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Hinweis: Elektronische Nachträge zum Herunterladen (PDFs):
- zu den neu ins BGB eingefügten §§ 630a - 630h s. Textauszug - zur Änderung des § 1578b BGB s. Textauszug (1) - zum neu ins BGB eingefügten § 1631d s. Textauszug (2) - zur Änderung des § 1906 BGB s. Textauszug (3) - zum Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) s. Textauszug (4) - zum EGBGB aufgrund der Änderungen durch das Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 23. Januar 2013 s. Textauszug (5) - zur Verfassungswidrigkeit des § 9 VII LPartG s. Textauszug (6) - zum Ehrenamtsstärkungsgesetz s. Textauszug (7)
Der neue Palandt - für 2013 die Autorität im BGB.
Mit dem neuen Palandt - läuft es perfekt nach Drehbuch - der Palandt liefert Ihnen jährlich die neuesten Informationen - sind Sie auf der sicheren Seite - der Palandt versorgt Sie mit den richtigen Stichworten - überzeugen Sie jeden - der Palandt bietet Ihnen gute Argumente und klare, rechtsprechungsorientierte Lösungen.
Neues aus der Gesetzgebung im Palandt 2013
Eingearbeitet sind topaktuell: - G zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr (»Button-Lösung«) - die kommende Ergänzung des Verjährungsrechts durch das KapMuGRefG - die kommende Neuregelung zum Sorge- und Umgangsrecht nicht verheirateter Väter und zur Beschneidung des männlichen Kindes (§ 1631 d BGB) - aus dem Internationalen Privatrecht (IPR): Rom-III-VO mit AusführungsG und ErbrechtsVO.
Tritt das geplante neue Mietrecht bis zum 31.3.2013 in Kraft, wird es in einem Nachtrag nachgeliefert, der ggf. auch die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie behandeln wird.
Über 5.000 neue Entscheidungen im Palandt Die Neuauflage berücksichtigt insgesamt über 5.000 höchstricherliche BGH- und OLG-Entscheidungen. Beispielhaft sind im Familienrecht hervorzuheben: - Unzulässigkeit der Zwangsbehandlung von Betreuten - BVerfG und BGH: zur Verhältnismäßigkeit beim Sorgerechtsentzug.
Umfassend neu kommentiert ist jetzt insbesondere auch die geänderte Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt. Zudem ist nun eine vollständige Neukommentierung des Kindschaftsrechts enthalten.
Die Vorteile des Palandt: - Klare, rechtsprechungsorientierte Antworten - Ausgewählter Autorenkreis aus führenden Juristen Deutschlands - Bewährtes, schnell durchschaubares Abkürzungssystem ermöglicht 30% mehr Inhalt.
Bearbeitet von: Dr. Peter Bassenge, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Isabell Götz, Richterin am Oberlandesgericht, Dr. Christian Grüneberg, Richter am Bundesgerichtshof, Hartwig Sprau, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a.D., Prof. Dr. Karsten Thorn, LL.M., Walter Weidenkaff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., und Dr. Dietmar Weidlich, Notar
"Mit der Jubiläumsauflage erweist der Palandt erneut seine "Führungsqualitäten": Er arbeitet aus der unübersehbaren Stofffülle zuverlässig die wesentlichen Informationen heraus, erläutert präzise, worauf es ankommt, und bietet klare, rechtspre-chungsorientierte Antworten. Die 70. Auflage wird inhaltlich geprägt durch die Konsolidierung des Rechts nach den großen Reformen der letzten Jahre. Die Kommentierung zeichnet die Entwicklungslinien nach, mit denen Literatur und vor allem Rechtsprechung auf die Novellen reagiert haben.(.)" in: Notarkammer Koblenz 01/ 2011, zur 70. Auflage 2010
