|
Immer wieder stellt sich in Verletzungsprozessen die Frage, welche Informationsansprüche Rechteinhabers gegen Verletzer geltend machen können, wie weit diese Ansprüche reichen oder in wie weit Verletzerinteressen schutzwürdig sind, etwa wenn die Erteilung von Auskunft die Offenbarung von Unternehmensgeheimnissen zur Folge hätte. Namentlich wenn nach §§ 140b PatG oder 19 MarkenG Auskunft über Preise gefordert wird, die der Verletzer durchgesetzt hat, ergeben sich hier sehr rasch auch kartellrechtliche Bedenken und man fragt sich, welchen Schutz Unternehmensgeheimnisse heute genießen, die früher durch den Wirtschaftsprüfervorbehalt geschützt waren.
Obwohl die Praxisrelevanz des Themas auf der Hand liegt, wird es in der Literatur bislang nur marginal behandelt. Dabei sind alle im Patentwesen Tätigen potentiell von dem Thema betroffen. Für Verletzer erklärt sich dies von selbst. Doch auch als Hersteller tätige Rechteinhaber wissen genau, wie leicht - trotz aller Sorgfalt - auch sie Auskunftsansprüchen ausgesetzt sein können und welche existentielle Dimension solche Auskunftsansprüche sehr rasch annehmen können.
Prof. Dr. Christoph Ann LL.M. (Duke Univ.), Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum TU München, Autor zahlreicher Fachpublikationen im gewerblichen Rechtsschutz, Managing Board Member des Munich Intellectual Property Law Centers (MIPLC), Referent in Fortbildungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte, vormals Richter am LG Mannheim (Patentstreitkammer);
Dr. Ronny Hauck, Rechtsanwalt und Akademischer Rat am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum TU München;
Lena Maute, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum TU München.
|