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Daß jeder Benuzter des Internets mit Hilfe von neuen Komprimierungsprogrammen wie MP3 im Netz veröffentlichte Musik herunterladen, kopieren und wieder ins Netz stellen kann, erbost nicht nur Musiker, sondern stellt auch den urheberrechtlich tätigen Juristen vor ganz neue Fragen. Mit diesem Kommentar können Sie Antwort auch dort geben, wo ältere Kommentare nicht mehr weiter wissen.
Die völlig neubearbeitete 2. Auflage dieses Kommentars - erläutert das gesamte Urheberrechtsgesetz und das KUG ausführlich und auf dem neuesten Stand - kommt durch die strenge Orientierung am Gesetzestext der Arbeitsweise des Praktikers entgegen, auch komplexe und schwierige Rechtsverhältnisse primär über die Gesetzesnorm zu lösen. Diese ist hier in die laufende Darstellung integriert. - bietet ein mulitmediarechtlich versiertes Autorenteam, das die Auswirkungen der neuen Möglichkeiten auf technischer Ebene wie z.B. Internet, MP3 etc. profund kommentiert und in den größeren Zusammenhang des Urheberrechts setzt - gibt in der Einführung eine Schnell- übersicht, die auch den mit dem Urheberrecht nicht so Vertrauten auf einen Blick über Aufbau, Regelungszweck und -inhalt des UrhG informiert.
"(...) Alles in allem verdient die Neuauflage hohes Lob; sie ist eine Pflichtanschaffung für jeden österreichischen Urheberrechtler." Robert Dittrich, in: Rundfunkrecht 1-2/01, zur 2. Auflage
"(.) Die von Hans-Peter Hillig verfasste Kommentierung überzeugt. Breite Erfahrung aus einer langjährigen Tätigkeit beim WDR sind gepaart mit tiefgründiger Rechtskenntnis, dargestellt in klarer und nüchterner Sprache." Rechtsanwalt Dr. Stephan Ory, in: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk
"(.) Das Werk gehört zu den Standardkommentaren im Urheberrecht, welches gerade bei aktuellen Fragestellungen als erstes aus dem Bücherregal gezogen werden dürfte. Ein Arbeiten mit der Vorauflage wäre fahrlässig." In: Kommunikationsrecht.com
"(.) Zusammenfassend ist zu sagen, dass mit der 2.Aufl des Möhring/Nicolini ein umfangreiches, den Neuerungen angepasstes Standardwerk zum Urheberrecht vorliegt, das auch für den österreichischen Urheberrechtler von großem Nutzen sein wird." Alexander Popp, in: Österreichische Juristen-Zeitung
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