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Haas/Stange/Strothenke

Steuern in der Anwaltskanzlei

Autor: Dr. Peter HaasArnold Chr. StangeStephan Strothenke
Verlag: ZAP, Münster
Zusatzinfo: 1. Auflage; 531 Seiten.
ISBN13: 9783896552136
ISBN10: 3896552139
Erschienen: 16.11.2009
Medientyp: Buch
Einbandart: Kartoniert
Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Maße: Gewicht 587 gr
Lieferbar
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Egal, ob Sie Ihre Steuern selbst oder mit Hilfe eines Steuerberaters abwickeln - die für Sie in Bezug auf Ihre Kanzlei relevanten Steueraspekte müssen Sie jederzeit parat haben. Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Sachverhalte übersichtlich und verständlich verfügbar.

Auch die steuerrechtlichen Hintergründe zum zivil-, arbeits-, familien- und strafrechtlichen Mandat werden ausführlich erörtert. Abgerundet wird das Werk durch eine umfassende Fallstudie, in der die verschiedensten steuerrechtlichen Aspekte anschaulich dargestellt werden. Sie erhalten hier u.a. alle Kenntnisse, die Sie für Ihre rechtssichere und optimale Mandantenberatung benötigen.

Profitieren auch Sie von den umfassenden Informationen zu den "Steuern in der Anwaltskanzlei" und dem praktischen Fachwissen der erfahrenen Autoren, die aus ihrem großen Erfahrungsschatz u.a. als Dozenten im Rahmen von Seminaren für Anwälte schöpfen.
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Literaturverzeichnis 24
Abkürzungsverzeichnis 26

Teil I: Die Besteuerung der Anwaltskanzlei - Strukturen - Organisation - Gestaltungshinweise 34
A.Einkommensbesteuerung der Rechtsanwälte 34
B.Umsatzbesteuerung der Rechtsanwaltskanzlei 100
C.Grundzüge des Lohnsteuerabzugsverfahrens 124
D.Besteuerungsverfahren/Rechtsschutz 148
E.Übungsfall 187

Teil II: Steuerrechtliche Bezüge im zivil-, arbeits-, familien- und strafrechtlichen Mandat 212
A.Steuerrechtliche Bezüge im zivilrechtlichen Mandat 212
B.Schenken und Vererben im Steuerrecht 241
C.Steuerrechtliche Bezüge im arbeitsrechtlichen Mandat 276
D.Steuerrechtliche Bezüge im familienrechtlichen Man-dat 302
E.Steuerrechtliche Bezüge im strafrechtlichen Mandat 321

Teil III: Fallstudie 338
A.Die Familienveranlagung 338
B.Der Erbfall 384
C.Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit 435
D.Der Zusammenschluss 486
E.Der Grunderwerb 496
F.Rechtsformwahl und CFormwechselH 505

Stichwortverzeichnis 510
Teil I: Die Besteuerung der Anwaltskanzlei - Strukturen - Organisation - Gestaltungshinweise (S. 1-2)

A. Einkommensbesteuerung der Rechtsanwälte

I. Ermittlung der Einkommensteuer

1. Allgemeines

Anwaltliche Tätigkeit kann in vielfältigen Formen organisiert sein und zu unterschiedlichen Einkünften führen. Der Umstand, dass ein Rechtsanwalt angestellt ist, oder als sog. Syndikus-Anwalt neben der Anstellung freiberuflich, als Freiberufler allein bzw. im Rahmen einer Sozietät oder Partnerschaftgesellschaft oder als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Anwalts-GmbH tätig ist, löst unterschiedliche Einkünftetatbestände aus. Auch anwaltliche Nebentätigkeiten, z.B.

i.R.d. Testamentsvollstreckung
i.R.d. Insolvenzverwaltung
als Makler
als Hausverwalter
als Betreuer

oder auch völlig andere, neben der Anwaltstätigkeit ausgeübte Berufe oder Gewerbe führen zu vielfältigen einkommensteuerrechtlichen Folgen.

Im nachfolgenden Abschnitt wird zunächst die Differenzierung dieser möglichen Tätigkeiten aufgearbeitet. Dabei wird die Struktur der Einkünfteermittlung vorgestellt und es werden u.a. folgende Begriffe erläutert:

Gewerbliche Einkünfte, Belastung mit Gewerbesteuer und Entlastung durch die Anrechnung über § 35
EStG bei Personenunternehmen
Betriebsvermögen, Privatvermögen
Stille Reserven
Liebhaberei
Abschreibung, linear und degressiv, Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbetrag
Geringwertige Wirtschaftsgüter.

Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, d.h. die dem Steuertarif unterliegende Größe, ist das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 Satz 1 EStG). Hieran wird in den beiden Steuertabellen1 angeknüpft - der Grundtabelle und der Splittingtabelle für Ehegatten, die gemeinsam veranlagt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird in mehreren Rechenschritten ermittelt.

Die "Grundtabelle" errechnet die Einkommensteuer für "zu versteuernde Einkommen" ab 7.835,00 ?.2 Dieser sog. Grundfreibetrag i.H.v. 7.834,00 ? wird in Anknüpfung an das Existenzminimum gewährt und ist auch verfassungsrechtlich vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Über dem Grundfreibetrag verläuft die Steuerprogression und damit der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit steigenden Progressionen. Ab einem zu versteuernden Einkommen (zum Begriff s.u. Rn. 71) von 250.401,00 ? beginnt der sog. Spitzensteuersatz, seit 2007 i.H.v. 45 %, inoffiziell auch "Reichensteuer" genannt.

Ein Steuerpflichtiger, der z.B. ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. 300.000,00 ? erzielt, durchläuft die gesamte ansteigende Progression, auch der Freibetrag i.H.v. 7.834,00 ? steht ihm zu. Erst ab einem Einkommen i.H.v. 250.401,00 ? wird dieses dann gleichbleibend mit 45 % versteuert.

Bei der Lektüre des EStG ist zu beachten, dass die Gesetzestatbestände regelmäßig durch die Anwendungsregelung des § 52 EStG ergänzt werden. In § 52 EStG ist nicht nur geregelt, seit wann und bis wann die jeweiligen Normen gelten, sondern hierin ist auch materielles Recht "versteckt". Wer sich von vornherein zur Pflicht macht, jeweils § 52 EStG zur Lektüre der Gesetzestatbestände des EStG hinzu zu lesen, kann Fehler in der Gesetzesanwendung vermeiden.
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