"Der BGB-Kommentar von Palandt ist die säkularisierte Bibel des deutschen Ziviljuristen - dünnes Papier, eng bedruckt, dickleibig, umfassend nach dem Spruch von Walter Krug: Quod non est in Palandto non est in mundo. Allerdings besteht ein Unterschied zur Bibel: Der Palandt kommt jedes Jahr neu heraus.(.) Bei einem Werk, das so sehr geschätzt ist wie der Palanät, ist es schwierig, eine zusammenfassende Würdigung zu bringen, die man nicht schon unzählige Male gelesen hätte. Man kann nur sagen, die Neuauflage bestätigt wieder einmal die Unverzichtbarkeit dieses Kommentars." Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Ludwig Bergschneider, in: FamRZ; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 13/ 2011, zur 70. Auflage 2010
"(.) Über das Standardwerk "Palandt" ist eigentlich bereits alles gesagt. Der "Palandt" ist für die zivilrechtliche Praxis schlicht und einfach unersetzbar. Die Qualität, die sich durch prägnante Darstellung und differenzierte Kommentierung der rechtlichen Probleme darstellt, setzt sich auch in der 70. Auflage unvermindert fort. Ein "Muss" für jeden im Zivilrecht tätigen Juristen." Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Holger Siebert, in: NJW, Neue juristische Wochenschrift 22/ 2011, zur 70. Auflage 2011
"(.) Auch für die Neuauflage gilt unverändert: Der Palandt bleibt das kompromisslos an den Bedürfnissen der Praxis orientierte, umfassende Erläuterungsbuch, das zum Handwerkszeug eines jeden Zivilrechtspraktikers gehört." Richter am Kammergericht Dr. Martin Menne, in: Der deutsche Rechtspfleger 6/ 2011, zur 70. Auflage 2011
Expertenstimme von Rechtsanwältin Dr. Andrea Hoß, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoß, zur 70. Auflage 2011: "Welcher Jurist kennt ihn nicht, den Palandt, den BGB-Standard-Kommentar? Auch in der 70. Auflage ist das Werk wie gewohnt ein verlässlicher und unverzichtbarer Partner für die tägliche Arbeit. Die Kommentierungen bieten einen guten Überblick sowie hinreichende Verweise für die vertiefende Fallbearbeitung und berücksichtigen den aktuellen Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung. Hierbei setzt das Werk erfreulicherweise den Schwerpunkt auf die Rechtsprechung und ist damit gewohnt praxisorientiert. Während in manch anderem BGB-Kommentar die eigene Meinung des jeweiligen Bearbeiters undifferenziert als vorherrschend wiedergegeben wird, sind die Kommentierungen im Palandt objektiv an der herrschenden Rechtsprechung ausgerichtet, machen von der herrschenden Meinung abweichende Ansichten kenntlich und lassen den Leser so in keine "Mindermeinungs-Falle" laufen. Auch ist es den Bearbeitern wieder gelungen, den Nutzern die Sicherheit zu bieten, die wesentlichen bis zum Redaktionsschluss im Oktober 2010 erfolgten Gesetzes- und Rechtsprechungs-Neuerungen nicht zu übersehen. Nicht ohne Grund ist der Palandt in fast allen Bundesländern zugelassenes Hilfsmittel im zweiten juristischen Staatsexamen und dient in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis häufig als gewichtiges Argument, getreu dem Motto: "Was im Palandt steht, ist so, was nicht im Palandt steht, gibt es nicht." Ob für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Syndizi, Rechtspfleger, juristische Mitarbeiter, Referendare, Studenten, usw. - der Palandt ist und bleibt vor allem für jeden zivilrechtlich arbeitenden Juristen ebenso unentbehrlich wie alternativlos."
