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Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten, in denen es sehr häufig zu Konflikten kommt. Vermieter und Mieter stehen sich dann nicht selten emotional gegenüber. Der Gesetzgeber hat schon immer versucht, einen Interessenausgleich dort zu schaffen, wo vertragliche Regelungen die Schutzwürdigkeit einer Seite - meist die des Mieters - nicht ausreichend berücksichtigten oder aber, wo sie ganz fehlen. Mit der großen Mietrechtsreform und der Schuldrechtsreform ist es zu wesentlichen Änderungen im bisherigen Regelungsgefüge gekommen.
Diese Neuerscheinung stellt den aktuellen Zustand in geraffter Form zum praktischen Gebrauch zusammen.
Oliver Stumm, Assessor in Leipzig
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