommen werden können. Besonders die Kommentierung des geänderten § 34 RVG, der mit Beratung, Gutachten und Mediation drei Rechtsgebiete zusammen regelt, ist wegweisend. In kompakter Form werden hier die sich durch diese fundamentale Gesetzesänderung, die das anwaltliche Vergütungsrecht zumindest teilweise auf den Kopf stellt, ergebenden Änderungen bestens strukturiert dargestellt. Besonders hilfreich sind die kurzen Beispiele, die trefflich die Knackpunkte verdeutlichen und wertvolle Hinweise zum Verständnis geben. Insoweit ist insbesondere die neue Kommentierung zu § 34 RVG eine unverzichtbare Lektüre in den frühen Sommermonaten, um für die Kanzleipraxis, insbesondere die allgemeinen Mandatsbedingungen, entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Als Fazit kann festgehalten werden: Dieses gelungene Werk sollte in keiner Kanzlei fehlen, bietet aber auch dem Richter und Rechtspfleger wertvolle Hinweise, ohne die das (neue) Vergütungsrecht nicht sicher beherrscht werden kann."
von RA Kai Uwe Hohn-Simons, Hohn-Simons & Schrotberger, Frankfurt am Main, zur 17. Auflage 2006 :

"(...) Auch nach In-Kraft-Treten des RVG wird trotz der Fülle des Konkurrenzprodukte der erste Zugriff sicherlich immer zum "Gerold/Schmidt" gehen."
Professor Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 2/2005, zur 16. Auflage

"(...) Der Klassiker des anwaltsrechtlichen Gebührenrechts hat den Übergang zum RVG souverän gemeistert und ist uneingeschränkt zu empfehlen."
Staatsanwältin Susanne Taferner, in: Die Justiz, 12/2004, zur 16. Auflage

"(...) Alles in allem also ein Kommentar, der schon nach einiger Benutzung im besten Sinne des Wortes sein Geld wert sein kann."
Dr. Bernhard Dietrich, in: Berliner Anwaltsblatt, 9/ 2004, zur 16. Auflage

"In 16. Auflage ist der Klassiker des anwaltlichen Gebührenrechts erschienen, nunmehr unter dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Titel "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz". Das RVG hat zum 01.07.2004 die BRAGO abgelöst. Das neue Gesetz ist auf alle Mandate anwendbar, die ab dem 01.07.2004 erteilt wurden. Für Altfälle gilt weiterhin die BRAGO. Das Autorenteam ist erweitert worden um den Richter am OLG München, Dr. Steffen Müller-Rabe, der die Kommentierung der §§ 18, 25 RVG sowie der VV 3100 - 3105, 3200 - 3203, 3206 - 3211, 3305 - 3310, 3324 - 3406, 7000 - 7002 sowie bei der Darstellung besonderer Verfahrensarten das Arbeitsgerichtsverfahren den Einstweiligen Rechtsschutz und das selbstständige Beweisverfahren übernommen hat.
Die Gliederung des Kommentars orientiert sich am Gesetz. Der Gesetzestext ist in Teil A zusammen mit dem Vergütungsverzeichnis abgedruckt. Teil B enthält die Kommentierung der Paragraphen des RVG. Daran schließt sich im Teil C die Kommentierung des VV an. Teil D stellt die besonderen Verfahrensarten dar (Arbeitsgerichtsverfahren, Einstweiliger Rechtsschutz, Selbstständiges Beweisverfahren, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit). In Teil E sind auszugsweise weitere Gesetzestexte abgedruckt. Teil F enthält Tabellen (Gebühren des § 13 RVG, des § 49 RVG und des VV 1009). Der Anhang enthält eine Paragraphensynopse von BRAGO und RVG.
Der Verlag hat die Neuauflage genutzt, um ein verbessertes, sehr benutzerfreundliches Layout zu entwickeln. Der Text des Kommentars ist untergliedert und mit entsprechenden Überschriften versehen. Die Erläuterung erfolgt anhand von zahlreichen Beispielen, die aus dem Text ausgesondert und in kleinere Schrift gesetzt sind, sodass sie dem Nutzer sofort ins Auge fallen. Alle Zitate erscheinen nunmehr in Fußnoten, was die Lesbarkeit des Textes stark vereinfacht.
Der Kommentar ist eine wahre Fundgrube zu den einzelnen Gebührentatbeständen. Dies dokumentiert sich schon darin, dass die Kommentierung des VV 837 Seiten umfasst.
Ein kleiner Schönheitsfehler sollte bei der nächsten Auflage korrigiert werden. In Teil D ist bei der Darstellung des Arbeitsgerichtsverfahrens in Rn. 1 und 5 bezüglich der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ein Verweis auf § 15 SchwbG enthalten. Dieses Gesetz ist jedoch am 1.7. 2001 durch das SGB IX abgelöst worden.
Alle Anwälte müssen neues Gebührenrecht lernen. Hierfür ist der Kommentar eine unverzichtbare Hilfe."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hansjörg Berrisch, Gießen, zur 16. Auflage
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