"(.) Der Palandt hat zu seinen vielen Auflagen viele durchweg positive Besprechungen erhalten; das Standardwerk lässt sich guten Gewissens wie vor 20 Jahren als Glücksfall für jeden Praktiker bezeichnen." Juliane Fahrner, Staatsanwältin, in: Die Justiz 03/ 2011, zur 70. Auflage 2010
"(.) Kurzum: Dem Buch gebührt wirklich nur Lob! Durch die konzentrierte Darstellung ist der Palandt der kleinste Großkommentar; sein Nutzen für die Praxis ist immens: Ein Buch das mehr gibt als es kostet." Rechtsanwalt Dr. Jürgen Niebling, in: Zeitschrift für Schadensrecht 2/ 2011, zur 70. Auflage 2011
"Wieder einmal ist "DER PALANDT" in Neuauflage erschienen und begeht mit der 70. Auflage ein Jubiläum, das, soweit ersichtlich, kein anderer Kommentar mitfeiern kann. Ob zur Feier dieser Tatsache in der ISBN die Buchnummer "61000" vergeben wurde oder ob es sich dabei nur um reinen Zufall handelt, wird allerdings wohl ein Geheimnis des Beck-Verlags bleiben. (.) Wer jedoch ganz sicher gehen will, der wird stets den neuesten Palandt heranziehen. Denn sowohl hinsichtlich der Aktualität als auch mit seiner unerreichten Qualität für ein Werk dieses Zuschnitts definiert der Palandt den Goldstandard für Kurzkommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch." Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, in: Münchener Anwaltverein 1-2/ 2011, zur 70. Auflage 2011
"(.) Die 70. Aufl. wird inhaltlich geprägt durch die Konsolidierung des Rechts nach den großen Reformen der letzten Jahre. Die Kommentierung zeichnet die Entwicklungslinien nach, mit denen Literatur und vor allem Rechtsprechung auf die Novellen reagiert haben." in: Der Betrieb 2/ 2011, zur 70. Auflage 2011
"(.) Ohne den "Palandt" kann man Recht nicht wirklich in der Praxis für die Praxis anwenden, weder im privaten, noch im öffentlichen Recht, weder im Strafrecht, noch im Bußgeldrecht. Das Bürgerliche Recht ist gewissermaßen für viele anderen Rechtsgebiete die Grundlage." Karl Brenner, RA und Richter a.AG a.D., in: Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht 10-12/2010, zur 70. Auflage 2011
Expertenstimme von Rechtsanwalt Maik Henkes, Friedrichsdorf, zur 70. Auflage 2011: Der Palandt, das Standardwerk unter den Kommentaren zum Bürgerlichen Gesetzbuch, kommt in seiner inzwischen 70. Auflage. Mit der Jubiläumsauflage beweist der Palandt erneut seine "Führungsqualitäten". Auf insgesamt 3085 Seiten stehen dem juristisch gebildeten und interessierten Leser alle wichtigen Kommentierungen zum BGB zur Verfügung. Der aktuelle Palandt arbeitet aus der unübersehbaren Stofffülle zuverlässig die wesentlichen Informationen heraus, erläutert präzise worauf es ankommt und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten. Auch die 70. Auflage zeichnet sich, wie üblich, durch höchste Aktualität aus und wird inhaltlich geprägt durch die Konsolidierung des Rechts nach den großen Reformen der letzten Jahre. Insbesondere zeichnet die aktuelle Kommentierung die Entwicklungslinien nach, mit denen sowohl die Literatur, als auch die Rechtsprechung auf die Novellen reagiert haben. So berücksichtigt die Neuauflage bereits ausführliche Kommentierungen zur Rechtsprechung zum neuen Verjährungsrecht. Ebenfalls haben die aktuellen Reformen zum Verbraucherkredit und Widerrufsrecht umfassende Berücksichtigung gefunden. Letztendlich berücksichtigt die "Jubiläumsausgabe" die ersten praktischen Erfahrungen sowohl mit der Zahlungsdienstreform, als auch mit dem zum 11.08.2009 neu eingeführten § 899a BGB. Vertieft in der neuen und aktuellen Auflage dargestellt, ist die Entwicklung im reformierten Zugewinn- und Versorgungsausgleich, genauso wie im Bereich der Neuregelung der Patientenverfügungen. Natürlich fehlt auch die bisherige Entwicklung der Erbrechtsreform in der aktuellen Ausgabe des Standardkommentars nicht. Letztendlich berücksichtigt der neue Palandt auch die vom BMJ einst als "Meilenstein auf dem Weg zum europäischen Rechtsraum" gelobten Rom I/II Verordnungen. Der Kommentar eignet sich hervorragend für Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Studenten, Referendare, Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden und Steuerberater, kurzum für alle, die mit dem BGB arbeiten oder in Berührung kommen und auf ein umfassendes Standardwerk nicht verzichten möchten. Insbesondere im Hinblick auf den Kaufpreis in Höhe von EUR 100,00 bekommt man ein Werk, das in Qualität, Handhabung und Umfassendheit seinesgleichen sucht."
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